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    AW: ea-antrag sorgerecht und jetzt doch warten

    Ich finds auch nicht schlecht, das der Richter hier ein wenig Zeit eingeräumt hat.

    Kinder sind niedlich und können verdammt Süss sein. Aber sie wollen manchmal auch Feuerwehrmann, Cowboy und Polizist gleichzeitig werden.
    Soll heissen.. Kinder äußern Wünsche manchmal aus Launen heraus, die wieder schnell verfliegen.
    Wenn sie nur am WE bei der Mutter sind, den Alltag aber mit dem Vater erleben, ist dieser vielleicht ein wenig strenger, muss ab und an Grenzen setzen, was die Mutter am Wochenende weniger muss.
    Da sieht es, aus der Kindsperspektive, vielleicht attraktiver aus bei der Mutter zu leben.

    Kinder spielen gern mal die Erwachsenen gegeneinander aus. Nicht weil sie Böse sind, sondern weil sie Kinder sind... *g*

    Der Kindeswunsch sollte natürlich immer gehört werden.. aber ihm auch gleich zu entsprechen kann(!) nach hinten los gehen.
    Ein wenig Zeit ins Land zu lassen, ist da meiner Meinung nach eine gute Lösung.

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    AW: ea-antrag sorgerecht und jetzt doch warten

    Hallo an Alle!
    Also noch einmal die Mutter hat das Sorgerecht zusammen mit dem Ehemann. Die Tochter lebt beim Vater,also hat er das Aufenthalsbestimmungsrecht. Alle 2 Wochen sieht die Mutter die Tochter im Rahmen des Umgangsrechtes.

    Nun hat die Tochter den Wunsch geäußert, seit Januar wieder bei der Mutter zu leben.
    Die Mutter ist nicht berufstätig,kümmert sich noch um ein Kleinerees Kind ,das bei der Trennung der Eheleute bei der Mutter verblieben ist.
    Der Vater ist zu 100 % erwerbstätig und kann sich um die Tochter nicht kümmern und diese nicht betreuen, so wie es bei der Trennung vereinbart wurde. Die Tochter wird ausschließlich fremdbetreut, sogar am Wochenende.
    Nun war die Frage. Kann mann gegen die richterliche Entscheidung das ganze nicht wie im EA-Antrag Sorgerechtsübertragung auf die Mutter so schnell wie möglich etwas unternehmen da der Richter nun einen Gutachter eingeschaltet hat und das Verfahren sich nun mindestens ein halbes Jahr hinziehen wird.
    Warum gibt es EA-Anträge, wenn der Richter seine Entscheidung in die Hände anderer verlegen kann?
    Was kann man hier tuen? Nur abwarten?
    Tatsache ist das Mädchen will zur Mutter.
    Vater zu 100 % berufstätig.
    Auschließliche Fremdbetreuung des Vaters für die Tochter.
    Mutter ist nicht berufstätig,Kümmert sich um ein weiteres Kind.
    Mutter ist weder krank,noch nicht in der Lage auf die Tochter aufzupassen,raucht nicht, trinkt nicht und mißhandelt ihre Kinder nicht.
    Lieben Gruß
    Norma

  3. Inaktiver User

    AW: ea-antrag sorgerecht und jetzt doch warten

    @norma,
    Das sind doch schon mal ein paar Fetzen Fleisch und nicht bloß Knochen!
    Also, das Ehepaar ist noch nicht geschieden hat mehrere Kinder und eins davon wohnt beim Papa.
    Gab's da einen zwingenden Grund für?
    Ist die Mutter ausgezogen oder der Vater?
    Wie alt ist das Kind?
    100% fremdbetreut kann eigentlich nicht sein, da würde der Vater das Kind nie sehen.
    Meine Kinder waren zu 40 % des Tages fremdbetreut, nämlich die 9 Stunden, die ich auf Arbeit war. Schadet Kindern nicht.
    Arbeitet der Vater mehr als 5 Tage? Mehr als 9 Stunden am Tag? Wie lang sind die Eltern schon getrennt?
    Es muss doch einen Grund gegeben haben, warum die Kinder getrennt worden sind. Unsre Anwältin sagte damals, das die Gerichte das gar nicht gern machen Geschwister trennen.
    Ich würde jetzt gern mal die Begründung des Gerichts für das Einschalten des Gutachters wissen.

  4. Inaktiver User

    AW: ea-antrag sorgerecht und jetzt doch warten

    Zitat Zitat von Norma
    Hallo an Alle!
    Also noch einmal die Mutter hat das Sorgerecht zusammen mit dem Ehemann. Die Tochter lebt beim Vater,also hat er das Aufenthalsbestimmungsrecht. Alle 2 Wochen sieht die Mutter die Tochter im Rahmen des Umgangsrechtes.
    Hallo Norma,

    noch einmal: wie alt ist die Tochter???

    Nun hat die Tochter den Wunsch geäußert, seit Januar wieder bei der Mutter zu leben.
    Die Mutter ist nicht berufstätig,kümmert sich noch um ein Kleinerees Kind ,das bei der Trennung der Eheleute bei der Mutter verblieben ist.
    Gibt es einen Anlass, der die Idee der Tochter zum Wohnortwechsel motivierte?

    Der Vater ist zu 100 % erwerbstätig und kann sich um die Tochter nicht kümmern und diese nicht betreuen, so wie es bei der Trennung vereinbart wurde. Die Tochter wird ausschließlich fremdbetreut, sogar am Wochenende.
    So ganz wird Deine Schilderung nicht stimmen, denn ausschliesslich fremdbetreut ist ein Kind im Heim oder Internat. So leben sie zusammen und ich kann Dir aus eigener Erfahrung als 100 % erwerbstätige Mutter sagen, dass wir die Verantwortung für unseren Sohn tragen und dies wohl auch von niemandem (ausser in solchen Situationen) infrage gestellt würde.

    Vor Gericht ist eine gute Fremdbetreuung nichts, was eine Erziehungsunfähigkeit nachweist.

    Nun war die Frage. Kann mann gegen die richterliche Entscheidung das ganze nicht wie im EA-Antrag Sorgerechtsübertragung auf die Mutter so schnell wie möglich etwas unternehmen da der Richter nun einen Gutachter eingeschaltet hat und das Verfahren sich nun mindestens ein halbes Jahr hinziehen wird.
    Kurz halt: Sie will das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Irgendwie verwirrt es etwas.

    Der Richter zollt einer solchen Situation, in der es scheinbar keine Gefährdung des Kindes gibt, Rechnung, indem er Zeit gibt. Das ist eine gute Entscheidung des Richters, denn schnell ist in solchen Fällen oft nicht gut.

    Warum gibt es EA-Anträge, wenn der Richter seine Entscheidung in die Hände anderer verlegen kann?
    Weil es Fälle gibt, wo es ein Problem gibt, das keinen Aufschub duldet. Davon schreibst Du hier aber nichts und wenn der Richter ähnlich gelagerte Informationen hat, darf er einem solchen Antrag nicht entsprechen.

    Was kann man hier tuen? Nur abwarten?
    Ja, zunächst das und dann: das Gespräch suchen. Jugendamt, Erziehungsberatung und wen man sonst ran kriegen kann, zur Klärung der Situation und zum Finden einer aussergerichtlichen Lösung einschalten und Fairness walten lassen.

    Tatsache ist das Mädchen will zur Mutter.
    Das ist das, was sie sagte. Das kann eine Art Kompliment an die Mutter gewesen sein, die sagte, dass sie das Kind vermisst, es kann Sehnsucht in einem Moment gewesen sein oder tatsächlich der Wunsch, dort zu leben. Wer mag das sagen?

    Gerichte sind bei solchen Aussagen ähnlich vorsichtig, weshalb es keine schnelle Entscheidung gab.

    Vater zu 100 % berufstätig.
    Spielt, wie auch bei vielen Müttern für die Entscheidungsfindung keine grosse Rolle - kenne ich jedenfalls als nachrangig vor Gericht.

    Auschließliche Fremdbetreuung des Vaters für die Tochter.
    Sie leben miteinander und wenn es nach diesen Kriterien ginge, wonach es vor Gericht nicht geht, hätte unser Kind schon neue Eltern, da wir arbeiten und unser Sohn in der Kita betreut wird, bis wir von der Arbeit kommen. Und wenn wir am Wochenende ausgehen, ist auch jemand da...

    Spielt also auch keine Rolle.

    Mutter ist nicht berufstätig,Kümmert sich um ein weiteres Kind.
    Damit ist sie eigentlich ähnlich ausgelastet wie der Vater und noch dazu ist die Situation, in der das Kind lebt, seine gewohnte, wohin gegen die Situation bei der Mutter mitnichten als stressfrei, da neu und ungewohnt eingestuft werden kann... verschieden Perspektiven könnten hier vielleicht weiter helfen?!

    Mutter ist weder krank,noch nicht in der Lage auf die Tochter aufzupassen,raucht nicht, trinkt nicht und mißhandelt ihre Kinder nicht.
    Lieben Gruß
    Norma
    Das ist der Vater doch auch nicht und selbst wenn er rauchen würde und abends ein Bier trinkt, wäre es doch kein Problem. Die nachweisliche Misshandlung eines Kindes dagegen schon.

    Verstehst Du, dass man das alles auch anders betrachten kann?

    Gruss

    vita

  5. User Info Menu

    AW: ea-antrag sorgerecht und jetzt doch warten

    Nur so mal ganz kurz zur Klarstellung.

    Ein Eilantrag kann jederzeit gestellt werden. Tatsächlich ist er jedoch nicht dazu da, eine in sich friedliche Situation besonders schnell zu entscheiden.

    Ein EA ist ausschließlich dazu da, eine besonders kritische, dem Kindeswohl in beträchtlichem Maße abträgliche Situation, die eine Gefährdung darstellt, zu entschärfen.

    Einem EA wird vom Richter stattgegeben zB bei begründetem Verdacht auf Kindesmißhandlung, Vernachlässigung, Kindesentführung u.a.

    Eine Regelung, ob ein bisher bei einem ET friedlich lebendes Kind nunmehr beim anderen ET leben möchte/darf, sollte eigentlich von beiden Eltern vereinbart weden können - mit Blick auf das Wohl des Kindes.

    Schlimm genug, wenn Eltern dafür einen Richter brauchen.

    Völlig okay, wenn dieser dann einem total unbegründeten EA nicht stattgibt.

    Die Gerichte haben auch noch anderes zu tun. ZB EAs in echten Eilfällen zu entschieden.

    LG
    Suresnes

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