und wie?Zitat von Inaktiver User
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Thema: Verfassungswidrig
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27.05.2007, 14:08
AW: Verfassungswidrig
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27.05.2007, 14:19
AW: Verfassungswidrig
Zitat von Lucy68
Du möchtest Fakten? Kein Problem:
Aus den regelmäßigen Armutsberichten geht hervor, dass Alleinerziehende mit einem Kind durchschnittlich 1200 € monatlich zur Verfügung haben. Der Betrag ergibt sich aus Grundsicherung (345 €) oder Unterhalt (650 €), Wohngeld (350 €), Kindergeld (154 €), Unterhaltsvorschuss (170 €) oder Unterhalt (257 €), Einsparung GEZ (17 €), anrechnungsfreier Hinzuverdienst (100 €) und Einsparung bei der Krankenversicherung (139 €). Ja nach Einzelfall werden die anfallenden Beträge zusammengerechnet.
Damit hat Frau mehr, als wenn sie das spärliche Handwerkereinkommen ihres Mannes (1400 - 1600€) mit eben diesem teilen muss.
Soviel zu den "sinnfreien Parolen"...
Fakt ist:
Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.
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27.05.2007, 14:27Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
jedenfalls nicht so...
Zitat von lordsofmidnight
Zitat von Inaktiver User
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27.05.2007, 14:34Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Nun kommt aber von LOP sicherlich der Einwand, dass er ja auch für das Geld arbeitet, sie aber nur das Kind betreut. ;-)Ich will mit dieser Rechnung nur mal darauf hinweisen, dass nach einer Scheidung beide dran zu knabbern haben und ich ziehe Fakten vor, die sind nur mit Zahlen belegbar und nicht mit irgendwelchen sinnfreien Parolen.
PS: Schönen Sonntag noch. :)
LOP durch Unterhalt wird man einfach nicht reich, das Durchschnittseinkommen dafür ist einfach zu niedrig. Ich denke die Fälle, die Du aufgreifst, sind eher Ausnamefälle wie auch die Personen, die meinen die Gesetze ausnutzen zu müssen. Fakt ist, wie Lucy sagte, dass Scheidung für beide Seiten ein finanzieller Einbruch ist, von dem jeder so schnell wie möglich weg möchte.
Nicht jede geschiedene Ehe hat auch Kinder, es reichen Frauen die Scheidung ein, weil sie selbst einen Beruf haben und nicht den Mann als Ernährer benötigen.Die Realität sieht so aus, daß es in der Regel die Frauen sind (ca. 2/3) die die Trennung einreichen. Sie können es sich ja auch leisten, denn sie bekommen das Kind zugesprochen und können damit Unterhalt einfordern ohne zur Arbeit zu gehen.
+- 75 Euro für arbeitsaufwendige Leistungen. Somit verbliebe eine Summe von nur noch 691 Euro, sollten 2 Kinder da sein, wäre es ein Betrag von (zzgl. Kindergeld) 845 Euro.1500 Euro Einkommen Netto (Ausgangspunkt Steuerklasse1 des Vaters nach Scheidung, 1 Kind unter 6 Jahre) minus 890 Euro Selbstbehalt sind bei mir 610 Euro+Kindergeld 156=766 Euro
845 Euro für 3 Personen.
Na da kann man doch von einem Selbstbehalt für eine Person in Höhe von 890 Euro nur träumen.
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27.05.2007, 14:53Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Müssen Alleinerziehende gar keine GEZ zahlen???Einsparung GEZ (17 €),
Das stimmt nicht. Sie muss die gleiche Miete zahlen, fast die gleichen Nebenkosten und hat mehr Arbeitsaufwand, die gleichen Spritkosten, die Schule nimmt die gleichen Bücherkosten und auch Klassenfahrten kosten das gleiche. Nur der Mann fehlt halt als Esser am Tisch.Fakt ist:
Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.
Ausserdem drückt er sein Gehalt nicht an die Frau ab, sondern meistens reicht es um gerade mal die Kindesunterhaltskosten abzudecken.
Hinzu kommt, dass er bei einem Selbstbehalt von 890 Euro von Sonderaussgaben befreit ist, also für Zahnspangen, Klassenfahrten, Brillen und Therapiekosten nicht aufkommen muss.
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27.05.2007, 15:33
AW: Verfassungswidrig
Hi Hilly,
Zitat von Inaktiver User
der Schatz
möchte gern die genauen Zahlen, dann kann ich dir auch was ausrechnen, kenne mich da gut aus.
Gerne auch per PN!
Weil das obige ist nicht ganz klar.Wieviel Netto hast du, 1080? Außerdem bräuchte ich noch die Miethöhe und qm Zahl. Wie alt sind die Kinder? Vielleicht hast du sogar einen Anspruch auf Wohngeld.
PS: Hilfe, bei uns hagelt es große Körner.Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 16:13 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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27.05.2007, 15:40
AW: Verfassungswidrig
Wenn sie Hartz4 bekommt nicht, aber auch nur dann nicht, wenn sie den Zuschlag nicht erhält, den man bekommt, wenn man vorher ALG1 bezog und dieses höher ist, als die ALG2-Zahlung. Ist aber eher selten der Fall.
Zitat von Inaktiver User
Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 15:45 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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27.05.2007, 15:44
AW: Verfassungswidrig
Habe ich etwas anderes behauptet. In meinem Beispiel hat sie 1080 Euro. Das kann natürlich auch 1200 Euro sein, wenn sie kein Hartz4 bezieht und arbeitet, aber nicht übermäßig verdient.
Zitat von lordsofmidnight
Hättest du gern, dass sich trennende Mütter gar nichts bekommen, damit sie sich nicht trennen?Fakt ist:
Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 16:05 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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27.05.2007, 15:52
AW: Verfassungswidrig
Falsch.
Zitat von lordsofmidnight
Bedarf bei Hartz4 einer Frau mit einem Kind, ich nehme mal ein beliebiges Beispiel, ab Juli 2007.
Miete (angemessen, bis 60qm): 400
Grundsicherung: 347
Kind: 208
Alleinerziehendenzuschlag: 125 (wenn sie ihn bekommt)
Gesamt: 1080 Euro
Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Elterngeld über 300 Euro (wenn das Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt wird 150 Euro) werden dagegengerechnet, weshalb ich es zur Vereinfachung nicht aufgeführt habe. Somit ist der Bedarf und das Einkommen immer 1080 Euro. Außer mit Elterngeld, dann sind es 300 Euro mehr, 14 monate lang, wenn sie alleinerziehend ist und das ASR hat.
Was soll das mit der Krankenversicherung? Als Verheiratete war sie kostenlos familienversichert, was soll das also mit Ersparnis. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst von 100 Euro wird wahrscheinlich bald gekippt.Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 17:28 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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27.05.2007, 16:46Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
@lucy,
Zitat von Lucy68


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Hach, ich find's klasse dich in der Runde zu haben!
Du bringst die Dinge so schön ohne Bitterkeit auf den Punkt
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Hilly


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