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  1. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    es mag ja so sein, das die Scheidung überwiegend von Frauen eingereicht wird...

    aber die Begründung dafür ist wohl eher deine Realität...meine (und wenn ich das hier so richtig lese, auch die von vielen anderen Frauen) sieht anders aus...
    und wie?

  2. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Lucy68
    Ich hoffe Max, du hast nichts dagegen, wenn ich diese Antwort von mir und das Zitat von dir aus einem anderen Thread einstelle. Es zeigt die Realität nach einer Scheidung und die möchte ich LOM nicht vorenthalten, unter keinen Umständen. Den vielen Frauen, die sich scheiden lassen wollen, will ich es auch nicht vorenthalten, aber ich schätze mal, das wird ihnen egal sein. Denn wer sich trennen will, der hat es sich vorher lange überlegt und nur die wenigsten bleiben aus finanziellen Gründen.


    1500 Euro Einkommen Netto (Ausgangspunkt Steuerklasse1 des Vaters nach Scheidung, 1 Kind unter 6 Jahre) minus 890 Euro Selbstbehalt sind bei mir 610 Euro+Kindergeld 156=766 Euro
    Somit ist ihr Bedarf mit beispielsweise einem Kind nicht gedeckt und sie muss ergänzend Hartz4 beantragen. Was auch logisch ist, zwei Haushalte, ein Einkommen. Das wären zirka 314 Euro, siehe Rechnung unten. Damit sie nicht zum Amt müsste, bräuchte der Mann ein Nettoeinkommen von 1814. Wer hat das heute noch? Und selbst dann lebt sie auf Sozialhilfeniveau, also müsste das Einkommen eines Mannes in diesem Beispiel sogar mehr als 1814 Euro Netto betragen!!! Mit Hartz4 ist sie arbeitspflichtig, das heißt hat sie Betreuung und findet sie Arbeit, muss sie arbeiten, sobald das Kind 3 ist und es wird für den Vater weniger. Woher kommt das Gerede von der Mutter, die sich nach Scheidung einen Lenz macht? Das ist doch wohl nur bei den ganz hohen Einkommensschichten der Fall. Das Gesamteinkommen einer Mutter bei Hartz4 ist nur etwas höher, wie der Selbstbehalt des Mannes und sie ist zu zweit!!!
    Beispielmiete: 400 Euro und ab Juli (wegen Erhöhung Hartz4)
    Hartz4-Bedarf gesamt zirka: 1080 Euro, also 186 Euro mehr, als der Vater und mit einer zweiten Person. Und wenn sie nicht als alleinerziehend gilt (wegen Wechselmodell, da machen Ämter Ärger), dann muss man sogar noch mal 125 Euro wegrechnen. Dann hat sie nur noch 61 Euro mehr. Unter solchen Umständen ist doch klar, dass das Wechselmodell völlig unattraktiv ist, weil es schlicht nicht finanzierbar ist und beide Mehrkosten haben.
    Und nun kann sie viel Spaß damit haben und in die Karibik fliegen, wie es hier ja oft heißt.
    Max, gut dass du das mal aufgegriffen hast. Viele sind scheinbar nicht informiert.
    Ich will mit dieser Rechnung nur mal darauf hinweisen, dass nach einer Scheidung beide dran zu knabbern haben und ich ziehe Fakten vor, die sind nur mit Zahlen belegbar und nicht mit irgendwelchen sinnfreien Parolen.
    PS: Schönen Sonntag noch. :)

    Du möchtest Fakten? Kein Problem:

    Aus den regelmäßigen Armutsberichten geht hervor, dass Alleinerziehende mit einem Kind durchschnittlich 1200 € monatlich zur Verfügung haben. Der Betrag ergibt sich aus Grundsicherung (345 €) oder Unterhalt (650 €), Wohngeld (350 €), Kindergeld (154 €), Unterhaltsvorschuss (170 €) oder Unterhalt (257 €), Einsparung GEZ (17 €), anrechnungsfreier Hinzuverdienst (100 €) und Einsparung bei der Krankenversicherung (139 €). Ja nach Einzelfall werden die anfallenden Beträge zusammengerechnet.
    Damit hat Frau mehr, als wenn sie das spärliche Handwerkereinkommen ihres Mannes (1400 - 1600€) mit eben diesem teilen muss.

    Soviel zu den "sinnfreien Parolen"...

    Fakt ist:
    Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.

  3. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    und wie?
    jedenfalls nicht so...
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Fakt ist:
    Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.

  4. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Ich will mit dieser Rechnung nur mal darauf hinweisen, dass nach einer Scheidung beide dran zu knabbern haben und ich ziehe Fakten vor, die sind nur mit Zahlen belegbar und nicht mit irgendwelchen sinnfreien Parolen.
    PS: Schönen Sonntag noch. :)
    Nun kommt aber von LOP sicherlich der Einwand, dass er ja auch für das Geld arbeitet, sie aber nur das Kind betreut. ;-)

    LOP durch Unterhalt wird man einfach nicht reich, das Durchschnittseinkommen dafür ist einfach zu niedrig. Ich denke die Fälle, die Du aufgreifst, sind eher Ausnamefälle wie auch die Personen, die meinen die Gesetze ausnutzen zu müssen. Fakt ist, wie Lucy sagte, dass Scheidung für beide Seiten ein finanzieller Einbruch ist, von dem jeder so schnell wie möglich weg möchte.

    Die Realität sieht so aus, daß es in der Regel die Frauen sind (ca. 2/3) die die Trennung einreichen. Sie können es sich ja auch leisten, denn sie bekommen das Kind zugesprochen und können damit Unterhalt einfordern ohne zur Arbeit zu gehen.
    Nicht jede geschiedene Ehe hat auch Kinder, es reichen Frauen die Scheidung ein, weil sie selbst einen Beruf haben und nicht den Mann als Ernährer benötigen.

    1500 Euro Einkommen Netto (Ausgangspunkt Steuerklasse1 des Vaters nach Scheidung, 1 Kind unter 6 Jahre) minus 890 Euro Selbstbehalt sind bei mir 610 Euro+Kindergeld 156=766 Euro
    +- 75 Euro für arbeitsaufwendige Leistungen. Somit verbliebe eine Summe von nur noch 691 Euro, sollten 2 Kinder da sein, wäre es ein Betrag von (zzgl. Kindergeld) 845 Euro.

    845 Euro für 3 Personen.

    Na da kann man doch von einem Selbstbehalt für eine Person in Höhe von 890 Euro nur träumen.

  5. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Einsparung GEZ (17 €),
    Müssen Alleinerziehende gar keine GEZ zahlen???


    Fakt ist:
    Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.
    Das stimmt nicht. Sie muss die gleiche Miete zahlen, fast die gleichen Nebenkosten und hat mehr Arbeitsaufwand, die gleichen Spritkosten, die Schule nimmt die gleichen Bücherkosten und auch Klassenfahrten kosten das gleiche. Nur der Mann fehlt halt als Esser am Tisch.

    Ausserdem drückt er sein Gehalt nicht an die Frau ab, sondern meistens reicht es um gerade mal die Kindesunterhaltskosten abzudecken.

    Hinzu kommt, dass er bei einem Selbstbehalt von 890 Euro von Sonderaussgaben befreit ist, also für Zahnspangen, Klassenfahrten, Brillen und Therapiekosten nicht aufkommen muss.

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Aber bei den Hartz 4 Zahlen komm ich nicht mit, ich verdien netto das was du da oben anführst und habe 2 Kinder also + 308 € Kindergeld, dazu 206 € UH vom Papa damals für beide gesamt. Wir sind 3 Personen d.h. 633 € für jeden von uns. Nee jetzt will ich nicht weiterrechnen...weil dann werd ich wütend. Nicht auf'n Papa, nee.
    LG hilly
    Hi Hilly,
    der Schatz möchte gern die genauen Zahlen, dann kann ich dir auch was ausrechnen, kenne mich da gut aus. Gerne auch per PN!
    Weil das obige ist nicht ganz klar.Wieviel Netto hast du, 1080? Außerdem bräuchte ich noch die Miethöhe und qm Zahl. Wie alt sind die Kinder? Vielleicht hast du sogar einen Anspruch auf Wohngeld.
    PS: Hilfe, bei uns hagelt es große Körner.
    Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 16:13 Uhr)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Müssen Alleinerziehende gar keine GEZ zahlen???
    Wenn sie Hartz4 bekommt nicht, aber auch nur dann nicht, wenn sie den Zuschlag nicht erhält, den man bekommt, wenn man vorher ALG1 bezog und dieses höher ist, als die ALG2-Zahlung. Ist aber eher selten der Fall.
    Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 15:45 Uhr)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Du möchtest Fakten? Kein Problem:

    Aus den regelmäßigen Armutsberichten geht hervor, dass Alleinerziehende mit einem Kind durchschnittlich 1200 € monatlich zur Verfügung haben.
    Habe ich etwas anderes behauptet. In meinem Beispiel hat sie 1080 Euro. Das kann natürlich auch 1200 Euro sein, wenn sie kein Hartz4 bezieht und arbeitet, aber nicht übermäßig verdient.
    Fakt ist:
    Eine typische Alleinerziehende Mutter hat nach einer Trennung kaum finanzielle Einbußen, macht ggf. sogar noch ein leichtes Plus. Da fällt es leichter sich vom Mann zu trennen. Er dagegen darf weiterhin in Vollzeit arbeiten und einen Großteil seines Einkommens an eine Frau abdrücken die ihn verlassen hat.
    Hättest du gern, dass sich trennende Mütter gar nichts bekommen, damit sie sich nicht trennen?
    Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 16:05 Uhr)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Der Betrag ergibt sich aus Grundsicherung (345 €) oder Unterhalt (650 €), Wohngeld (350 €), Kindergeld (154 €), Unterhaltsvorschuss (170 €) oder Unterhalt (257 €), Einsparung GEZ (17 €), anrechnungsfreier Hinzuverdienst (100 €) und Einsparung bei der Krankenversicherung (139 €). Ja nach Einzelfall werden die anfallenden Beträge zusammengerechnet.
    Falsch.
    Bedarf bei Hartz4 einer Frau mit einem Kind, ich nehme mal ein beliebiges Beispiel, ab Juli 2007.
    Miete (angemessen, bis 60qm): 400
    Grundsicherung: 347
    Kind: 208
    Alleinerziehendenzuschlag: 125 (wenn sie ihn bekommt)
    Gesamt: 1080 Euro
    Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Elterngeld über 300 Euro (wenn das Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt wird 150 Euro) werden dagegengerechnet, weshalb ich es zur Vereinfachung nicht aufgeführt habe. Somit ist der Bedarf und das Einkommen immer 1080 Euro. Außer mit Elterngeld, dann sind es 300 Euro mehr, 14 monate lang, wenn sie alleinerziehend ist und das ASR hat.
    Was soll das mit der Krankenversicherung? Als Verheiratete war sie kostenlos familienversichert, was soll das also mit Ersparnis. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst von 100 Euro wird wahrscheinlich bald gekippt.
    Geändert von Lucy68 (27.05.2007 um 17:28 Uhr)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

  10. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Lucy68

    Hättest du gern, dass sich trennende Mütter gar nichts bekommen, damit sie sich nicht trennen?
    @lucy,

    .
    Hach, ich find's klasse dich in der Runde zu haben!
    Du bringst die Dinge so schön ohne Bitterkeit auf den Punkt .

    Hilly

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