Ich weiß, aber es wird nicht so bleiben, vermute ich. Demnächst gibt es vielleicht für alle nur drei Jahre.Zitat von Inaktiver User
8 Jahre nicht arbeiten müssen, Wahnsinn. Das muss Schlaraffenland sein. *lach* (ist nicht böse gemeint, ist für mich nur unvorstellbar)
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Thema: Verfassungswidrig
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26.05.2007, 21:00
AW: Verfassungswidrig
Geändert von Lucy68 (26.05.2007 um 21:04 Uhr)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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26.05.2007, 21:02Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Und wer bezahlt die Ganztagsbetreuung? Die Mutter! Ausserdem haben Mütter mit einem Ganztagskigaplatz einen Arbeitsplatz, denn ohne Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommt man gar keinen. :-PGanz einfach:
Gibt es Ganztagsbetreuungsplätze betreut die Mutter ja viel weniger. Warum sollte also der Vater dann noch Betreuungsunterhalt an sie zahlen?
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Was zumal ein Teufelskreis ist, denn ohne Hort keinen Arbeitsplatz, aber ohne Arbeitsplatz keinen Hort.
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26.05.2007, 21:04Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Das kann er ja jederzeit durch einen Ehevertrag abändern lassen.Warum sollte eine Frau eine Lebensstandard-Garantie haben, wenn der Mann sie auch nicht hat?
Ich finde es gerecht, weil es eine Zumutung für eine 60jährige Vorstadtvillabewohnerin wäre, in eine mulitkulturelle Plattenbausiedlung ziehen zu müssen.
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26.05.2007, 21:08Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Man kann sogar länger ausharren, wie gesagt, es sind nur Richtwerte. Aber um mal ins Reale zurückzukommen - wer hält es solange freiwillig aus mit sowenig Geld leben zu wollen? Ich glaube das ist wirklich nur die Minderheit.8 Jahre nicht arbeiten müssen, Wahnsinn.
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26.05.2007, 21:08
AW: Verfassungswidrig
Kann er, aber sobald Mama Staatshilfe braucht, wird er für nichtig erklärt, so einfach geht das.
Zitat von Inaktiver User
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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26.05.2007, 21:09
AW: Verfassungswidrig
Stimmt, es sei denn man hat das Glück, die Frau in deiner Sig zu sein.
Zitat von Inaktiver User
Passt gerade gut. :)
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben
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26.05.2007, 21:12
AW: Verfassungswidrig
Zitat von Inaktiver User
Kann er ja eben nicht.
Eheverträge sind rückwirkend nichtig wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen. Der BGH hat Eheverträge quasi nutzlos gemacht.
P.S.: Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?
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26.05.2007, 21:16Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Ansonsten würden sie an die Eltern gehen - auch nicht besser.Kann er, aber sobald Mama Staatshilfe braucht, wird er für nichtig erklärt, so einfach geht das.
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26.05.2007, 21:21Inaktiver User
AW: Verfassungswidrig
Aber es ist doch nicht unangemessen, wenn jeder vom eigenem Gehalt weiterlebt. Bist Du sicher, dass es in diesem Fall zu tragen käme?Eheverträge sind rückwirkend nichtig wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen.
Ja, klar, ich sowieso. Aber darf ich dafür deshalb kein Verständnis zeigen?Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?
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26.05.2007, 21:24
AW: Verfassungswidrig
Nein.
Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben


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