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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Richtwerte des Gerichts sind, dass die Mutter nach Vollendung des 8. Lebensjahres halbtags und nach Vollendung des 12. Lebensjahres des jüngsten Kindes volltags wieder beruflich einsteigen kann. Als mit Ehe als Vorsorgeinstitut ist da nichts.
    Ich weiß, aber es wird nicht so bleiben, vermute ich. Demnächst gibt es vielleicht für alle nur drei Jahre.
    8 Jahre nicht arbeiten müssen, Wahnsinn. Das muss Schlaraffenland sein. *lach* (ist nicht böse gemeint, ist für mich nur unvorstellbar)
    Geändert von Lucy68 (26.05.2007 um 21:04 Uhr)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

  2. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Ganz einfach:
    Gibt es Ganztagsbetreuungsplätze betreut die Mutter ja viel weniger. Warum sollte also der Vater dann noch Betreuungsunterhalt an sie zahlen?
    .
    Und wer bezahlt die Ganztagsbetreuung? Die Mutter! Ausserdem haben Mütter mit einem Ganztagskigaplatz einen Arbeitsplatz, denn ohne Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommt man gar keinen. :-P

    Was zumal ein Teufelskreis ist, denn ohne Hort keinen Arbeitsplatz, aber ohne Arbeitsplatz keinen Hort.

  3. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Warum sollte eine Frau eine Lebensstandard-Garantie haben, wenn der Mann sie auch nicht hat?
    Das kann er ja jederzeit durch einen Ehevertrag abändern lassen.
    Ich finde es gerecht, weil es eine Zumutung für eine 60jährige Vorstadtvillabewohnerin wäre, in eine mulitkulturelle Plattenbausiedlung ziehen zu müssen.

  4. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    8 Jahre nicht arbeiten müssen, Wahnsinn.
    Man kann sogar länger ausharren, wie gesagt, es sind nur Richtwerte. Aber um mal ins Reale zurückzukommen - wer hält es solange freiwillig aus mit sowenig Geld leben zu wollen? Ich glaube das ist wirklich nur die Minderheit.

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das kann er ja jederzeit durch einen Ehevertrag abändern lassen.
    Kann er, aber sobald Mama Staatshilfe braucht, wird er für nichtig erklärt, so einfach geht das.
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Aber um mal ins Reale zurückzukommen - wer hält es solange freiwillig aus mit sowenig Geld leben zu wollen? Ich glaube das ist wirklich nur die Minderheit.
    Stimmt, es sei denn man hat das Glück, die Frau in deiner Sig zu sein. Passt gerade gut. :)
    Kinder, die man liebt, werden Erwachsene, die lieben

  7. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das kann er ja jederzeit durch einen Ehevertrag abändern lassen.
    Ich finde es gerecht, weil es eine Zumutung für eine 60jährige Vorstadtvillabewohnerin wäre, in eine mulitkulturelle Plattenbausiedlung ziehen zu müssen.

    Kann er ja eben nicht.
    Eheverträge sind rückwirkend nichtig wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen. Der BGH hat Eheverträge quasi nutzlos gemacht.

    P.S.: Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?

  8. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Kann er, aber sobald Mama Staatshilfe braucht, wird er für nichtig erklärt, so einfach geht das.
    Ansonsten würden sie an die Eltern gehen - auch nicht besser.

  9. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Eheverträge sind rückwirkend nichtig wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen.
    Aber es ist doch nicht unangemessen, wenn jeder vom eigenem Gehalt weiterlebt. Bist Du sicher, dass es in diesem Fall zu tragen käme?

    Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?
    Ja, klar, ich sowieso. Aber darf ich dafür deshalb kein Verständnis zeigen?

  10. User Info Menu

    AW: Verfassungswidrig

    Nein.
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