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  1. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Du hopst schon wieder von der Verwendung des Unterhalts zur Erziehungsleistung. Worauf willst Du eigentlich hinaus oder ist Dir das selbst nicht klar und Du bist nur dagegen, egal was das steht?
    Wir waren doch beim Thema Verwendung des Unterhals bei mangelnder Erziehungsleistung.

    Na komm Vita, wieviel Trollinger sind es?

  2. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Yana
    Wahrscheinlich denkt er, dass ein schlecht erzogenes Kind nichts zum Essen und zum Anziehen braucht .
    Und Unterhalt auch nur bei "nettem" Umgang gewährt wird, das nennt man dann zwar Eintritt und man würde noch einen Zaun ums Kind ziehen müssen, damit der Ort des Umgangs "Zoo" heißen könnte.

    So aber bleiben wir beim deutschen Recht und Unterhalt gibt es aufgrund der Existenz eines Kindes, sofern man zu den 70 % der Männer gehört, die überhaupt Kindesunterhalt zahlen, wobei die Höhe noch nicht benannt ist und auch Mangelfällle zu den 70% zählen.

    Weiter so, Männer und immer schön maulen.

  3. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    @vita,

    weißt du was ich ein bisschen bedenklich finde, die na nennen wir sie bildungsferneren Schichten, bekommen ja meist keinen Unterhalt vom Vater der Kinder, da der oft nicht die Butter aufs Brot verdient. Das trägt eh der Steuerzahler, also du, ich und LOM.
    Aber wir greifen gern zu diesen Beispielen, wenn wir etwas über Unterhaltsmißbrauch zementieren wollen.
    Hin wie her, Kinder kosten Geld, manchmal viel und manchmal weniger.
    Warts ab Lucy, noch gehts bei deiner Süßen, wenn sie Schuhe braucht, da hauts rein .
    Für mich ist der Betreuungsunterhalt keine rechnerische Größe gewesen, denn ich habe meine Kinder ja in der Woche ganztags betreuen lassen können. Die 106 € haben mindestens das gleiche an Investion von mir nochmal gefordert, damit die Kinder was zu essen und ein Dach überm Kopf haben.
    ich habe die ersten Jahre nach der Scheidung Vollzeit so viel verdient, das ich keine Steuern zahlen musste. Deswegen kann ich die Argumente mit, ich arbeite ja bloß für die Kitakosten oder so nicht nachvollziehen, denn wäre ich raus gewesen, wäre ich nie da wo ich heut bin. Nämlich da, das meine Kinder kein Bafög bekommen während des Studiums. Theoretisch sollte mir ein Selbstbehalt von 1000 € bleiben, (Volljährigenregel),ist aber nicht, denn ich trage weiterhin alle Versicherungen, Brillenkosten + Bahncard etc für meine Kinder. Aber das ist meine Entscheidung, weil ich meine Kinder sehr liebe und sie in keinster Weise als Last betrachte, auch wenn ich sie manchmal zum Mond schießen könnte.

  4. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Weil sich die Höhe des Unterhalts nach seinem Einkommen richtet. Gleiche Frage - gleiche Antwort.
    Die Höhe des KU wird doch auf den Cent genau festgestellt. Über den Selbstbehalt darf er frei verfügen. So einfach ist das.

  5. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wir waren doch beim Thema Verwendung des Unterhals bei mangelnder Erziehungsleistung.
    Wer war bei dem Thema? Du! Das ist aber nicht WIR.

    Und wer attestiert "mangelnder Erziehungsleistung"? Der Ex, der nicht zufrieden ist?

  6. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Lucy68
    Auch noch mal, warum sollte es die Mutter? Genau so absurd oder?
    Nein. Der Selbstbehalt des Vaters ist sein Geld. Der KU das Geld des Kindes. Die Mutter verwaltet es nur. (nicht immer zu Gunsten des Kindes)

  7. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @vita,

    weißt du was ich ein bisschen bedenklich finde, die na nennen wir sie bildungsferneren Schichten, bekommen ja meist keinen Unterhalt vom Vater der Kinder, da der oft nicht die Butter aufs Brot verdient. Das trägt eh der Steuerzahler, also du, ich und LOM.
    Aber wir greifen gern zu diesen Beispielen, wenn wir etwas über Unterhaltsmißbrauch zementieren wollen.
    Hin wie her, Kinder kosten Geld, manchmal viel und manchmal weniger.
    Nun, sie sind die Beispiele, die uns möglichst fern scheinen.

    Sie vereinen alles in sich, was wir ablehnen - Fernsehen, Schulden, keine Chance für die Kinder und und und...

    Dass sie mit dem hohen Unterhalt durchbrennen, ist eher unwahrscheinlich, denn diese Frauen haben meist Kinder mit Männern, die aus ihrem Umfeld kommen und kein Gehalt in den Dimensionen beziehen, in denen man hohe Unterhaltszahlungen leisten muss und dazu in der Lage ist.

    Über eine Erklärung werde ich nachdenken. Sie wäre dann aber auch dazu geeignet, die Frage zu klären, wieso Männer so häufig unterstellen, dass frau von dem Unterhalt ein Leben in Saus und Braus zu führen in der Lage wäre.....

  8. Inaktiver User

    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Nein. Der Selbstbehalt des Vaters ist sein Geld. Der KU das Geld des Kindes. Die Mutter verwaltet es nur. (nicht immer zu Gunsten des Kindes)
    Meist legt sie drauf.

  9. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wer war bei dem Thema? Du! Das ist aber nicht WIR.
    Ach, Du sprichst praktischerweise gleich für alle andern mit...


    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und wer attestiert "mangelnder Erziehungsleistung"? Der Ex, der nicht zufrieden ist?

    Zumindest sollte er bei offensichtlichem Mißbrauch seine Zahlung zurückhalten können. Schau mal in die einschlägigen Foren. Oft wird da von Kindern in Lumpen berichtet, während Mama sich ´nen schönen Lenz macht.

  10. gesperrt

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    AW: Verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Meist legt sie drauf.
    Dann hat sie ja keinerlei Mühe entsprechende Belege vorzuweisen.

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