hallo,
sagt mal, wie geht es eigentlich nach dem zivildienst mit dem kindesunterhalt weiter?
mein älterer sohn (20, lebt bei mir) hat im april den zivildienst beendet. im oktober wird er mit dem studium beginnen. momentan macht er urlaub und verdient sich etwas hinzu, indem er mehrmals in der woche nachhilfe gibt, wird auch demnächst einen aushilfejob antreten. seit seinem 18. geburtstag überweist sein vater den kindesunterhalt direkt an ihn, mein sohn gibt mir jedoch einen teil ab als beitrag für miete und lebensmittel. während des zivildienstes hat sein vater nicht gezahlt.
muss er nun die zahlungen an meinen sohn fortsetzen?
bisher hat er nichts von sich hören lassen. meinem sohn ist es etwas unangenehm, den unterhalt von seinem vater "einzufordern", und hat sich bisher gescheut, mit ihm darüber zu reden. ich selbst möchte mich auch nicht mehr unbedingt einmischen, könnte jedoch den bisherigen beitrag gut gebrauchen für unseren lebensunterhalt.
was würdet ihr tun?
dankeschön für eure meinungen!
marla
Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
-
10.05.2007, 09:36
kindesunterhalt nach zivildienst
Bewahre mich vor der Angst,
ich könnte das Leben versäumen.
Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
sondern was ich brauche.
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.
Antoine de Saint-Exupéry
-
10.05.2007, 17:25Inaktiver User
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
Weder du noch der Vater, müssen bis zum Studienantritt an ein volljähriges Kind Unterhalt zahlen. Während des Zivildienstes sowieso nicht, dafür bekommt Sohnemann ja Entgelt.
Beim Bafög stellt sichs dann wieder raus, bekommt er keins muß er beim Vater und dir vorstellig werden oder über Anwalt klagen.
Achtung bei Volljährigen sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig.
-
11.05.2007, 10:41
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
danke, hillary!
heißt das, dass momentan nur ich für seinen unterhalt aufkommen muss, sein vater nicht? immerhin zahle ich ja miete und essen für ihn mit.
würde ich ungerecht finden.
er verdient sich zwar etwas hinzu, aber zum leben würde das keinesfalls reichen.
ich dachte immer, dass wir eltern solange zahlen müssen, bis er eine abgeschlossene berufsausbildung hat und für seinen lebensunterhalt selbst aufkommen kann.Bewahre mich vor der Angst,
ich könnte das Leben versäumen.
Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
sondern was ich brauche.
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.
Antoine de Saint-Exupéry
-
11.05.2007, 10:59Inaktiver User
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
Das gilt nur, wenn er sich in Ausbildung befindet.
Bin ich auch ganz schön auf den Hintern gefallen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, das ein gesunder Volljähriger selbst für sich sorgen kann.
Du hast das Recht anteilig eine Kostenbeteiligung von ihm zu verlangen, mach ich bei meinem Sohn aber auch nicht.
Ich zahle meiner Tochter, die außerhalb studiert Unterhalt + Kindergeld, Sohnemann bekommt nix, weder vom Vater noch von mir, leistet allerdings seinen Grundwehrdienst und ist Heimschläfer. Zum WE hängen bei uns immer die Dienstklamotten auf der Leine.
Er war nach dem Abi im vergangenen Jahr von Juni bis Okt als ausbildungssuchend gemeldet, deshalb bekam ich noch Kindergeld, aber schon keinene Steuerfreibetrag mehr, man lebt ja mit einer über 18 jährigen Person in einem Haushalt.
Macht sich im Geldbeutel schon bemerkbar, aber ich hab die Jahre zuvor mit Sparplänen und Ausbildungsversicherung ein wenig vorgesorgt.
LG Hilly
-
14.05.2007, 11:03
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
dankeschön noch mal für deine antworten! inzwischen ist mein exmann auf mich zugekommen: er wird in den nächsten tagen mit meinem sohn besprechen, wieviel er ihm bis zum studium zahlt. so ganz von sich aus.
Bewahre mich vor der Angst,
ich könnte das Leben versäumen.
Gib mir nichts, was ich mir wünsche,
sondern was ich brauche.
Lehre mich die Kunst der kleinen Schritte.
Antoine de Saint-Exupéry
-
14.05.2007, 11:10Inaktiver User
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
Na das ist doch was!
Zitat von marla63
Prima.
LG hilly
-
20.05.2007, 10:26Inaktiver User
AW: kindesunterhalt nach zivildienst
Bei uns liegt das Thema jetzt so gut wie auf Eis. Mein Sohn ist 19 und Azubi, lebt bei mir. Seit er 18 ist nervt der Vater, dass er nicht mehr zahlen will (Vater und Sohn haben sonst keinen Kontakt, Sohn lehnt es ab, weil der Vater nur alle paar Jahre mal ankam).
Wir wollten über das Jugendamt den Unterhalt neu berechnen lassen - wir haben zwar den Titel, aber dem Vater war das zu viel, wo mein Sohn seit September Azubi ist und "eigenes Einkommen" hat.
Tja das Jugendamt hat uns hingehalten und immer wieder gesagt, sie berechnen nicht neu, wir haben ja den Titel etc. Irgendwann war der Vater so stinkig, das er anrief und sagte, er lässt es neu berechnen und bis dahhin zahlt er nicht,
Nun haben wir 2 Monate kein Unterhalt bekommen, ich verdiene sehr wenig. Wir haben zur Neuberechnung alles zum Anwalt vom Vater geschickt. Und dann auf einmal meldet sich das Jugendamt und schickt mir und dem Vater die Unterlagen zur Neuberechnung !?
Wie lange wird der Anwalt nun rechnen und wann liegt das Ergebnis wohl vor? Der Vater darf doch eigentlich auch während der Berechnung den Unterhalt nicht gänzlich einstellen....


Zitieren
