Hallo,
nach langem Warten habe ich nun den Bescheid über die zu zahlenden Raten meiner Scheidung erhalten.
Es sind Gerichtskosten in der mir schon am Telefon genannten Höhe von knapp 180 Euro angefallen, ausserdem Anwaltskosten in Höhe von ca. 830 Euro. Ok, beides wusste ich bereits, beides wurde mir vom Anwalt bzw. und vom Gericht mitgeteilt.
Doch plötzlich werden noch 580 Euro!!!! lt. § 124 BRAGO aufgeführt. Ich habe 2x telefonisch nach dem Betrag gefragt, beide mal nannte man mir die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten von 830 Euro, nicht aber diese 580 Euro. Hab ein bissel gegoogelt aber mehr weiss ich nu auch nicht.
Wie kann das sein, dass plötzlich dieser hohe Betrag erscheint? Wie rechtfertigt sich dieser? Und was bedeutet dieser § 124?
Bin total gefrustet, wusste, dass ich zahlen muss, aber alleine die Aufstellung der Ratenzahlung von monatl. 30 Euro ist heftig. Lt. Gericht bleiben mir nach Abzug aller Kosten 60 Euro zur freien Verfügung. Und davon drück ich nun noch mtl. 30 Euro ab.
Aber wer bitte zahlt mir dann die Kosten, die ausserhalb der "normalen" Ausgaben anfallen, wie Geburtstage, Winterreifen, Inspektion? Nein, lt. Gericht sind diese alle in einem Normbetrag enthalten. Davon kann ich grad mal die Lebensmittel bezahlen, von anderen Kosten zu schweigen.
Und dann noch dieses....ich warte seit 4 Wochen auf dieses Schreiben...und wann kommt es? Förmliche Zustellung am 30.03.2007 (komisch, am 31.03. hab ich, bevor es in Kurzurlaub zu meinen Eltern ging noch im Briefkasten nachgeschaut), Schreiben mit der Aufstellung aller Gebühren am 30.03.07 geschrieben, aber am 02.04. lt. Stempel erst verschickt. Und ab wann soll ich zahlen? Supi, ab 01.04.2007!!! Heute komme ich nach Hause und Ostern ist für mich gelaufen.
Für alle anderen Happy Eastern und ich hoffe, mir kann auch dieses Mal geholfen werden.
Gruss
Keksundkruemel
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08.04.2007, 17:14
Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
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08.04.2007, 17:26
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
"Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) » Dreizehnter Abschnitt. Vergütung bei Prozeßkostenhilfe.
§ 124.
(1) Gebühren bis zur Höhe der Regelgebühren erhält der Rechtsanwalt, soweit die von der Bundes- und der Landeskasse eingezogenen Beträge den Betrag übersteigen, der zur Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche erforderlich ist. Die weitere Vergütung wird aus der Staatskasse gewährt, an die die Zahlungen nach § 120 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu leisten waren.
(2) Der beigeordnete Rechtsanwalt soll eine Berechnung seiner Vergütung unverzüglich zu den Prozeßakten mitteilen.
(3) Die weitere Vergütung wird erst festgesetzt, wenn das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung oder in sonstiger Weise beendet ist und die von der Partei zu zahlenden Beträge beglichen sind oder eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Partei erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint.
(4) Waren mehrere Rechtsanwälte beigeordnet, so bemessen sich die auf die einzelnen Rechtsanwälte entfallenden Beträge nach dem Verhältnis der jeweiligen Unterschiedsbeträge zwischen den Gebühren nach § 123 und den Regelgebühren; dabei sind Zahlungen, die nach § 129 auf den Unterschiedsbetrag anzurechnen sind, von diesem abzuziehen."
Irgendwie ist da was komisch bei Deinem Bescheid, KeksundKruemel. Allein schon wegen des Datums haut das nicht hin, denn wie sollst Du ab dem 01.04. zahlen, wenn der Bescheid erst am 30.03. erstellt wurde und am 02.04. lt. Stempel das Gerichtsbüro verliess.
Und nachdem die Anwaltskosten ja mit den 830 € abgegolten sind, können weitere Kosten mit der Begründung des § 124 doch gar nicht mehr auftauchen. Denke ich zumindest jetzt mal.
Ganz schnell direkt am Dienstag auflaufen oder anrufen und Dir alles genau aufdröseln lassen.
TahneeWer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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08.04.2007, 21:10
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Tahnee,
das ist auch das, was ich gefunden habe. Aber so richtig verstanden habe ich es nicht.
Gerade eben, weil vorher nie die Rede von diesem großen zusätzlichen Betrag war, sondern mir immer nur die Anwaltskosten von 830 Euro genannt wurden, macht mich einfach stutzig!!
Warum sollte plötzlich ein weiterer Betrag anfallen?!
Werde am Dienstag dort anrufen. Da ich aber ein sehr ungeduldiger Mensch bin und es kaum bis dahin aushalte, versuche ich es vorab hier im Forum.
Mich macht das rasend und unruhig und.....ggggggggrrrrrrrrrrrrrrrrrr.
Keksundkruemel
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08.04.2007, 23:40
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Bin jetzt bissl irritiert, die BRAGO gilt eigentlich seit 1.7.04 gar nicht mehr
Läuft Deine Scheidung denn schon länger als seit Juli 04?
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08.04.2007, 23:47
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
meike_d,
bin bereits im Nov. 2004 geschieden worden.
Keksundkruemel
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09.04.2007, 09:37
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Ha, jetzt wird's doch glatt interessant. meike_d, weisst Du denn zufällig auch, ob da dann das Einreichen der Scheidung beim Gericht oder der Termin, wo die Scheidung vor Gericht rechtlich getrennt wird, gilt?
Wenn nämlich der Termin der Scheidung, welche bei KeksundKruemel ja deutlich nach dem 01.07.2004, nämlich im November war, war, ist dieser 580-€-Posten eh hinfällig. Sollte das Einreichen der Scheidung und die Anberaumung des Scheidungstermins für die berechnung gelten, ist halt die Frage, ob das vor oder nach dem 01. Juli 2004 beim Gericht einging.
Also, KeksundKruemel, da wirst Du wohl wirklich denen mal auf die Füsse treten müssen. Die Nummer mit dem Datum (so von wegen am 30.03. erstellt, am 02.04. lt. Stempel erst raus dort und Du sollst ab dem 01.04. zahlen) würde ich da auch nochmal explizit ansprechen. Das geht doch nun echt gar nicht. *kopfschüttel*
Irgendjemand hat dort wohl echt verdammt gepennt.Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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09.04.2007, 13:15
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Wenn die Scheidung schon seit November rechtskräftig ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Abrechnung noch nach der BRAGO erfolgt, sehr hoch. Ob noch nach BRAGO oder nach RVG abgerechnet wird, richtet sich danach, wann die Beratung (des Anwalts) stattgefunden hat bzw. wann ein Auftrag an den Anwalt erteilt worden ist. Wenn das vor dem 1.7.04 stattgefunden hat, ist die Abrechnung nach BRAGO durchzuführen.
KeksundKrümel, ich würde direkt beim Gericht anrufen und fragen, was es mit dem Zusatzbetrag auf sich hat.
Wer hat Dir die Kostenaufstellung geschickt? Dein Anwalt oder das Gericht?
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09.04.2007, 13:27
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Okay, meike_d, dann könnte KeksundKruemel ja fast Pech haben, dass sie die 580 € evtl. doch zahlen muss. Wie blöde!
Ich finde, das hätten die ihr echt sagen müssen. Knappe 600 € sind ja nun nicht gerade ein Taschengeld.
Könnte sie denn Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen?Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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09.04.2007, 13:31
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
OT: Und dann hast du jetzt erst die Abrechnung?
Zitat von KeksundKruemel
Bei mir war diese 1 Woche später im Briefkasten.
Wie unterschiedlich das gehandhabt wird. *staun*
Lg zb und viel Erfolg morgen.Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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09.04.2007, 13:44
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
*Grübel* Stimmt, Zartbitter, Scheidung im November 2004 und erst jetzt die Abrechnung. Auch wenn da noch der Antrag der Prozesskostenabrechnung gewesen ist, sind 2 Jahre und 5 Monate schon verdammt lang.
Zitat von Zartbitter
Gibt's für solche Rechnungen nicht auch irgendwelche Fristen ähnlich wie z.B. bei den Nebenkostenabrechnungen? Vielleicht ein blödes Beispiel, aber Ihr versteht sicher, was ich meine.Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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