Die Prozesskostenhilfe wird vor der Scheidung beantragt. Sobald frau/mann beim Anwalt erscheint, wird das geprüft (wenigstens in Bayern). Dann gibt es mindestens 1 Jahr Tennungsjahr. Also 3 Jahre und 5 Monate nach Antragseingang. So langsam mahlen die Mühlen der Justiz im Normalfall nicht, wenn es um Einnahmen geht.Zitat von Tahnee
LG zb
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09.04.2007, 13:50
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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09.04.2007, 13:55
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Oh, dass die Prozesskostenbeihilfe vorher beantragt werden muss, hatte ich glatt vertüddelt. 'tschuldigung.
Zitat von Zartbitter
Dann kommt das noch davor. Das kann ich mir fast kaum vorstellen, dass das solange mit der Rechnung dauert. Aber vielleicht kann KeksundKruemel ja irgendwie erklären, wie das kommt.
Trotzdem wäre es vielleicht gut zu wissen, ob's bei solchen Sachen nicht auch Fristen gibt.
TahneeWer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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09.04.2007, 14:03
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Es kann jedoch sein, dass sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen bei K+K geändert haben und nun aus diesem Grund eine Neuberechnung stattgefunden hat.
Zitat von Tahnee
K+K klärt uns vielleicht auf.
zbNur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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09.04.2007, 14:12
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Aber wenn sich nach der Scheidung was an den wirtschaftlichen Voraussetzungen geändert hat, wäre das doch im Nachhinein unerheblich, oder?
Zitat von Zartbitter
Und selbst wenn es noch vor der Scheidung gewesen wäre, ist es dann komisch, dass sich in der Rechnung auf den § 124 bezogen wird, da es dort ja explizit um die Vergütung bei Prozesskostenhilfe geht.
Verstehst Du, wie ich meine?Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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09.04.2007, 14:23
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Schau hier ganz unten
Zitat von Tahnee
Die 580 Euro liegen für mich auch darin begründet, dass sie lange vor dem 01.07.04 die Prozesskostenhilfe beantragt hatte und nun die neue wirtschaftliche Situation greift.Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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09.04.2007, 14:26
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Das kann allerdings sein.
Zitat von Zartbitter
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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09.04.2007, 21:30
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Scheidung wurde im Oktober 2003 beantragt, Termin war dann im November 2004. Ich bekam damals Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, da mein Einkommen sehr niedrig war.
Mittlerweile hat sich das geändert. Nach einer erneuten Prüfung durch das Gericht erfolgt nun die genannte Ratenzahlung.
Ich verstehe einfach nicht, warum plötzlich zu den 830 Euro Anwaltskosten nach § 123 BRAGO nun noch Anwaltskosten in Höhe von 580 Euro nach § 124 BRAGO kommen! Auf meine Anfragen (bei der Anwältin vergangenes Jahr und beim Gericht im Jan. '07) wurde mir von beiden Seiten nur die 830 Euro genannt!
Wo kommt plötzlich dieser Betrag her??
Keksundkruemel
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09.04.2007, 21:35
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Das wird Dir hier in der Endkonsequenz kaum einer sagen können. Rufe morgen gleich an. Dann weisst Du sicher mehr.
Zitat von KeksundKruemel
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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10.04.2007, 07:53Inaktiver User
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
@keksund krümel
... du hast Prozeßkostenhilfe bekommen, das sind die gerichtlichen Kosten, die zum Scheidungsprozeß entstehen und dir erlassen werden. RA-Kosten sind die andere Sache. Deine RAin ist von dir beauftragt worden, den Prozeß bei Gericht zu beantragen, also für dich einen Auftrag zu erledigen. Sprich mit ihr eine Zahlungsmodalität ab, die für dich möglich ist. BRAGO hat viel Spielraum für Berechnungen. Manche setzen z.B. pauschal 20 Euro Verwaltungsgebühren ein, andere nehmen die teuerste Variante und haben das Recht, ein Telefonat als Beratungszeit anzurechnen, auch wenn du angerufen hast...
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10.04.2007, 08:41
AW: Bescheid Prozesskostenhilfe erhalten - Hilfe!!
Zitat von KeksundKruemel
§ 124 BRAGO entspricht dem heutigen § 50 RVG. Es geht nicht um irgendwelche neuen oder zusätzlichen Tätigkeiten deines Anwaltes, sondern um die Differenz zwischen der ihm bislang bewilligten und ausbezahlten Gebühren auf PKH-Basis zur regulären Anwaltsvergütung.
Davor warst du solange sicher, wie du nicht einmal Raten an die Staatskasse bezahlen musstest. Nun haben sich aber deine wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert. Du musst monatliche Raten zahlen und aus diesen bzw. den verbleibenden Überschuss erhält der Anwalt seine sog. weitere Gebühr. Der Staat sammelt es für ihn also ein. Reichen die Ratenzahlungen (max. 48, bei dir wegen der ratenfreien Vorlaufzeit entsprechend weniger) dafür nicht komplett, bekommt er entsprechend weniger.
Dein Anwalt müsste es dir eigentlich erklären können, denn er hat die sog. weitere Vergütung ja irgendwann beantragt, vermutlich auf die Mitteilung hin, dass du nun Ratenzahlungen zu leisten hat.
nettes Grüssle
Kraafaufgewacht und umgezogen: befriendsonline.net



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