Mal eine andere Frage zum Sorgerecht.
Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil das vorhandene Sorgerecht freiwillig abgibt? Kann dann das Elternteil mit alleinigem Sorgerecht von Ärzten und Lehrern verlangen, dass diese nur noch mit seiner Zustimmung mit dem Elternteil ohne Sorgerecht über das Kind reden?
Ein Arzt unterliegt ja normalerweise der ärztlichen Schweigepflicht.
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Ergebnis 1 bis 8 von 8
Thema: Recht bei Sorgerecht
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29.03.2007, 14:19
Recht bei Sorgerecht
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30.03.2007, 09:20
AW: Recht bei Sorgerecht
Ja. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann obliegt es dir, auch darüber zu entscheiden.
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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03.04.2007, 20:57
AW: Recht bei Sorgerecht
Die Frage an sich ist, glaube ich, Grund genug als Vater auf keinen Fall auf sein Sorgerecht zu verzichten. Wenn ich mir vorstellte ich wäre auf die Informationshäppchen angewiesen, die eine mißlaunige Kindesmutter bereit wäre mir zuzubiligen...
Zitat von kywalda
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04.04.2007, 09:46
AW: Recht bei Sorgerecht
Zitat von Junior
Was aber, wenn Dir das Sorgerecht auf dem Silbertablett angeboten wird. Das Elternteil will es abgeben, um so zu demonstrieren, dass es mit dem Kind nichts mehr zu tun hat.
Allerdings erkundigt es sich hinter dem Rücken des Kindes, bei Lehrern, Freunden, Ärzten über das Kind, spricht selbst aber nicht mit dem Kind.
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04.04.2007, 10:28
AW: Recht bei Sorgerecht
Ist das denn überhaupt so strikt getrennt?
Hat ein Elternteil ohne Sorgerecht nicht trotzdem das Recht, über schulische Leistungen, Krankheiten usw. informiert zu werden?
Mich würde da die Rechtslage interessieren.
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04.04.2007, 11:00
AW: Recht bei Sorgerecht
Mich auch? Würde mich sogar nicht wundern, wenn es da überhaupt keine Rechtsgrundlage gäbe.Wie sieht es bei Adoptionen aus?
Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. (Max Frisch)
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05.04.2007, 00:25
AW: Recht bei Sorgerecht
Soweit mir bekannt, verliert der Sorgerechtabgebende alle Rechte, die das Sorgerecht beinhalten, d.h. auch Auskünfte bei Ärzten, Lehrern und sonstigen. Gleiches gilt für Unterschriften bei Ärzten, Geldinstituten, Schulwahl und weiteres.
Sollte jemand sein Sorgerecht warum auch immer abgeben wollen, so wäre dem jenigen gut daran geraten, sich das mehr als sehr genau zu überlegen, denn selbst im Todesfall des anderen Elternteils, hätte der Sorgerechtabgebende keinerlei Handlungsmöglichkeit für sein Kind....
Meines Wissens nach muss die Abgabe des Sorgerechts beim Familiengericht beantragt/angezeigt werden.....Die Abgabe des Sorgerechtes befreit nicht vom Kindesunterhalt...
ansonsten lies mal hier
Gleichzeitig gilt zu beachten, dass Sorgerecht nicht mit Umgangsrecht zu verwechseln ist.....
LG
die MinniemausGeändert von Minniemaus (05.04.2007 um 00:34 Uhr)
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05.04.2007, 08:35
AW: Recht bei Sorgerecht
Soweit ich richtig informiert bin, hat er ein Recht auf Auskunft über die schulischen Leistungen (Zeugnis) und ab und zu mal ein Foto.
Zitat von Tante_Karla


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