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    Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Hallo!

    Ich habe mal ein paar Fragen, ich hoffe, ihr wisst etwas besser bescheid als ich!
    Und zwar geht es um meinen Freund, der eine uneheliche Tochter hat (4 Jahre alt). Sie ist die ersten 2,5 Jahre bei ihm aufgewachsen, die Mutter hat sich so gut wie gar nicht um ihr Kind geschert. Tochter und Vater haben eine sehr enge Beziehung und auch ich habe ein sehr inniges Verhältnis zu ihr. Am liebsten hätten wir die Kleine bei uns, sie will auch am liebsten bei uns wohnen!
    Mein Freund hat jedoch nie das Sorgerecht bekommen, das wollte die Mutter nicht. Das war und ist ihr liebstes Druckmittel, oft hat sie ihm seine Tochter entzogen, wochenlang haben wir sie nicht sehen dürfen! Sie will ihn damit dann erpressen, und sehr oft hat er nachgegeben, nur damit er seine Tochter wiederhaben kann.
    Denn es ist so, dass er keinerlei Unterstützung bekommt.
    Wir waren auch schonmal bei einer Rechtsberatung, doch die Anwältin dort hat uns sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er keinerlei Chancen hat, das Sorgerecht zu bekommen. Wir haben leider den schlimmen Verdacht, dass die Mutter ihr Kind schlägt und verletzt, und dass sie sie unter psychischen Druck setzt sowieso. Doch uns wurde abgeraten, dem Jugendamt gegenüber soetwas zu erwähnen, für den Fall, dass nichts nachweisbar ist. Dann würde ihm das negativ ausgelegt werden und er hätte einen noch schlechteren Stand.

    Hat mein Freund als Vater seiner nichtehelichen Tochter aber nicht auch ein Umgangsrecht? Sein Kind kann doch nicht schlechter gestellt sein, als Kinder von geschiedenen Eltern! Sie hat doch genauso ein Recht darauf, ihren Vater zu sehen, oder?
    Wisst ihr vielleicht irgendeinen Rat? Wir würden nach jedem noch so kleinen Strohhalm greifen...

  2. Inaktiver User

    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Hallo Rosenblüte,
    nach meinem Kenntnisstand hat das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Der Vater des Kindes hat nicht nur ein Umgangsrecht sondern er hat die Umgangspflicht. Er müßte doch nachweisen können, dass das Kind die ersten Jahre bei ihm gelebt hat und ihr könntet euch auch Unterstützung beim kinderschutzbund holen, wenn ihr nicht zum Jugendamt möchtet. Dort könnt ihr auch anonym bleiben und euch informieren wie der Umgang gehandhabt wird wenn das Kind von der Mutter geschlagen wird oder wie man versuchen kann herauszubekommen ob das überhaupt der Fall ist.
    Liebe Grüße
    Sonne

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Das Umgangsrecht hat erstmal nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Was mich allerdings sehr wundert, ist die Tatsache, dass Dein Freund, obwohl die kleine Maus 2,5 Jahre bei ihm gelebt hat, kein Sorgerecht hat. Zumindest ein gemeinsames Sorgerecht.

    Liebe Grüße Tahnee
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Der Kinderschutzbund kann helfen? Das hätte ich ja nicht vermutet! Da werd ich mich mal schlau machen!

    Mein Freund würde liebend gerne seiner Pflicht nachkommen, aber die Mutter ist da unberechenbar und sagt einfach nein! Vernünftige Gründe gibt es nicht.
    Er wollte auch von Anfang an das Sorgerecht haben, aber die Rechtslage ist in Deutschland ja so, dass wenn die Eltern nicht verheiratet sind, die Mutter entscheiden kann, ob sie das Sorgerecht teilen will oder nicht.
    Offiziell waren Mutter und Kind bei ihm gemeldet, damit die Kleine in einen bestimmten Kindergarten gehen konnte. Aber die Mutter hat in Wirklichkeit noch bei ihren Eltern gelebt!

  5. Inaktiver User

    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Hallo! Mein Ex hat eine außereheliche Tochter und nach anfänglichem Einvernehmen mit der Kindesmutter sich irgendwann mal mit ihr heftig verkracht. Da er die Kleine immer gerne besucht hat und sich um sie gekümmert, hat ihn diese Kehrtwendung sehr verletzt. Er hat es mit Hilfe vom Anwalt geschafft, dass er ein regelmäßiges, zweiwöchiges Besuchsrecht erstritten hat. Dazu hat er nämlich das Recht, auch wenn das Kind nicht ehelich ist! Und das ist eben die eine Sache: das Besuchs/Umgangsrecht. Da hat der Vater das Recht drauf. Notfalls mit Anwalts Hilfe, wenn die Mutter sonst mauert! Aber bitte ein Anwalt für Familienrecht, der ist fitter in solchen Sachen! Und was das Sorgerecht angeht, würde ich mich eh nur an einen solchen Fachanwalt richten und mich beraten lassen!
    Alles gute für euch!

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Ich habe mal interessehalber eine Nachbarin (Anwältin für Familienrecht) ausgequetscht. Sie empfiehlt, über den Kinderschutzbund, eine gute Familienberatungsstelle und/oder eine(n) Anwalt bzw. Anwältin zu gehen und, um auch für das Kind eine sichere rechtliche Grundlage (schliesslich hängt sie ja völlig verständlich sehr am Papa und sicher auch an Dir, Rosenbluete) zu schaffen, damit sie Euch weiterhin sieht. Wenn Ihr ein gutes Vertrauen habt zu den Beratern bzw. dem Anwalt, ist der Gang zum Jugendamt sicher unumgänglich.

    Ihr möchtet der Mutter ja nichts böses, sondern ihr, wenn sie sich nicht so gut um's Kind kümmern kann, eher helfen. Wird evtl. etwas Zeit beanspruchen, aber vielleicht kommt Ihr so eher an sie ran.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Danke für die Mühe, die du dir gemacht hast! Wir haben jetzt eine Nummer vom Eltern-Telefon vom Kinderschutzbund und werden dort nächste Woche mal anrufen!
    Einen Anwalt können wir uns aber leider nicht leisten, es ist daher fast ausgeschlossen, dass mein Freund das Umgangsrecht vor Gericht erstreitet. In ein paar Jahren sieht das dann anders aus, und dann kann seine Tochter vielleicht auch schon sagen, dass sie lieber bei ihrem Papi sein will...

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Hallo Rosenbluete,

    Schön, dass Du Dich wieder meldest. Wenn ihr Euch keinen Anwalt leisten könnt, könnt Ihr Euch auch durch das JA vertreten lassen. Das ist dann kostenlos.

    Die Idee, beim Kinderschutzbund anzurufen, finde ich sehr gut. Ich finde es wirklich toll, dass Ihr Euch so für die Kleine so einsetzt. Kämpft weiter!

    Dann wird sich sicher eine Lösung finden.

    Tahnee

    PS: Noch was --> bitte keine Angst vor dem JA haben. Ich persönlich habe mit dem JA sehr gute Erfahrungen gemacht (meine Tochter ist vor der Kindschaftsreform 1998 geboren und da bekamen nichtehelich geborene Kinder automatisch einen Beistand vom Jugendamt).
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Nichteheliche Tochter- Umgangsrecht für den Vater?

    Hallo,
    bei meinem Mann ist die Situation mit seinem Sohn ziemlich exakt die selbe bis auf die Tatsache, dass der Sohn mitlerweile 17 ist und selber entscheidet.
    Das Sorgerecht kann er ohne Zustimmung der Mutter nicht bekommen, aber seine Tochter (soweit ich weiß nicht er) hat einen rechtlichen Anspruch auf regelmäßigen Kontakt mit ihrem Vater. Besonders wenn sie die erste Zeit vor allem von ihm versorgt wurde und Ihr dafür Zeugen habt habt Ihr gute Chancen.
    Mit den Vorwürfen gegenüber der Mutter wäre ich beim Jugendamt zuersteinmal vorsichtig, vor allem wenn Ihr keine konkreten Beweise habt.

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