Hallo Ihr,
zu mir: ich habe zwei Kinder (fast 7 und 4 3/4), bin seit 4 Jahren mit ihnen alleine. Der Vater der Kinder möchte ca. 300 km von uns wegziehen und mich würde mal interessieren, wie ihr in ähnlichen Situationen den Umgang regelt. Ich bin mir nicht sicher, ob eine 14-tägige Regelung wie wir sie im Moment haben, gut ist. Es ist immer eine lange Fahrerei mind. 2,5 Std. eine Strecke oder ist das egal?
Ein wenig ratlose liebe Grüße
Sonne
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21.03.2007, 17:41Inaktiver User
Umgangsregelung bei 300km Entfernung
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23.03.2007, 14:07Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
hi sonne07,
kann dir leider keine antwort geben... sorry... aber mich würde das auch interessieren, weil ich überlege eventuell mit meinen kindern 500 km von hier wegzuziehen ... doch mich bremst die entfernung :(
wer fährt schon alle 14 tage stundenlang autobahn? hin und zurück und dann bei den spritpreisen
ist es möglich?
lg, meg
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23.03.2007, 19:06
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
hallo ihr beiden,
mein bruder wohnt auch ca 200 km von seiner kleinen tochter (6) entfernt. er sieht sie alle zwei wochen, wobei er sie einmal monatlich fürs wochenende zu sich holt und sie ansonsten besuchen fährt, manchmal auch mit übernachtung. allerdings wohnt sie mehr oder weniger bei den großeltern, die sich sehr neutral verhalten. da kann er also auch gerne mal auf dem sofa schlafen. sie machen dann große tagesausflüge, gehen ins schwimmbad usw.
die beiden finden das gar nicht so schlecht, da er dann durchaus auch einen einblick in ihren alltag (freundinnen, schulweg usw.) erhält und sie ihm all die tausend kleinen und großen wichtigen dinge ihres lebens zeigen kann.
vielleicht einen modellversuch wert?
grüße annika
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24.03.2007, 10:31Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo,
danke für die Antworten.
Meg, ich kann mir nicht vorstellen alle 2 Wochen auf der Autobahn diese Strecke zu bewältigen und selbst wenn die Eltern sich die Fahrerei teilen würden, die Kinder müssten die komplette ungeteilte Fahrerei auf sich nehmen...aber irgend eine Regelung müßte es für solche Fälle ja auch geben. Wer für die Fahrkosten auf kommt, weiß ich auch nicht. Vielleicht wird es geteilt?
Annika, das mit dem Übernachten auf dem Sofa kommt für mich überhaupt nicht in Frage. Hier wohnt auch keine Verwandschaft in der Nähe und dann wären die Kinder ja auch nicht beim Vater sondern auf Besuch bei...und er auch. Aber trotzdem danke für die Anregung.
Euch erst mal ein schönes Wochenende
Sonne (die hoffentlich bald wieder scheint)
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24.03.2007, 10:54Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Ich würd sagen, hängt von eurem Budget und der Zug- oder Flugverbindung ab.
Zitat von Inaktiver User
Wenn du die Kids in einen durchgehenden Zug setzen kannst und Papa am andern Ende wartet, ist das prima.
Im Flugzeug gibt es nette Stewardessen.
Ihr könntet auch jemanden auftun, der die Strecke Freitag nachmittags fährt und die Kids betreut.
Ich hatte mit dem Paps meiner Tochter eine Vereinbarung, dass wir uns nicht weiter als 1 Std. Fahrzeit voneinander räumlich entfernen, damit unsere Tochter uns beide jederzeit erreichen kann.
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25.03.2007, 08:50Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo sonne07,
ich denke nicht, dass Du Dich an den Fahrkosten beteiligen müsstest, denn schließlich ist es die Entscheidung des Vaters, 300 km weit weg zu ziehen.
Ich finde auch, dass es für die Kinder eine ziemliche Zumutung ist, alle zwei Wochen diese Fahrerei mitzumachen. Ich weiß nicht, wie Dein Verhältinis zum Vater ist, aber vielleicht lässt er sich auf eine andere Regelung ein, zumindest, bis die Kinder etwas älter sind.
Aber ist es generell nicht merkwürdig, dass Väter tun und lassen können, was sie wollen, während Mütter dazu verdonnert werden, ihr Leben mit ihren Kindern an einem Ort zuzubringen, an dem sie eigentlich nicht sein wollen, damit sie den Kindern den Vater nicht nehmen? (Trifft in Deinem Fall natürlich nicht zu - wurde hier aber schon öfters diskutiert.) Alles zu Wohle der Kinder natürlich, wobei ich der Ansicht bin, es müsste eigentlich zum Wohle der Väter heißen.
Grüße von der
erdbeernase
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25.03.2007, 09:34Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo erdbeernase,
danke für Deine Antwort, tut gut, dass hier noch jemand der Meinung ist, dass es für die Kinder anstrengend sein könnte mit der Entfernung.
Das Verhältnis zum Vater ist gespalten. Ich habe mich getrennt, nach dem er mir über einen längeren Zeitraum alle 4 Wochen drohte, er ziehe jetzt aus, wenn ich mich nicht änderen würde. Dazu muss ich erklären, der Vater der Kinder war während der Woche nicht zu Hause und ich war die ganze Zeit mit den Kindern alleine, wenn er dann am Wochenende kam hat er erwartet, dass ich mich um ihn kümmere und ihn umsorge. Ich war aber zum Teil so ko, dass ich dazu nicht in der Lage war, und wenn ich ihn fragte, ob er denn nicht mal Sonntag morgens die Kinder übernehmen könne, hat er gesagt, er verdient das Geld und müsse sich ausschlafen. Dadurch hat er dann erreicht, dass ich nichts mehr für ihn getan habe. Eine Paarberatung hat er abgelehnt und ist dann mit seinen damals 45 jedes 3. Wochenende zu seiner Mama (250 km) gefahren, die ihm dann die Hemden gebügelt hat und ihn noch darin bestärkte, dass ich "schlecht" sei. Naja und als ich dann ausgezogen war, kam ihm so nach und nach, dass ich doch nicht so verkehrt sei und er vielleicht doch hätte mehr zu mir stehen sollen, anstatt seinen Eltern immer alles recht machen zu wollen, was er nie geschafft hat....Aber ich möchte nicht mehr, für mich ist die Beziehung beendet. Das schwierige dabei ist jetzt, dass er bei jedem Gespräch, dass wir fwegen der Kinder führen immer wieder so ein "komm doch zu mir zurück und ich bin der richtige und einzige der dich liebt" kommt. Deshalb ist es schwer mit ihm die Kinderangelgenheiten in Frieden zu klären.
Aber noch ist er ja hier und er rudert was die Umzieherei anbelangt auch schon wieder ein bisschen zurück, ich traue ihm aber auch zu, dass er umzieht - hinundher so geht dass jetzt seit 4 Jahren!
Zu Evemie:
es gibt keinen durchgehenden Zug und mir wären meine kinder auch bei einem durchgehenden Zug zu klein um sie dann da alleine fahren zu lassen. Mein Sohn bekommt noch öfter aml die Krise wenn er alleien bzw. nur mit seiner kleinen Schwester unterwegs ist.
Trotzdem vielen Dank und einen schönen Sonntag
Sonne
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26.03.2007, 17:54
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo Sonne07,
mein Exmann wohnt auch so einige Kilometer entfernt. Vorher bei uns in der Stadt und Sohnemann hatte nicht mal fünf Min bis zu ihm.
Bei uns ist es jetzt so geregelt das mein Exmann sich ab und an eine Woche Urlaub nimmt. Ich die Hälfte der Strecke fahre und er die Hälfte der Strecke. Dann ist der Kleine von Samstags bis die Woche drauf Sonntags bei seinem Vater. Dem Kleinen fällt es besonders schwer wenn er wieder heim muss aber es ist besser als garnichts. So hat der Kleine auch genug Zeit sich von der Fahrtstrapaze zu erholen. Ansonsten sind feste Zeiten ausgemacht wann der Vater ihn telefonisch erreicht. (Nur hält er sich im Mom nicht so an diese Telefonregelung leider)
Mein Kinderarzt (auch leicht psychologisch angehaucht) meinte:
Für Kinder wäre es weniger ein Problem wenn sie "feste" Zeiten hätten, auch wenn dies nur 4 mal im Jahr wäre für eine längere Zeit als wenn man es grad mal dazwischenschiebt. Und dem Kind immer sagen bzw auf dem Kalender zeigen wann der Papa kommt.
Und zu den Fahrtkosten. Laut meiner Anwältin trägt die alleine der Vater. bzw der Elternteil der die Kinder nicht alltäglich hat. Bei uns sieht das so aus das mein Exmann mir das Fahrtgeld komplett gibt. Ansonsten muss er die Strecke komplett alleine fahren.
Für das Kind ist dies leider immer Stress und auch nicht schön seinen Vater nicht "um" sich zu haben aber eine bessere Lösung hab ich leider auch nicht.
Und zu Erdbeernase: Da hast du leider Recht. Ich würde um kein Geld der Welt meinen Sohn hergeben wollen aber der Vater macht es sich wirklich leicht. Hat nicht diese hohe Verantwortung und kann tun und lassen was er will. Ich finde es nur traurig das man GEMEINSAM ein Kind wollte und wenn es zur Trennung kommt heisst es dann: Ich zuerst dann die Kinder... bei mir jedenfalls nicht.
Und nochmal zu Sonne07: Ja das kenne ich auch was du geschrieben hast. Mein Mann hatte sich über 3 Jahre dem PC gewidmet und seine Zeit sogar danach ausgerichtet (Spielte ein Onlinespiel) und als ich dann ging und mich mal darüber beschwerte das er die erste Zeit garnicht für seinen Sohn da war meinte er nur: Du hättest dich ja nicht trennen müssen. Und als ich dann meinte das ich meine Arbeit aufgeben müsse weil es anders nicht ginge meinte er: Ich bin doch nicht dafür da das du deine Freiheit hast. Wärst du noch bei mir und wärst du nicht gegangen wäre dies alles nicht passiert.
Ich hoffe ich konnte dir aber einen kleinen Denkanstoss bezüglich der Fahrerei geben.
Gruß MarlenDiet
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28.03.2007, 15:55Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo Marlendiet,
ja, wir Frauen sind schon selbst schuld an den Problemen, die wir uns als Alleinerziehende aufbürden. Und wie ich mir sagen ließ, es wird uns ja auch so leicht gemacht. Wir bekommen Unterhalt tzur Not vom Jugendamt während der Mann, bevor er sich trennt, erst mal ausrechnen muss, ob er sich es überhaupt leisten kann. Und das von einem Mann, der nach der Trennung noch in einer 140 m² Wohnung weiterleben konnte und der Ansicht war, dass wirzu dritt ja wohl mit 50 m² zufrieden sein könnten...und dass ich eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekam war auch ganz ganz ungerecht. Wir Alleinerziehende sind nämlich totale Egoisten!
So viel dazu.
LG, Sonne
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28.03.2007, 17:29
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo Sonne,
meine Schwester ist vor 2 1/2 Jahren mit ihren Kindern ca. 250 Kilometer von ihrem alten Wohnort weggezogen.
Die Tochter (8) verbringt jedes 2. Wochenende bei ihrem Vater - freitag nachmittags hin, sonntag abend zurück. Der Vater hat null Interesse daran, sie auch mal hier zu besuchen oder etwas hier mit ihr zu unternehemn, also hat das Kind immer die Fahrerei. Die Eltern teilen sich Fahrten und Fahrtkosten. Der eine bringt hin, der andere holt ab (das sind dann jedesmal 500 Kilometer).
Die Ferien werden geteilt. Die Eltern standen schon verschiedentlich vor Gericht wegen der Besuchszeiten, dieser (für das Kind sicher anstrengende) Kompromiss kam dabei heraus.
Bin gespannt, wie das weitergeht, wenn die Kleine Wochenends auch mal was mit ihren Freundinnen unternehmen will oder solche Sachen. Die jetzige Regelung soll gelten, bis sie 14 ist ...Viele Grüße allerseits von
Avocado


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