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  1. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    @sonne07
    ...du wirst kaum weiterkommen, ständig Gesetzestexte zu suchen, nach denen du natürlich Recht hättest und Anspruch usw... Entscheidend wird bleiben, wie alle Betroffenen damit umgehen, auch deine Kinder, die - wie oben im Beitrag beschrieben - irgendwann die Nase voll haben, stundenlang im Zug zu hocken, statt mit ihren Freunden vor Ort ein schönes Wochenende zu erleben...

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    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    Zitat Zitat von AntjeHH
    Mein Sohn (inzwischen 11) wäre sehr gerne in den Fußballverein eingetreten, aber das klappt bei der Entfernung natürlich nicht, weil i. d. R. am Wochenende Spiele angesagt sind.
    Die Söhne des Liebsten sind 10 und 13, leben bei uns und besuchen ihre Mutter eigentlich regelmäßig alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Sie lebt 170km von uns entfernt.
    Beide spielen Fußball im Verein, sie haben beide zweimal pro Woche Training, wobei der Größere 14-tägig Freitags eben keine Zeit hat. Klar am Wochenende sind häufig Spiele- meist sind in einer Mannschaft aber sowieso soviele Kinder, dass gar nicht alle eingesetzt werden können. Und oft sind auch Nachholspiele unter der Woche.
    Ich bin keine Zicke, ich bin emotionsflexibel

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    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    Der Vater meiner Jungs (7 und 11) lebt seit ca. 2,5 Jahren rund 330 km entfernt. Anfangs waren die beiden 14-tägig bei ihm, mittlerweile haben wir die Besuchsintervalle verlängert, da die Kinder selbst keinen Lust mehr auf den häufigen freitäglichen Dauerstau Richtung Norden hatten (Fahrzeit beträgt Freitags insgesamt rund 6 Stunden).
    Wir versuchen jetzt, hauptsächlich die verlängerten Wochenenden mit beweglichen Ferientagen etc. zu nutzen, und in den Ferien sind sie generell meist eine Woche bei ihrem Vater.
    Organisatorisch regeln wir es meist so, daß wir uns ungefähr in der Mitte der Strecke zum Austausch treffen. Das ist natürlich für beide Elternteile eine ziemliche Gurkerei...

    Es gibt zwar die Möglichkeit, Kinder über die Bahnhofsmission während einer Zugfahrt betreuen zu lassen, aber leider nur auf wenigen ICE-Verbindungen und nur zu bestimmten Zeiten, die für uns nicht in Frage kommen.
    Und die Variante mit dem Flieger ist mir zu teuer...

    Ich warte halt darauf, daß die Jungs noch etwas älter werden, so daß ich sie alleine in den Zug setzen kann.
    Keine Sache ist so eilig, als daß sie nicht durch einiges Liegenbleiben noch eiliger werden könnte (Robert Gernhardt)

  4. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    Bei uns zog ich mit den Kindern 300 kilomter weg, es ging um meinen Job.
    Die 14 tägige Besuchsregelung war damit hinfällig, es spielte sich dann bei etwa alle 6 bis 8 Wochen ein.
    Entweder, Papa kam in unsre Ecke und buchte ein Bauernhof WE oder ich fuhr ihm mit den Kindern recht weit entgegen und übergab sie ihm dann. Ostern und Weihnachten war im Wechsel und Sommerferien 14 Tage. Sind wir gut zurecht gekommen, Kosten trägt in der regel der Papa, außer später die Bahncard + Fahrkarte, det hab ick bezahlt un den Sprit, wenn ich in seine Richtung gefahren bin auch, weil ich fuhr ja dann meist weiter und nicht gleich zurück. Wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen.
    Als die Kinder dann zu Kindergeburtstagen / Turnieren / Zelten, fuhren mußte Papa eben die termine verschieben. da wir das aber nie starr, sondern immer recht flexibel handhabten, ging das 16 Jahre relativ gut.
    Hilly

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    Danke für die vielen Antworten, da der Vater noch nicht umgezogen ist und wie so häufig auch mal wieder noch nicht genau weiss, was er tun möchte, werde ich abwarten und dann entscheiden. Ich denke mal ich werde die 14 Tageregelung nicht aufrecht erhalten. Gestern abend kam in der ARD ein Bericht über kleine Wochenendpendler, die fahren alle 3 - 4 Wochen. Ich denke man muss sehen wie die Kinder mit dieser Hinundherfahrerei klar kommen, da geht ja doch eine ganze Menge Zeit dabei drauf. Da ich kein Auto habe müsste dann auch der Vater noch die ganze Strecke fahren also mal sehen - aber trotzdem ganz vielen Dank und wenn ich dann genaueres weiß, bin ich bestimmt wieder hier bzw. ich habe auch noch genügend andere Fragen.

    Sonne

  6. Inaktiver User

    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    [QUOTE=Inaktiver User]
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @ Mariella:
    Wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, dürfen die Mütter nicht machen, was sie wollen. Nach meiner Information könnte der Vater gerichtlich gegen einen Wegzug vorgehen.

    Hallo,
    diese Information stimmt so nicht. Die Mutter kann, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr liegt (Immer dann, wenn das Kind bei ihr lebt) völlig frei entscheiden, wo sie leben möchte.
    Neustart, Deine Informationen sind falsch. Das Aufenthaltsbestimmungs recht ist ein Teil des Sorgerechts. So die Eltern dieses gemeinsam ausüben, üben sich automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das hat nichts damit zu tun, bei wem das Kind lebt. Das A. kann nur auf Antrag auf eine Person übertragen werden. Kannst Du hier nachlesen.

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    AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung

    Hallo

    @Neustart,
    Das sagte ich auch. Unser Anwalt hat uns dieses ja auch gesagt, das Sie innerhalb von Deutschland einfach umziehen kann.

    Haben beide gemeinsames Sorgerecht, aber dies tut nichts zur Sache.

    Ich finde es toll, das du die Kinder auch hin fährst. Dementsprechend find ich nicht gut, was dein EX-Mann sagt. Inwiefern begründet er denn seine Aussage, Du kommst ihm nicht entgegen?

    Du schreibst, der Vater könnte theoretisch dem Kind hinter her ziehen. Einerseits schon, aber er kann doch nicht alles einfach aufgeben (Arbeit, ect.) nur um immer hinter her zu ziehen. Denn in unserem Fall hat sie das gemacht, in der hoffnung er würde das Kind nicht mehr holen.
    Liebe Grüße

    Seid 08.07.08 stolze Eltern des 1. Jungen in unserer Familie

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