Hallöchen,
meine Kinder (6 und 3) werden alle 2 Wochen hier von ihrem Vater von Samstag auf Sonntag besucht.
Ich bin umgehend 200 km weggezogen, nachdem er sich von mir und den Kindern getrennt hat. Davor hatte er leider viel, viel arbeiten müssen, so dass er die Kinder gar nicht jeden Tag (wach) gesehen hat (muss ich erwähnen, dass er seine schwere Arbeit an / auf einer Kollegin verrichtet hat?).
Die Kinder wollen ihn nicht besuchen, da unbekanntes Umfeld. Sie freuen sich immer sehr, wenn er kommt und gut is. IWenn sie in die "alte Heimat" fahren, besuchen sie ihre Großeltern.
Wir kommen alle mit dieser Regelung gut klar!
LG, sternschnuppe
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28.03.2007, 18:57Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
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29.03.2007, 00:02
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo,
ich bin jetzt zwar nicht die Alleinerziehende Mutter, sondern lebe mit meinem Schatz, der eine fast drei jährige Tochter hat, zusammen. Wir hatten die Kleine zum Anfang jeden Dienstag und jedes 2. WE von Freitag bis Sonntag(mehr durften wir nicht). Dann ist die Mutter 200km weg gezogen. Wir haben die Kleine dann alle 2 Wochen von Freitag bis Montag geholt. Müssen aber alle Fahrten alleine bewältigen und auch die Kosten. nebenbei find ich es ganz toll, wenn beide Eltern Interesse zeigen, den Willen zu haben das das Kind zu beiden Eltern Kontakt haben. Da wir auch gesagt haben es ist für uns und bes. für die Kleine anstrengend die Fahrt und dann die kurze Zeit bei uns. Freitag
und Samstag wieder eingewöhnen in andere Umgebung und Halbschwester, Sonntag war dann ganz toll und Montag schon wieder Auto fahren. Dann haben wir der Mutter vorgeschlagen das sie einmal im Monat für 6 oder 7 Nächte bei uns bleibt und dann ist es nur einmal hin und zurück und es ist für die beiden Kinder nicht ganz so schwierig sich umzustellen. Und ich mußte dann auch wieder voll arbeiten im Schichtdienst. Sie durfte jetzt 2 Mal von Dienstag bis Sonntag bei uns bleiben. Hat also nur 2 Monate geklappt. Jetzt möchte sie die etwas längeren Aufenthalt nicht mehr. Vorher waren es insgesamt 8 Tage wo die Kleine bei uns war, dann nur noch 6 Tage im Monat und jetzt will sie es auf 4 Tage im Monat reduzieren. Was uns bes. dem Vater viel zu wenig ist.
Wenn der Vater das evtl. will eurer Kind ne Woche am Stück zu nehmen, wäre es nicht ganz so anstrengend, glaube ich für eurer Kind.
@Erbeernase: Ich will dir nicht zu Nahe treten. Aber Väter können eben nicht machen was sie wollen. Wenn sie ihre Kinder sehen und betreuen wollen, müssen sie immer kämpfen und das machen was die Mütter möchte und ist von ihrem Wollen abhängig. Sie bestimmt alles. Er hätte die Kleine gerne mehr um sich und möchte sich gern an die Erziehung beteiligen. Sie ist aber einfach weg gezogen, in der Hoffnung er holt sie nicht mehr. Frauen müssen nicht an einen Ort bleiben. Sie dürfen einfach und sogar ohne Zustimmung des Vaters umziehen, solange es nicht ins Ausland geht. So sagt es unser Anwalt. Väter dürfen nichts ohne Zustimmung der Mutter, außer Zahlen. So ist es auf jeden Fall bei uns. Also beide Seiten sind nicht schön.Liebe Grüße
Seid 08.07.08 stolze Eltern des 1. Jungen in unserer Familie
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29.03.2007, 07:05Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
@ Mariella:
Wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, dürfen die Mütter nicht machen, was sie wollen. Nach meiner Information könnte der Vater gerichtlich gegen einen Wegzug vorgehen. Umgekehrt ist es aber nicht der Fall: Auch bei gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts kann der Vater hinziehen, wo er möchte, ohne dass ihn irgendjemand daran hindern könnte.
Ich weiß aber nicht, ob Dein Partner mit der Mutter seiner Tochter nicht verheiratet war - vielleicht stellt sich die Lage dann etwas anders dar.
Grüße von der
erdbeernase
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29.03.2007, 08:07Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
@sonne07
Gerichtliche Umgangsregelungen müssen bei Trennungen entschieden werden, entsprechen jedoch nur allgemein den tatsächlichen Bedürfnissen aller Beteiligten. Letztendlich müssen die Eltern eine bestmögliche gemeinsame Lösung finden.
Meine Jungs haben verantwortlich die Aufgabe übernommen, bei Besuchen zu ihrem Vater die kleine Schwester mitzunehmen. Wir wohnen alle verteilt in Deutschland, für die Brüder ist es selbstverständlich, umständliche Reisepläne zu organisieren, um den Kontakt zum Vater für alle möglich zu machen.
Zu Ostern will meine Tochter (jetzt 12 J) das erste Mal alleine vom Norden nach Bayern fahren. Sie regelt es in Handytelefonaten mit ihrem Vater. Die Kinder sind oft die Vernünftigen....Geändert von Inaktiver User (31.03.2007 um 06:25 Uhr)
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29.03.2007, 10:12
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Ich wohne mit meinen Kinder auch ca. 400 km vom Vater weg und das mittlerweile seit 10 Jahren.
Wir treffen uns regelmäßig mindestens 1x im Monat in der Mitte "übergeben" die Kinder
und treffen uns am Sonntag zur gleichen Prozedur wieder. Jeder trägt seine Kosten!
Klar sitzen die Jungs lange im Auto aber erst zusammen mit ihrer Mutter und dann zusammen mit ihrem Vater. Nicht jammern sondern die Zeit intensiv nutzen! Wir hören zusammen Musik, Geschichten, lernen Vokabeln, lösen Rätsel oder Rechenaufgaben oder quatschen einfach über Schule, Mädchen
, Sport, ...... und das gleiche machen sie mit ihrem Vater. Kein Wunder das er soviel mitbekommt und weiß
In den Ferien sind natürlich längere Aufenthalte geplant und der Papa ist auch nicht beleidigt, wenn die Jungs mal ein Wochenende absagen wegen Geburtstagsfeier, Sport etc. Dann wird einfach das nächste geplant.
Die Paarebene ist beendet aber Eltern bleiben wir ein Leben lang!!
hamni
P.S. Im Moment merke ich ganz extrem bei meinem großen Sohn (12 Jahre) wie wichtig positives Vorleben ist. Der freundliche und offene Umgang mit anderen Menschen!
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29.03.2007, 12:07
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
@Erdbeernase:
Sie waren ca. 1 Jahr verheiratet. Unser Anwalt sagte uns das sie das
einfach machen kann. Das man es ihr nicht verbieten kann und der Vater das auch gerichtlich nicht verhindern kann. Naja jetzt ist es so und wir versuchen alles das die Kleine regelmäßig beim Vater ist.Liebe Grüße
Seid 08.07.08 stolze Eltern des 1. Jungen in unserer Familie
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30.03.2007, 11:48Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Was ist denn mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das wird doch normalerweise auch gemeinsam ausgeübt, oder?
Zitat von Mariella22
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30.03.2007, 12:05
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Bin ich ja auch der Meinung. Aber wenn die Mutter, wie in unserem Fall nicht will, dann hat der Vater keine Chance. Und ich weiß nicht ob das unbedingt gut, das auch noch per Gericht entscheiden zu lassen. Das dauert unter Umständen so lange und dann sehen wir die Kleine bestimmt erstmal gar nicht mehr. Kam schon ofters vor das mein Schatz die Kilometer gefahren ist und sie die Kleine nicht mitgeben wollte. Und Streit ist nicht gerade förderlich vor der Kleinen und das möchte mein Schatz so gut es geht verhindern.
Liebe Grüße
Seid 08.07.08 stolze Eltern des 1. Jungen in unserer Familie
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30.03.2007, 18:33Inaktiver User
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo,
das Folgende habe ich bei "alleinerziehend" im Internet gefunden:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben.
In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.
Ich bin mit meiner Regelung bzgl. der 300 km noch nicht weiter gekommen. Jetzt sind meine beiden erst mal mit ihrem Papa bis nächsten Samstag in Skiurlaub, das erste Mal, dass sie so lange weg sind, bin mal gespannt, wie ich die Woche so rumbekomme.
Liebe Grüße
Sonne
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01.04.2007, 19:57
AW: Umgangsregelung bei 300km Entfernung
Hallo
meine Kinder waren bei der Trennung 3 und 7 Jahre alt, Vater zog 1/2 Jahr später der Liebe wegen 170 km weit weg. Für die Kinder ist es seitdem ein ständiges "entweder - oder", entweder sie besuchen Papa, oder sie gehen zum Kindergeburtstag. Mein Sohn (inzwischen 11) wäre sehr gerne in den Fußballverein eingetreten, aber das klappt bei der Entfernung natürlich nicht, weil i. d. R. am Wochenende Spiele angesagt sind.
Wie erwartet sind viele Wochenenden in den vergangenen Jahren ausgefallen, weil Papa krank war oder kein Geld für die Fahrt hatte, die Straßen vereist waren usw. Für die Kinder war es schwer zu verkraften, dass sie im Laufe der Jahre immer mehr zu einer Randnotiz im Leben ihres Vaters wurden. Unsere Große (fast 16) hat zwischendurch sogar den Kontakt zu ihm ganz abgebrochen, weil ihr Vater ihr im Laufe der Jahre fremd geworden ist.
Ich finde es eine Zumutung für Kinder, jedes 2. Wochenende auf der Autobahn oder in irgendwelchen Bussen/Fliegern hocken zu müssen. Es kommt eine Zeit, da haben sie davon die Faxen dicke. Meine Große hat z. B. altersbedingt keine Lust mehr, die Wochenenden bei ihrem Vater zu verbringen. Sie erlebt es bei meinem Freund, wie es gehen kann, wenn Papa am selben Ort wohnt: Dessen Töchter (inzwischen 20 u. 24) treffen sich seit Jahren gerne mit ihm auf einen Kinobesuch oder ein Eis, weil ihre Interessen ab einem gewissen Alter nicht in Wochenenden mit dem Vater lagen.
Gruß
AntjeWie weit du im Leben kommst, wird davon abhängig sein, wie weit du zärtlich mit den Kleinen umgegangen bist und mitfühlend mit den Alten, Anteil nehmend mit denen, die sich anstrengen und geduldig mit den Schwachen und Starken. Denn eines Tages wirst du alles gewesen sein. (C.W. Carver)


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