Stimmt, 'ne Rechtsberatung wäre auch 'ne Idee.Zitat von Tante_Karla
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Thema: Zwei Kinder von zwei Männern
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17.03.2007, 12:17
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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17.03.2007, 13:57
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Ich weiß nicht warum , aber es ist bisher noch niemandem gelungen , diesen Menschen flott zu machen. Meine Nichte ,bzw.ihr Kind bekommen noch 5oo € als Einmalzahlung. Meine Nichte schreibt ihm jede Woche , wann das Geld kommt ? Antwort der RA wegen der Sache : wo nichts ist , kann man nichts holen. Sie macht einfach nichts. Ich habe meiner Nichte jetzt geraten , direkt zum Gericht zu gehen , um zu fragen , was sie tun kann. Vielleicht braucht sie auch eine andere RA. Leider ist sie mit den Nerven runter und es wird im Moment alles zu viel. Wenn sie pfänden läßt , muß sie in Vorleistung gehen, d.h. wenn nichts da ist , bleibt sie wieder auf ihren Kosten sitzen. Wenn immer es um den Mann geht , läuft man gegen eine Gummiwand. Es ist zum Verzweifeln . Er ignoriert alles , alles prallt an ihm ab. LG Elly
Man muß auch gönnen können
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17.03.2007, 14:09
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Hallo Elly,
Ich würde entweder die Anwältin wechseln oder zum Jugendamt gehen. Was anderes wird wohl nichts bringen. Beim Gericht nachzufragen, was sie tun kann, ist sicher auch eine Idee. Aber sie muss was tun. Schliesslich steht das Geld dem Kind zu. Der Mann scheint sich ja wirklich sehr darauf auszuruhen, dass die Anwältin 'ne ziemliche Trantüte ist und Deine Nichte nirgendwo anders hingeht.
TahneeWer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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17.03.2007, 22:55Inaktiver User
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
1. alle Kinder werden gleich behandelt, ob ehelich oder uneheliche, ob zuerst geboren oder in weiterer Beziehung!
2. dem Vater bleibt immer ein bestimmter Selbstbehalt von seinem Gehalt. Das was übrig bleibt wird durch die Anzahl aller Kinder geteilt und danach wird nach dem Alter verteilt.
3.Bleibt er zuhause, wird ihm ein fiktives Einkommen angerechnet, Höhe weiß ich nicht so genau.
4. wo nix zu holen ist, da ist nix zu holen, da nützt auch leider Wechsel des RA nix.
5.Titel holen, Gerichtsvollzieher beauftragen. Vielleicht ist das ja der neuen Frau unangenehm und sie macht Männe Feuer unterm Arsch.
6. wo verdient man beim Zeitung austragen viel Geld?
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17.03.2007, 23:00
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Hallo Elly,
Da gibt es aktuelle Urteile.
Google mal unter dem Stichwort "Hausmann-Urteil"....
RA wechseln!
Kaffeesahne
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25.03.2007, 20:28Inaktiver User
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Theorie und Praxis...da beisst sich die Katze doch wieder mal in den Schwanz
Zitat von Inaktiver User
Wozu ein fiktives Einkommen anrechnen, wenn eh nix dabei rumkommt?
Ich weiss ja nicht, wieviele Kinder der gute Mann betreut bzw wie alt diese sind...aber im günstigen Fall müsste doch wohl ein Minijob zu wuppen sein, und wenn man(n) dort nur 200 Euro verdient, kann man das doch schonmal als Kindesunterhalt abdrücken.6. wo verdient man beim Zeitung austragen viel Geld?
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26.03.2007, 12:46
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Hallo zusammen ! Der Richter , mit dem der "Vater" zuletzt zu tun hatte , hat ihm ja geraten , Zeitungen auszutragen. Ich weiß von dem Mann , der diese Leute einteilt , daß die Bezahlung gar nicht so schlecht ist , je nach Bezirk. Aber ER WILL NICHT ! Seine Aussage ist : er zahlt keine Alimente !! Meine Nichte war auf dem Gericht , sie wollten sich die Akten ansehen. Mehr weiß ich im Moment nicht. Bis bald ! Elly
Man muß auch gönnen können
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26.03.2007, 13:00
AW: Zwei Kinder von zwei Männern
Hallo Elly,
wenn der Mann Hausmann ist und mit der zweiten Frau auch verheiratet ist, dann steht ihm Unterhalt von seiner Frau zu. Aus diesem Unterhalt wiederum ist er seinem ersten Kind und seiner ersten Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet. Das ist sozusagen Unterhalt aus Unterhalt. Die Frage ist nur, ob da viel dabei rauskommt.
Zwingen zum Arbeiten kann man ihn wahrscheinlich eher nicht, wenn da noch zwei andere kleine Kinder sind, die er betreut.
Ansonsten gibt es für deine Nichte noch die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses vom Jugendamt.


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