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  1. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Ich kann zwar auch das falsche Konto anklicken, aber bei der Tan Eingabe bekomme ich dann angezeigt, dass die Tan nicht gültig ist. Bin überrascht, dass das anderswo geht.
    Hast Du noch papierhafte TAN-Blöcke?

  2. User Info Menu

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Alemanita Beitrag anzeigen
    Das Geld abräumen und auf ein anderes Konto parken, das ist doch genauso ein "Verfügen" wie es beim Vater sein könnte.
    Oh wow, so viele Antworten. Vielen Dank schon mal dafür.

    Oben genanntes Zitat sehe ich genauso. Daher werde ich das Geld auch nicht "wegüberweisen". Ich finde, das ist fast genauso falsch wie das Verhalten des Vaters (so es denn absichtlich war).
    Ich werde aber auf jeden Fall kein "Neues Geld" mehr dahin überweisen. Es kommen ja noch größere Batzen (Konfirmation usw.). Das wüsste ich dann gerne in Sicherheit.
    Ich werde mit dem Vater reden dass er eine Lösung finden soll, wie das zukünftig nicht mehr passiert. Sei es das Konto beim Online-Banking rausnehmen oder in ein Sparkonto umwandeln.
    Ich wundere mich allerdings, dass die TAN-Nummer dann für das falsche Konto funktioniert. Aber da gibt es wohl so einen TAN-Generator, der einen TAN für diese Überweisung generiert. Von daher kann das natürlich sein. Bei meinem Konto ginge es nicht.

    Ich befürchte, ich kann für meine Tochter kein Konto einrichten, auf das der Vater keinen Zugriff hat. Also werde ich ein neues Konto auf meinen Namen einrichten, welches ausschließlich für sie ist. Dahin werde ich dann auch in Zukunft ihr Taschengeld überweisen. Am Ende kann ich ihr ja Zugriff auf das Konto (mit Karte zum abheben ) geben. Mit 8 Jahren ist sie dafür natürlich noch zu klein.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von felina78 Beitrag anzeigen
    Ich will wissen wie er sicherstellen will dass das nicht noch mal passiert.
    Wie gesagt, neues Geld werde ich da nicht mehr hin überweisen.
    Ich finde diese Diskussion hier etwas seltsam in Anbetracht der Tatsache,
    dass Du immer noch nicht weißt, ob das Geld wieder rücküberwiesen wurde.

    Nachschauen musst Du allerdings schon.

    Sollte die Überweisung noch nicht durchgeführt worden sein, dann ist ein
    Grundsatzgespräch wohl vonnöten. Und da Ihr ein entspanntes Verhältnis
    habt, dürfte es wohl kein Problem darstellen, oder?

    Viel mehr irritiert mich, dass Du Deinem Ex in Sachen "Kindesunterhalt"
    entgegengekommen bist. Das Geld ist für Deine Tochter gedacht, und so
    gesehen, hast Du auf ein Teil dessen, was ihr zusteht, verzichtet - über
    ihren Kopf hinweg.

  4. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Das Kind ist 8, die Konfirmation ist dann doch 6 Jahre (!) hin, und da denkst Du jetzt schon an "in Sicherheit" dann?

    Bis dahin wirst Du doch noch viel mehr Informationen darüber haben, wie sehr Du dem Ex finanziell vertrauen kannst.

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Natürlich kannst du ein Konto bzw. Sparbuch einrichten, auf das er keinen Zugriff hat.

    Zunächst einmal hat er keinen Zugriff, wenn er von dem Konto nichts weiss.

    Weiter hast du die Zugangsdaten dazu. Folglich kommt er da nicht ran.

    Du hattest von zwei Überweisungen gesprochen. Das in Verbindung mit den Tan-Nummern spricht eine deutliche Sprache.

    Für ein Versehen ist mir das doch etwas zu eindeutig.

  6. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von felina78 Beitrag anzeigen
    Ich befürchte, ich kann für meine Tochter kein Konto einrichten, auf das der Vater keinen Zugriff hat. Also werde ich ein neues Konto auf meinen Namen einrichten, welches ausschließlich für sie ist. Dahin werde ich dann auch in Zukunft ihr Taschengeld überweisen. Am Ende kann ich ihr ja Zugriff auf das Konto (mit Karte zum abheben ) geben.
    Das ist rechtlich ebenfalls zweifelhaft, da der wirtschaftlich Berechtigte bei einem Konto eindeutig feststehen muss.

    Ist das Geld denn mittlerweile wieder da? Wenn er es Montag zurücküberwiesen hat, sollte es Dienstag wieder gutgeschrieben worden sein.

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Himiko Beitrag anzeigen
    meiner Ansicht nach hast hast dem Vater Deines Kindes sehr klar vermittelt, dass Du seine Interessen nicht nur für wichtiger hältst als Deine eigenen, sondern auch für wichtiger als die Eurer Tochter – das letztere hast Du getan, indem Du ihm beim Unterhalt „entgegen gekommen“ bist. Der Kindesunterhalt ist eine Verpflichtung, die er nicht Dir gegenüber hat, sondern seiner Tochter gegenüber. In meiner Welt hättest Du gar kein moralisches Recht, für sie darauf zu verzichten.
    Ich kann Deine Ansicht verstehen. Wir haben uns aber beim Jugendamt beraten lassen. Es ist rechtlich nicht möglich auf den Unterhalt fürs Kind zu verzichten (hätte ich eh nicht gemacht), aber über die Höhe kann man sich einigen. Die Düsseldorfer Tabelle soll dabei ein Anhaltspunkt sein.
    Meine Tochter ist mehr beim Vater als jedes 2. Wochenende. Dadurch entstehen Kosten. Ich finde die Regelung, dass einem 100 % vom Unterhalt zustehen, auch wenn das Kind viel beim Expartner ist (nur eben nicht 50%) einfach nicht fair.
    Der Unterhalt, den sie bekommt, ist immer noch sehr viel höher als der Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle. Ich brauche das Geld auch einfach nicht. Auch wenn der Vater sehr viel verdient ist das Kind irgendwann satt, hat mehr als ausreichend Klamotten im Schrank, einen schönen, großen Wohnraum und kann jedes Hobby ausüben dass es mag. Urlaub ist auch locker drinnen.
    Wie gesagt, ich arbeite Vollzeit, verdiene wirklich gut und bin auch einfach dankbar, dass der Vater eben auch mal einspringt wenn ich länger arbeiten muss. Dafür zeige ich mich gerne erkenntlich. Würde ich jemand anderen damit beauftragen, müsste ich das auch bezahlen.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist rechtlich ebenfalls zweifelhaft, da der wirtschaftlich Berechtigte bei einem Konto eindeutig feststehen muss.

    Ist das Geld denn mittlerweile wieder da? Wenn er es Montag zurücküberwiesen hat, sollte es Dienstag wieder gutgeschrieben worden sein.
    Der wirtschaftlich Berechtigte bin in dem Fall ich. Geht ja leider nicht anders. Aber niemand kann mich ja aufhalten ihr (wenn sie alt genug ist) die Karte zu geben und die PIN zu verraten.

    Ob das Geld wieder da ist weiß ich leider nicht. Ich hab ihr Konto nicht beim Online-Banking drauf (da andere Bank) und muss erst mit ihrer Karte zur Bank und nachschauen. Das kann ich erst morgen.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

  9. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Aber der Vater spart der Tochter auf dem Konto etwas mit an? Oder ist es das Konto, auf das er den Unterhalt überweist?
    Das hab ich noch nicht ganz mitbekommen ;-)

    Bekommt er sein Gehalt am 1. oder Mitte des Monats (wegen eventueller Kontoüberziehung)?

  10. User Info Menu

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Ich finde diese Diskussion hier etwas seltsam in Anbetracht der Tatsache,
    dass Du immer noch nicht weißt, ob das Geld wieder rücküberwiesen wurde.

    Viel mehr irritiert mich, dass Du Deinem Ex in Sachen "Kindesunterhalt"
    entgegengekommen bist. Das Geld ist für Deine Tochter gedacht, und so
    gesehen, hast Du auf ein Teil dessen, was ihr zusteht, verzichtet - über
    ihren Kopf hinweg.
    Ich finde, ob das Geld wieder da ist oder nicht spielt keine Rolle. Er wird es zurück überweisen, da bin ich sicher. Aber ob ers macht weil es wirklich ein Versehen war oder weil ich es gemerkt habe, das werde ich wohl nie erfahren.

    Deiner Rechtauffassung zum Kindesunterhalt war ich auch, bis wir uns beim Jugendamt haben beraten lassen.
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    Nicolas Chamfort

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