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  1. gesperrt

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wo gibt es denn noch TAN-Listen auf Papier??
    Das wurde bei uns schon vor Jahren umgestellt.
    bei der ing
    ganz aktuell immer noch
    damit ist der kunde nicht gezwungen, sich einen tan-generator anzuschaffen, oder ein handy zu besitzen

  2. gesperrt

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Unsere Töchter Nr 2 und 3 haben ebenfalls je ein Konto bei dieser Bank, war früher das Taschengeld Konto und ist jetzt Gehaltskonto. Mit dem jeweils 18ten Geburtstag verschwanden die Konten aus dem Onlinebanking, waren also nicht mehr sichtbar, bis die jetzt volljährigen Töchter uns Vollmachten erteilt haben.
    Von allen fünf Konten kann ich Geld überweisen, über TAN per Handy.
    Vollmacht haben, und jederzeit Zugriff auf die Konten sind doch zwei völlig unterschiedliche Dinge?
    Das ist nicht automatisch so! Jedenfalls nicht „bei meiner Bank“.
    Das muß gesondert beauftragt werden.

    Meine Eltern haben auch eine Vollmacht auf meine Konten - für den Notfall.
    Ich würde mir das aber sehr verbitten, mit meinem Kontostatus bei Ihnen ständig sichtbar zu sein!
    Das geht normalerweise auch 18Jährigen so - frag sie mal, ob sie das gut finden...

  3. gesperrt

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Sacrebleu Beitrag anzeigen
    Vollmacht haben, und jederzeit Zugriff auf die Konten sind doch zwei völlig unterschiedliche Dinge?
    Das ist nicht automatisch so! Jedenfalls nicht „bei meiner Bank“.
    Das muß gesondert beauftragt werden.

    Meine Eltern haben auch eine Vollmacht auf meine Konten - für den Notfall.
    Ich würde mir das aber sehr verbitten, mit meinem Kontostatus bei Ihnen ständig sichtbar zu sein!
    Das geht normalerweise auch 18Jährigen so - frag sie mal, ob sie das gut finden...
    wenn es eine online bank ist, wird beim einrichten der vollmacht automatisch danach gefragt, ob derjenige auch eine karte erhalten soll

    und beim online-banking bekommst du mitgeteilt, das du die selben zugangsdaten wie der kontoinhaber hast
    teilt er dir diese mit, und du nimmst das konto mit in deinen kontenverbund, hast du automatisch dieses konto immer im blick
    Geändert von ereS (16.02.2019 um 09:55 Uhr)

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Sacrebleu, was glaubst du eigentlich? Dass unsere Töchter so grottenblöd sind, dass sie nicht gecheckt haben - oh, meine Eltern können ja sehen, was auf meinem Konto passiert?- als sie uns die Vollmacht für das Konto erteilt haben?

    Oder dass wir sie quasi gezwungen haben, uns "volle Kontrolle" über ihre Konten zu geben?

    Ich weiß nicht, was dein Problem ist, aber übertrage es doch bitte nicht auf alle anderen Menschen in dieser Welt.

  5. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Sacrebleu, selbstverständlich beinhaltet eine Kontovollmacht auch, dass man in das Konto reingucken kann. Sonst wäre es ja sinnlos.

    Ob mit der Vollmacht automatisch auch Onlinezugriff enthalten ist oder nicht, das kann unterschiedlich sein. Bei manchen Banken muss der Vollmachtsgeber vielleicht nur ein zusätzliches Kreuzchen machen, bei manchen ist das ein zusätzliches Formular.

  6. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    und beim online-banking bekommst du mitgeteilt, das du die selben zugangsdaten wie der kontoinhaber hast
    Jeder Verfügungsberechtigte, ob Kontoinhaber 1 oder Kontoinhaber 2 oder Bevollmächtigter 1, 2, 3..., sollte eigene Zugangsdaten haben und wird beim Einloggen auch als Verfügungsberechtigter x identifiziert. Wenn das bei Deiner Bank anders ist, würde es mich sehr wundern. Woher soll man dann wissen oder nachweisen können, wer eine Verfügung getätigt hat?

    Das manche Leute meinen, es reicht, wenn einer freigeschaltet ist und man die Daten lustig an alle anderen weitergeben kann, steht auf einem anderen Blatt.

  7. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Wie das "passiert" ist, kann ich mir sehr gut vorstellen - bei meiner Bank kann ich nicht so ohne weiteres ein komplett zweites Konto einrichten - wenn ich für irgendwelche Zwecke ein weiteres brauche, richtet die Bank das aus "Unterkonto" zu meinem normalen Konto ein. Das hat die identischen letzten Ziffern - aber vor die Erstkontonummer werden Ziffern gesetzt. Dadurch hat das Konto dann eine komplett andere Iban und Prüfziffer.

    In meiner Kontoansicht bekomme ich alle Konten gleichwertig angezeigt (und sie unterscheiden sich wirklich nur durch einzelne Ziffern. Die TAN geht immer aufs gleiche Handy in den gleichen "Oberaccount". Wenn ich beim Überweisen aus Versehen im falschen Konto stehe, geht das problemlos weg.

    Im Grunde ist das übersichtlicher, als das Jonglieren mit lauter verschiedenen Konten. Ich kann mir gut vorstellen, daß man während einer Ehe das Kinderkonto als ein solches Unterkonto führt - und dann weiterlaufen läßt - es gibt ja weiter zwei Verfügungsberechtigte.

    Mit den Unterstellungen sollte man wirklich die Kirche im Dorf stehen lassen - wenn das eine Regelmäßigkeit wäre, sähe das anders aus. Wenns eine einmalige Sache ist, kann man wirklich ein Versehen annehmen.

    Was für eine Regelung die TE bezüglich ihrer Unterhaltsangelegenheiten hat, finde ich an dieser Stelle irrelevant - und ihr einen Wettstreit mit anderen Frauen zu unterstellen - albern.

    Wenn die TE ein "ausgewogenes" Verhältnis zum Ex hat und es eine gute Umgangsregelung gibt, die ihr auch echte Entlastung bietet, das außerdem fürs Kind streßfrei ist, dann hat das in meinen Augen durchaus eine monetäre Entlastung der TE zur Folge und wenn sie dann der Ansicht ist, daß sie das dem Vater gerne auch zugestehen will in Form einer verhandelten guten Unterhaltsregelung, die beide Seiten zufrieden stellt, dann ist das meiner Meinung nach tatsächlich einer Situation vorzuziehen, in der man zwar vielleicht finanziell den letzten Cent erhält, der einem legal zuzusprechen ist - dafür aber das Verhältnis zerrüttet ist, jedes Zugeständnis - egal in welcher Hinsicht - erstritten werden muß und das Kind darunter leidet.

    Wenn der Vater erheblichen (und war nicht hier die Rede von etwa einem Drittel) Betreuungsanteil leistet, das gerne tut und auch das Kind das gerne so hat, dann ist das mit Sicherheit eine erstrebenswerte Situation, ermöglicht der TE auch die Berufsausübung in dem jetzigen Maß und den Lebensstandard.

    Und ändern sich die äußeren Umstände, sind solche Vereinbarung schließlich nicht in Stein gemeißelt, sondern anpaßbar.

    Auch wenn ich durchaus der Ansicht bin, daß Frauen das einfordern sollen, was ihnen zusteht, bin ich andererseit auch der Meinung, jede Situation hat einmal eine rechtliche Komponente und dann eine Komponente "gesunder Menschenverstand" - das ist nicht immer zu 100 % deckungsgleich.

    Die TE hat sich für "gesunder Menschenverstand" entschieden - nicht zu verwechseln mit blauäugiger Blödheit.....

    Das gemeinsame Kind wird es ihr vermutlich mal danken.....

  8. Moderation

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jeder Verfügungsberechtigte, ob Kontoinhaber 1 oder Kontoinhaber 2 oder Bevollmächtigter 1, 2, 3..., sollte eigene Zugangsdaten haben und wird beim Einloggen auch als Verfügungsberechtigter x identifiziert. Wenn das bei Deiner Bank anders ist, würde es mich sehr wundern. Woher soll man dann wissen oder nachweisen können, wer eine Verfügung getätigt hat?

    Das manche Leute meinen, es reicht, wenn einer freigeschaltet ist und man die Daten lustig an alle anderen weitergeben kann, steht auf einem anderen Blatt.
    Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.
    Moderatorin in
    *Gesundheit* und *Frauengesundheit*
    *Fasten* und *Welchen Nutzen haben Diäten?*
    *Haushalt - Tipps und Tricks*


  9. Inaktiver User

    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie das "passiert" ist, kann ich mir sehr gut vorstellen - bei meiner Bank kann ich nicht so ohne weiteres ein komplett zweites Konto einrichten - wenn ich für irgendwelche Zwecke ein weiteres brauche, richtet die Bank das aus "Unterkonto" zu meinem normalen Konto ein. Das hat die identischen letzten Ziffern - aber vor die Erstkontonummer werden Ziffern gesetzt. Dadurch hat das Konto dann eine komplett andere Iban und Prüfziffer.

    In meiner Kontoansicht bekomme ich alle Konten gleichwertig angezeigt (und sie unterscheiden sich wirklich nur durch einzelne Ziffern. Die TAN geht immer aufs gleiche Handy in den gleichen "Oberaccount". Wenn ich beim Überweisen aus Versehen im falschen Konto stehe, geht das problemlos weg.
    Hier geht es nicht um ein Unterkonto, sondern um eine andere Kundenstammnummer, nämlich die der Tochter. Bleibt aber dasselbe, der Ex sieht vermutlich einfach alle Konten, für die er berechtigt ist. Manche Banken bieten mittlerweile sogar die Möglichkeit, Konten bei anderen Instituten mit einzubeziehen.

    Eine Lösung zur Vermeidung weiterer Versehen wäre, das Kinderkonto aus der Übersicht herauszunehmen. Bei meiner Bank kann man das einfach wegklicken. Bei einem Kindersparbuch muss man m.E. ja nicht ständig draufgucken. Ich finde hier aber die Kombination mit dem Girokonto gefährlich. Ein ganz klassisches Sparbuch oder ein Sparkonto mit Sparcard wäre sinnvoller.

  10. gesperrt

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    AW: Geld vom Konto der Tochter "versehentlich" abgezweigt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jeder Verfügungsberechtigte, ob Kontoinhaber 1 oder Kontoinhaber 2 oder Bevollmächtigter 1, 2, 3..., sollte eigene Zugangsdaten haben und wird beim Einloggen auch als Verfügungsberechtigter x identifiziert. Wenn das bei Deiner Bank anders ist, würde es mich sehr wundern. Woher soll man dann wissen oder nachweisen können, wer eine Verfügung getätigt hat?

    Das manche Leute meinen, es reicht, wenn einer freigeschaltet ist und man die Daten lustig an alle anderen weitergeben kann, steht auf einem anderen Blatt.
    nein, ich habe das gerade erst so erfahren
    bevolmaechtigter bekommt mitgeteilt du hast die gleichen zugangsdaten wie der kontoinhaber

    es steht da auch explizit in den agb, das der kunde nur eine telebanking pin erhaelt
    die teilnahme des berechtigten nutzers bedarf der zustimmung des kontoinhabers durch vollmacht

    wieso muß es da eine kontrolle geben, wer verfuegt ?
    der kontoinhaber sagt person a darf verfuegen und in dem moment geschieht alles in seinem einverstaendnis, und da muß die bank keinen nachweis fuehren, wer wann verfuegt hat

    es ist immer und ueberall so, wenn du jemanden eine vollmacht einraeumst, das klar ist das derjenige im prinzip die gleichen rechte wie du hat, weil das hast du ihm ja durch die vollmacht so erlaubt

    verfuegungen ueber kreditkarte oder kontokarte, das wird dadurch nachgewiesen, das jeder "berechtige nutzer" seine eigene karte erhaelt, also hier ist ein nachweis ( bedingt ) moeglich



    noch was wenn mein mann mir seine zugangsdaten des online banking mitteilt und ich habe die kontokarte oder die papier tan liste vorliegen kann ich ja auch verfuegen und die bank kann es nicht pruefen, wer nun diese ueberweisung getaetigt hat...
    klar haftest du auch hier selbst, wenn was schiefgeht

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