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    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sie hat auch vergessen, dass oftmals der Arbeitsplatz für die Frau nach einem Jahr an jemand anderen vergeben wurde.
    Arbeitsplätze müssen drei Jahre freigehalten werden bzw. so lange, wie Elternzeit eingereicht ist.
    Oder ist das nicht mehr so?

  2. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Tante_Karla
    Arbeitsplätze müssen drei Jahre freigehalten werden bzw. so lange, wie Elternzeit eingereicht ist.
    Oder ist das nicht mehr so?
    doch, das ist immer noch so....aber darauf sollte man (bz. Frau) sich nicht verlassen! Manchmal nutzt ein Rechtsanspruch auch nichts...

    >>Ist aber der Arbeitsplatz bereits von einer anderen Kraft besetzt und im Betrieb findet sich keine gleichwertige Stelle oder eine Tätigkeit, die für die Frau akzeptabel ist, kann sie zwar auf der Rückkehr in das Unternehmen bestehen, muss aber damit rechnen, in Kürze die Kündigung zu erhalten.

    Quelle

  3. User Info Menu

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    doch, das ist immer noch so....aber darauf sollte man (bz. Frau) sich nicht verlassen! Manchmal nutzt ein Rechtsanspruch auch nichts...

    >>Ist aber der Arbeitsplatz bereits von einer anderen Kraft besetzt und im Betrieb findet sich keine gleichwertige Stelle oder eine Tätigkeit, die für die Frau akzeptabel ist, kann sie zwar auf der Rückkehr in das Unternehmen bestehen, muss aber damit rechnen, in Kürze die Kündigung zu erhalten.

    Quelle

    Eltern.de mag ja ganz nett sein aber für mich keine Quelle, die bestehende Gesetze aushebelt

  4. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    doch, das ist immer noch so....aber darauf sollte man (bz. Frau) sich nicht verlassen! Manchmal nutzt ein Rechtsanspruch auch nichts...

    >>Ist aber der Arbeitsplatz bereits von einer anderen Kraft besetzt und im Betrieb findet sich keine gleichwertige Stelle oder eine Tätigkeit, die für die Frau akzeptabel ist, kann sie zwar auf der Rückkehr in das Unternehmen bestehen, muss aber damit rechnen, in Kürze die Kündigung zu erhalten.

    Quelle

    Das ist wohl ein Erfahrungsbericht und keine Darstellung der Rechtslage.

  5. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Tante_Karla
    Eltern.de mag ja ganz nett sein aber für mich keine Quelle, die bestehende Gesetze aushebelt
    Ich wollte damit auch nur sagen, das man sich nicht auf Gesetzen ausruhen kann...

    ich bin damals sogar während des Erziehungsurlaubs gekündigt worden...

  6. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich wollte damit auch nur sagen, das man sich nicht auf Gesetzen ausruhen kann...
    Sie geben vielen Menschen die Sicherheit, die sie benötigen, wenn sie einige Zeit im Voraus planen wollen.

    ich bin damals sogar während des Erziehungsurlaubs gekündigt worden...
    Wie kam denn die Kündigung zustande?

  7. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wie kam denn die Kündigung zustande?
    die Abteilung wurde aufgelöst, ein vergleichbarer Arbeitsplatz konnte nicht angeboten werden.
    Da es nur eine kleine Firma war, stand mir nicht einmal eine Abfindung zu....

    Damals war ich noch verheiratet also war das nicht soooo schlimm....heute wäre es eine kleine Katasrophe!

  8. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    die Abteilung wurde aufgelöst, ein vergleichbarer Arbeitsplatz konnte nicht angeboten werden.
    Da es nur eine kleine Firma war, stand mir nicht einmal eine Abfindung zu....

    Damals war ich noch verheiratet also war das nicht soooo schlimm....heute wäre es eine kleine Katasrophe!
    Da wurden vermutlich auch andere Mitarbeiter der Abteilung gekündigt. Du alleine, das hätte vor Gericht vermutlich keinen Bestand.

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    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    die Abteilung wurde aufgelöst, ein vergleichbarer Arbeitsplatz konnte nicht angeboten werden.
    Da es nur eine kleine Firma war, stand mir nicht einmal eine Abfindung zu....
    Naja. Wenn die Abteilung aufgelöst wurde, wärst Du Deine Arbeitsplatz auch ohne Schwangerschaft oder Elternzeit los geworden.
    Natürlich gibt es immer Ausnahmen, grundsätzlich gilt aber, dass der Rechtsanspruch besteht und durchsetzbar ist.

  10. Inaktiver User

    AW: Was kommt nach dem Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Da wurden vermutlich auch andere Mitarbeiter der Abteilung gekündigt. Du alleine, das hätte vor Gericht vermutlich keinen Bestand.
    Ja...es betraf 3 Mitarbeiter, zwei Frauen (beide Mütter) und einen Mann. Der Mann hat sich übrigens (das habe ich später erfahren) gleich danach selbstständig gemacht und hat eben diese Aufgaben übernommen...

    ein Schelm wer dabei böses denkt...

    Aber egal...das ganze ist jetzt 15 Jahre her...und vielleicht war es ja auch ganz gut so!

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