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  1. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...also alles beim Alten...
    In den Urlaub fahren und gut.
    Jepp!
    Ich würde ja auch in den Urlaub fahren, aber das muss die TE entscheiden und ggf. Vorsorge treffen (Jugendamt/Anwalt).

    Wenn ich noch an meine Zeit denke und mein Ex nahezu jede Woche ne Neue hatte und unsere Tochter dann einmal vom Besuchs-WE zurückkam (sie war ca. 4) und ganz empört zu mir sagte: "Mama, die XY schläft in Deinem Bett!" .

    Dann hab ich sie in mein Zimmer geführt und ihr mein Bett gezeigt und ihr gesagt, dass im Bett ihres Vaters jetzt liegen könne und dürfe, wer wolle. Ich auf alle Fälle nicht mehr und dort jetzt mein Bett sei.

    Das hat sie verstanden .

    Wenn ich so "drauf" gewesen wäre, wie der Ex der TE hätte ich ja jede Woche nen "Antrach" beim Gericht stellen müssen .

  2. Moderation

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Was ich hier noch gar nicht gelesen habe.
    Ist er ein guter Vater? Geht er gut mit eurer Tochter um?
    Hat sie bei ihm ein Kinderzimmer, alles was sie braucht?
    Kümmert er sich um sie, wenn sie bei ihm ist oder überlässt er das dann anderen?

    Gibt es guten Kontakt zu den Großeltern? Auf beiden Seiten? Hat sie bei dir und bei ihm Freunde oder eher nur im Kindergarten?

    Wäre es für dich denkbar wieder in die Nähe des Ex zu ziehen, um das Problem der Einschulung schlicht dadurch zu lösen, dass keine 35 km mehr zwischen euch liegen?
    Dann könntet ihr nämlich das Wechselmodell (allerdings vielleicht wirklich besser wochenweise) weiter praktizieren.


    Ich kann mir vorstellen, dass so ein intensiver Kontakt zum Ex schwierig ist - aber bisher habe ich nichts gelesen, dass es für das Kind irgendwie falsch gewesen wäre. Und ich gebe zu, ich habe Hochachtung vor jedem Vater, der sich so intensiv in die Kindererziehung und Kinderbetreuung einbringt - soviel Zeit wie dein Ex verbringen viele Väter, die nicht getrennt sind, nicht mit ihrem Kind.


    Und ich finde es auch nicht so abwegig, dass ein Elternteil so intensiven Kontakt zum neuen Partner des Ex wünscht. Gerade auch weil deine Tochter ja mit deinem letzten Partner auch eine wichtige Bezugsperson verloren hat und darunter vermutlich auch gelitten hat.



    Wobei ich auf der anderen Seite eine Woche Urlaub jetzt auch nicht dramatisch fände, aber ich kann mir auch vorstellen, dass der Kindsvater durchaus Argumente hat, warum er gegen den Urlaub mit dem neuen Partner ist. Denn gegen den Urlaub als solchen ist er ja nicht.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  3. gesperrt

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Kalou83 Beitrag anzeigen
    So lange wollte ich mich einfach noch gedulden, als hier ständig einen Riesenstreit vom Zaun zu brechen, was am Ende nur das Kind belastet.
    Dein Kind bekommt die Streitereien bereits mit und ist bereits belastet. Noch sagt sie nicht und noch merkst du nichts. Aber unterschwellig bekommt sie eure Spannungen mit und vor allem, wie dein Ex dich behandelt - als Menschen zweiter Klasse.

    Wenn du jetzt nicht handelst und Fakten schaffst, wird dir das in einem Jahr vor die Füße fallen und du wirst deine Tochter an deinen Ex verlieren. Das Spiel deines Ex ist offensichtlich.

    Zitat Zitat von Kalou83 Beitrag anzeigen
    Daher muss ich bei Gericht die alleinige Entscheidungsbefugnis zur Anmeldung an einer Schule beantragen. Natürlich lege ich diese Vereinbarung mit bei.
    Dem wird er sich nicht geschlagen geben, daher wird es wohl oder übel auf ein neues Gutachten, samt Befragungen unseren Kindes hinauslaufen. Wie gerne hätte ich der Maus das erspart.
    Die Frage ist zu welchem Preis?
    Du meldest die Tochter bei dir an und legst der Schule die Vereinbarung vor. Wenn das nicht reicht, muss der Kindsvater dagegen klagen.

    Vorher - melde deine Tochter bei dir an und fahre in den Urlaub wie geplant. Wer noch mitfährt, geht den Kindsvater nichts an.

    Zitat Zitat von Ullalla Beitrag anzeigen
    Deinem Mann ist doch offenbar das Wohlergehen der Tochter scheißegal, oder? Hauptsache, er kann Dich trietzen und seine kleinliche Rache ausleben.
    Eure Tochter ist so lange für deinen Ex interessant, solange er dich über sie treffen und ärgern kann. Wenn du das alleinige Sorgerecht bekommst, ist für ihn die Tochter von einem Tag auf den anderen vergessen. Und an Unterhalt wirst du keinen Cent sehen. Er wird sich dann arm rechnen. Garantiert.
    Die hälftige Betreuung ist nämlich auch eine finanzielle Erleichterung für ihn.

    Zitat Zitat von Kalou83 Beitrag anzeigen
    Also, mit dem Kindergarten funktioniert es nur deshalb weil sie dort übers Mittagessen bis 15 Uhr ist. und ich auch an einem Tag in der Woche frei habe und nicht 70 km (bzw. 140 km wenn ich sie auch wieder abhole) fahren muss.
    Melde sie in einem Kindergarten bei dir in der Nähe an, der auch eine Mittagsbetreuung oder eine lange Gruppe anbietet. Bekommst du noch einen Platz - gut. Wenn nicht, dann ist es auch egal.

    Zitat Zitat von Kalou83 Beitrag anzeigen
    3.) Antrag auf alleinige Schulentscheidung bei Gericht stellen - und das möglichst erst dann wenn die Aufforderung zur Anmeldung ins Haus flattert, um ihm so wenig Zeit wie möglich zu geben da noch aktiver zu werden
    4.) Bis dahin Punkte und Argumente sammeln, warum das Kind bei mir besser aufgehoben ist. (Bsp. ich arbeite Teilzeit, kann mich um Betreuung und Hausaufgaben besser kümmern usw.)
    Das Thema Schule ist eigentlich geklärt und du solltest vermeiden, deswegen nochmals vor Gericht zu gehen. Er hat seine Zustimmung bereits gegeben. Wenn er das anders haben will, muss er das vor Gericht einklagen.

    zu 4. Du kannst keine Argumente sammeln, sondern musst Fakten schaffen.
    Reichen deine Einkünfte, um deine Tochter und dich durchzubringen?

  4. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen

    Wäre es für dich denkbar wieder in die Nähe des Ex zu ziehen, um das Problem der Einschulung schlicht dadurch zu lösen, dass keine 35 km mehr zwischen euch liegen?


    Das meinst Du angesichts der Lage nicht wirklich oder?
    Lies mal den Strang genauer bitte.
    Das genau das ganz in SEINEM Interesse liegt, ist doch logisch.

    Für die Situation gänzlich kontraproduktiv.

  5. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Jepp!
    Ich würde ja auch in den Urlaub fahren, aber das muss die TE entscheiden und ggf. Vorsorge treffen (Jugendamt/Anwalt).

    Wenn ich noch an meine Zeit denke und mein Ex nahezu jede Woche ne Neue hatte und unsere Tochter dann einmal vom Besuchs-WE zurückkam (sie war ca. 4) und ganz empört zu mir sagte: "Mama, die XY schläft in Deinem Bett!" .

    Dann hab ich sie in mein Zimmer geführt und ihr mein Bett gezeigt und ihr gesagt, dass im Bett ihres Vaters jetzt liegen könne und dürfe, wer wolle. Ich auf alle Fälle nicht mehr und dort jetzt mein Bett sei.

    Das hat sie verstanden .

    Wenn ich so "drauf" gewesen wäre, wie der Ex der TE hätte ich ja jede Woche nen "Antrach" beim Gericht stellen müssen .
    :top: :))))

    Interessant wird es eh erst dann, wenn Kinder vom Papa-WE Kommen und Mama fragen, "ob Mama sie noch lieb hat..."

  6. User Info Menu

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Genau.
    Und weil er ja seine Tochter so liebt, verweigert er dann mal eben eine Unterschrift für eine medizinisch begründete Verordnung, nur weil er vorher nicht gefragt wurde.
    DAS ist natürlich absolut bescheuert von ihm, da bin ich voll und ganz bei Dir.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ob er ein Narzisst ist, kann ich nicht beurteilen; aber es ist der Ex-Partner, an dem sich schon die Moderatorin versucht hat . Betonung liegt auf "Ex", nur da ist er noch nicht angekommen!
    Das EX bezieht sich aber nur auf die Partnerin. Vater des gemeinsamen Kindes ist er nach wie vor.
    Aber noch sind die Gerichte so geeicht, dass Kinder bei der Mutter bleiben sollen im Streitfall. Da muss schon sonst was auf Seiten der Mutter vorliegen, dass dem Vater das Sorgerecht übertragen wird.
    Aus meiner Sicht als Frau würde ich sagen "toll".
    Trotzdem würde ich mir lieber neutrale Gerichte wünschen, die nicht darauf "geeicht" sind, Entscheidungen nach dem richtigen Geschlecht zu treffen.

    Ebenso gut kann er sich ja auch auf Partnersuche begeben. Gleiches Recht für alle. Und das wird er entweder schon tun oder irgendwann beginnen. Dürfte kein Argument gegen die TE sein!
    Er HAT doch eine Partnerin.

    Zitat Zitat von NurZuGast Beitrag anzeigen
    Es war eine Mutter-Kind-Kur!
    Es war keine Mutter-Kind-Kur. Sie schreibt doch, dass die Tochter lediglich als Begleitperson mitgefahren wäre und keine medizinische Notwendigkeit bestand. Die bestand nur bei der TE.

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Melde sie in einem Kindergarten bei dir in der Nähe an, der auch eine Mittagsbetreuung oder eine lange Gruppe anbietet.
    Au ja. Ohne Rücksicht auf Verluste. Einfach mal die Tochter aus ihrem gewohnten Kindergarten abmelden aber Hauptsache Recht gehabt. Wen interessieren schon die sozialen Kontakte der Kleinen.


    Und an die, die mich für naiv und blauäugig halten: Das ist mir lieber als das grundsätzliche Draufhauen auf dem Vater, nur weil er der böse Ex ist.
    Ich sage ja auch - er kann ihr nicht verbieten in den Urlaub zu fahren und auch nicht mit wem. Rechtlich ist die Sache doch wohl eindeutig.

    Liebe TE, ist denn in Eurer Vereinbarung gar nichts geregelt was die Ferienzeiten angeht? Ich habe das schon mehrfach gefragt, aber noch keine Antwort bekommen. Sind die Ferienwochen nicht "verteilt"?

  7. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Interessant wird es eh erst dann, wenn Kinder vom Papa-WE Kommen und Mama fragen, "ob Mama sie noch lieb hat..."
    Nein, das hat sie mich nie gefragt.
    Irgendwann wollte sie nicht mehr hin. Er war wohl zu beschäftigt mit den Damen .

    Auch das wurde insofern gelöst, als dass sie sagen sollte, wenn sie mal wieder zu ihm möchte. Im Verlauf der Zeit wurde es immer weniger und er hatte auch kein ausgeprägtes Interesse.

    Nur irgendwann wollte sie so heißen, wie ich (hatte nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen) und wie Oma und Opa und und und .

    Der 1. Antrag scheiterte aufgrund seiner Weigerung.

    Der 2. Antrag ging dann durch, trotz seiner Weigerung . Aber das würde jetzt zu weit führen, da OT.

    Es bestand/besteht leider kein Kontakt, was aber definitiv nicht an mir (uns) lag.

    Jeder Jeck ist da halt anders und mein damaliger Chef meinte nur so zu mir: "Ach Amboise, seien Sie froh, dass Sie allein für und mit ihrem Kind entscheiden können. Schauen Sie sich die Sachen hier an (das tat ich!). Ein Gezerre und Gemache, Gutachten hin, Gutachten her. Keiner konnte und hat losgelassen. Alles furchtbar.

    Habe mich oft gefragt, was jetzt nun besser für ein Kind ist:
    Eine Bezugsperson des Elternteils + sonstigem Familienverbund (Oma, Opa, Tanten etc.) oder
    beide Elternteile, die sich aber nicht "grün" sind?

    Die, wo es klappt, sind mal ausgenommen, was stets wünschenswert ist.

    Aber da gehört eine gewisse Charakterstärke zu und die hat nicht jede/r und vor allen Dingen: Die Paarbeziehung muss zwingend erledigt sein. Ist die nicht erledigt, kehrt keine Ruhe ein!

    Ich bewundere die Eltern, die die Elternebene erreichen. Selbst habe ich sie erreicht, aber man kann den Hund nicht zum Jagen tragen. Er wollte nicht (mehr) und das galt es, auch zu akzeptieren.

    Meine Tochter habe ich durch diese Zeit gut begleitet und ich denke, sie hat nicht über Gebühr "gelitten" (sagte sie auch später noch als Erwachsene zu mir). Dann will (muss) ich das mal glauben.

  8. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    Er HAT doch eine Partnerin.
    Das ist mir jetzt entgangen!

    Und wie wird das da gehandhabt?

    Sehr interessant!

  9. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    ...



    Das EX bezieht sich aber nur auf die Partnerin. Vater des gemeinsamen Kindes ist er nach wie vor.

    Aus meiner Sicht als Frau würde ich sagen "toll".
    Trotzdem würde ich mir lieber neutrale Gerichte wünschen, die nicht darauf "geeicht" sind, Entscheidungen nach dem richtigen Geschlecht zu treffen.

    Und an die, die mich für naiv und blauäugig halten: Das ist mir lieber als das grundsätzliche Draufhauen auf dem Vater, nur weil er der böse Ex ist.
    Ich sage ja auch - er kann ihr nicht verbieten in den Urlaub zu fahren und auch nicht mit wem. Rechtlich ist die Sache doch wohl eindeutig.
    Was würdest Du als seine Freundin denken, dass er sich so ausgiebig seiner Ex widmet...?

    Kleine Nachgeschichte zu der von mir mitbekommenen, die ich oben weiter im Thread geschrieben habe:

    ER hatte ebenfalls kurz nach Trennung eine Freundin, stellt sich als heile Familie so dar und...als er Ex nach allen Eskapaden soweit hatte, das sie zurückkam, warf er seine "geliebte" Freundin innerhalb von einer Stunde raus aus der Wohnung.
    Fragen?...keine...

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist mir jetzt entgangen!

    Und wie wird das da gehandhabt?
    Er lässt es wohl langsam angehen, das Kind hat sie erst jetzt nach knapp einem Jahr Beziehung kurz kennengelernt und bei Urlauben mit der Tochter ist sie (derzeit) noch nicht dabei. Die verbringt er gemeinsam mit seinen Eltern wenn ich das richtig verstanden habe. Hat die TE irgendwo in diesem Thread geschrieben.

    Für mich mit ein Grund warum ich ihm nicht nur pure Bosheit unterstelle. Er scheint grundsätzlich der Typ zu sein, der neue Partner/innen nicht sofort dem Kind vorstellt. Was er von ihr verlangt, erfüllt er auch selbst.

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