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  1. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Manchmal wundere ich mich echt, wie blauäugig hier einige sind ... ich hoffe, die TE merkt jetzt, dass sie die Samthandschuhe ausziehen und aus ihrem Schäm-Dich-Eckchen raus muss.
    unterschreib*

    Zum Thema Narzist..

    ER sagt an, was zu tun ist
    Er bestimmt, was mit dem Kind zu passieren hat,
    SIE hat keine Rechte, die bestimmt er.
    Sie hat nach seiner Pfeife zu tanzen.
    Er wohnt 35km weg.
    Wenn das Kind dann bei ihm in der Schule ist, sagt ER an, das sie, wenn sie das Kind kontaktieren will, ja näher hinziehen kann.
    ER hat SIE dann wieder in direkter Sichtweite und unter voller Kontrolle.

    Sein Denk- und Handlungsschema ist sehr leicht zu erkennen.
    Wie man so etwas als lieben, umsorgenden Vater wahrhaben will...ne...da muss man...ich fange den Begriff auf...sehr blauäugig sein.

    Was daran NICHT narzistist sein soll, ist mir ein Rätsel.
    Er ist eindeutig Narzist.
    Ich habe oben weiter im Thread dazu Erfahrungen geschrieben....und die Deckungsgleichheit ist verblüffend.
    Geändert von Inaktiver User (16.05.2018 um 17:52 Uhr)

  2. gesperrt

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Siehe die Einreisebestimmungen für Minderjährige der jeweiligen Länder.
    dann solltest du das bitte auch so schreiben,
    die laender fordern das
    was uebrigens bei nordafrika, zu dem tunesien, algerien und marokko gehoert, nicht stimmt

    auf welches land in nordafrika beziehst du dich ?

  3. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    dann solltest du das bitte auch so schreiben,
    die laender fordern das
    was uebrigens bei nordafrika, zu dem tunesien, algerien und marokko gehoert, nicht stimmt

    auf welches land in nordafrika beziehst du dich ?
    Der Punkt spielt doch hier gar keine Rolle zum Thema....

    aber hier:
    .................................................. ...........................
    Welche Unterlagen sind sinnvoll?

    Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, rät die Bundespolizei, neben dem Reisepass des Kindes folgende Unterlagen mitzunehmen:

    eine Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, die von beiden Elternteilen unterschrieben ist
    Personalien und Erreichbarkeit des zweiten Sorgeberechtigten für Nachfragen
    Kopie der Ausweisdatenseite des zweiten Sorgeberechtigten, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen.

    Entnommen aus:
    https://www.kidsaway.de/reiseplanung/single-mit-kind-allein-kind-ausland-welche-papiere/

    Diese Unterlagen sind NICHT notwendig bei innerländlichen Reisen.
    Ebenso nicht die Erlaubnis des anderen Elternteils.
    ABER
    Da ja eine 50:50 Regel vereinbart ist ...
    kann das schon angreifbar sein....da beide Bestimmungsrecht haben.
    Hätte die Mutter das Sorgerecht, wäre es tatsächlich NULL Problem.
    Geändert von Inaktiver User (16.05.2018 um 18:06 Uhr)

  4. gesperrt

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von willichdas Beitrag anzeigen
    Siehst Du das wirklich so negativ?
    Ich finde, es wäre für mich als Mutter sehr wohl von Belang, mit wem meine Tochter den Urlaub und damit ein oder zwei Wochen am Stück, Tag und Nacht, verbringt. Das mir der Vater mitteilt, wer alles mit von der Partie ist hätte für mich nichts mit "brav und folgsam" sondern mit ganz normaler Kommunikation zu tun.
    Ich würde wissen wollen, wer da mit meinem Kind unterwegs ist. Ich kann mir auch keine Mutter aus meinem Umfeld vorstellen, der das egal wäre bzw. "nicht von Belang", wer da alles mit ihrem Kind durchs Land tourt.
    es geht dich aber schlicht ud ergreifend nichts an, wen der vater neben eurem geminsamen kind noch mit in den urlaub nimmt

  5. gesperrt

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Punkt spielt doch hier gar keine Rolle zum Thema....

    aber hier:
    .................................................. ...........................
    Welche Unterlagen sind sinnvoll?

    Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, rät die Bundespolizei, neben dem Reisepass des Kindes folgende Unterlagen mitzunehmen:

    eine Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, die von beiden Elternteilen unterschrieben ist
    Personalien und Erreichbarkeit des zweiten Sorgeberechtigten für Nachfragen
    Kopie der Ausweisdatenseite des zweiten Sorgeberechtigten, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen.

    Entnommen aus:
    https://www.kidsaway.de/reiseplanung/single-mit-kind-allein-kind-ausland-welche-papiere/

    Diese Unterlagen sind NICHT norwendig bei innerländlichen Reisen.
    Ebenso nicht die Erlaubnis des anderen Elternteils.
    ABER
    Da ja eine 50:50 Regel vereinbart ist (ist das schriftlich und rechtlich vereinbart???)
    kann das schon angreifbar sein....da beide Bestimmungsrecht haben.
    Hätte die Mutter das Sorgerecht, wäre es tatsächlich NULL Problem.
    wo steht da was von pflicht ?

    ganz im gegenteil in deinem link wird es sogar bestaetigt

    Rein rechtlich gibt es keine Grundlage, die alleinreisenden Eltern mit Kindern vorschreibt, ein anderes Nachweisdokument als den Reisepass des Kindes vorzulegen.


    wenn einer eine verbindliche auskunft hierzu geben kann, dann das auswaertige amt
    Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswartiges Amt

  6. gesperrt

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Kalou83 Beitrag anzeigen

    Ein Schulort dazwischen kommt für uns beide nicht in Frage, weil das Kind dann gar keine Sozialen Kontakte aufbauen kann. Wie will sie sich denn in ihrer Freizeit dann treffen? Weder er noch ich haben irgendeinen Bezug zu einer Stadt in der Mitte. Ist ja fürs Kind wohl das schlimmste Los.

    Anwaltlich beraten lassen habe ich mich schon:
    1.) Beratungen - haben nichts bewirkt
    2.) Jugendamt informieren - habe ich getan, haben mich an Beratungen verwiesen. Hier habe ich gesagt, dass es nicht gefruchtet hat
    3.) Antrag auf alleinige Schulentscheidung bei Gericht stellen - und das möglichst erst dann wenn die Aufforderung zur Anmeldung ins Haus flattert, um ihm so wenig Zeit wie möglich zu geben da noch aktiver zu werden
    4.) Bis dahin Punkte und Argumente sammeln, warum das Kind bei mir besser aufgehoben ist. (Bsp. ich arbeite Teilzeit, kann mich um Betreuung und Hausaufgaben besser kümmern usw.)

    So, das Thema Urlaub ist jetzt erstmal zu klären: Hier schon den Gerichtsweg einschlagen? Um die Stimmung bis zur Schulanmeldung total zu verpesten und ihm durch erneutes Explodieren und gegen mich Aufbäumen Gelegenheit geben sich weiter zu rüsten und Argumente gegen mich zu sammeln?
    Oder den Urlaub verschieben und ihm im Glauben lassen mich steuern zu können, bis ihm das mit der Schulanmeldung ins Haus flattert?

    Versteht mich nicht falsch, aber der Urlaub für eine Woche ist mir im Verhältnis zu 4 Jahren Grundschule und wahrscheinlich noch danach noch darüber hinaus sowas von egal. Allerdings, wenn es dem Zweck zur Schulentscheidung schon dient, um so besser. Dann ziehe ich das mit dem Urlaub ohne mit der Wimper zu zucken so durch....
    ich an deiner stelle wuerde ja sowohl mit dem kind alleine wegfahren
    als auch das kind einfach ohne seine unterschrift an der schule anmelden
    und dann einfach die vereinbarung vorlegen

  7. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    wo steht da was von pflicht ?

    ganz im gegenteil in deinem link wird es sogar bestaetigt

    Rein rechtlich gibt es keine Grundlage, die alleinreisenden Eltern mit Kindern vorschreibt, ein anderes Nachweisdokument als den Reisepass des Kindes vorzulegen.


    wenn einer eine verbindliche auskunft hierzu geben kann, dann das auswaertige amt
    Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswartiges Amt
    Es geht doch um allgemeines Verhalten bei Auslandsreisen mit Kindern ohne den anderen Elternteil...
    habe ich vielleicht etwas nicht mitbekommen und es geht explizit um Tunesien?

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    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    ich an deiner stelle wuerde ja sowohl mit dem kind alleine wegfahren
    als auch das kind einfach ohne seine unterschrift an der schule anmelden
    und dann einfach die vereinbarung vorlegen
    Das würde ich lieber nicht. Ich würde mir sofort einen anwalt holen und dafür sorgen, dass ich mehr Rechte bekomme. Aufenthaltsbestimmungsrecht mindestens.
    Jetzt gegen seinen Willen wegfahren wird er später nur gegen sie verwenden. Und es als kindesentführung oder was auch immer auslegen. Und zwar dann, wenn er beschließt, dass es besser wäre das sorgerecht z.b.ganz ihm zu überlassen.

    1. Anwalt mit Eiern suchen
    2. Fehler vermeiden, auch von Seiten deines Partners
    3. In engen Kontakt mit dem Jugendamt gehen/beiben und dich darauf vorbereiten gegen und nicht mit ihm zu arbeiten. Denn das tut ER schon länger, du musst also zügig aufholen.

  9. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    .... habe ich vielleicht etwas nicht mitbekommen und es geht explizit um Tunesien?
    Chaos, hier gehts um ne schettrige Woche Deutschland!

  10. Inaktiver User

    AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Chaos, hier gehts um ne schettrige Woche Deutschland!
    Ich hätte mein Nichtmitbekommen auch gerne zugegeben;)
    was soll das Gehampel um Tunesien auch dann...tztz...

    also alles beim Alten...
    In den Urlaub fahren und gut.

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