Grundsätzlich nichts gegen einzuwenden, aber dann hätte es dieses Stranges nicht bedurft.
Dann gedulde Dich, bis das von ihm genannte Jahr um ist und dann kannst Du mit Kind + Partner in den Urlaub fahren und die Schulanmeldung leitest Du in die Wege, wenn es soweit ist mit dem Hinweis an ihn, dass er die Abmachung ja unterschrieben habe.
Besteht seinerseits kein Einverständnis mehr mit dieser Abmachung, kann er gern die Gerichte bemühen.
Wie gesagt: Es muss immer derjenige in Aktion treten, der mit Entscheidungen nicht einverstanden ist.
Inwieweit ein ständiges Nachgeben Deinerseits ihm ggüber dem Kind förderlich ist, kannst nur Du beurteilen. Da halte ich mich raus!
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Ergebnis 101 bis 110 von 218
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16.05.2018, 10:19Inaktiver User
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
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16.05.2018, 10:21
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Den Urlaub würde ich mir nicht nehmen lassen, verbieten kann er es sowieso nicht.
Schulanmeldung: Was willst Du denn? Drauf bestehen weil es damals so abgesprochen und vereinbart war oder weil Du es tatsächlich gerne möchtest?
Das Wechselmodell, so wie es ist, scheint ja eigentlich ganz gut zu funktionieren. Wäre es oK für Dich es beizubehalten und die Tochter auf die Schule bei Vaters Wohnort zu schicken?
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16.05.2018, 10:23
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Ich finde die Frage keinesfalls fehl am Platz. Denn Du weißt doch schon lange (spätestens seit er Dir in den letzten Jahren Urlaube und Kuren "untersagt" hat) (wobei er Dir ja gar nichts untersagen kann, Du folgst ja bereitwillig in vorauseilendem Gehorsam), dass er macht was er will und sich einen Mist um das Kindeswohl schert, sondern sie nur als Druckmittel gegen Dich benutzt.
Das mag Deine Interpretation der Dinge sein. Meine Schlussfolgerung aus dem Verhalten des Ex wäre eine gänzlich andere. Ich hätte ihm - natürlich ohne Riesenkrach - von Anfang an seine Grenzen mehr als deutlich klar gemacht. Mir hätte der Mann niemals einen Urlaub oder eine Mutter-Kind-Kur versaut, ich hätte gegengehalten. Es schadet keinem Mädchen, wenn die Mutter ihr vorlebt, dass sie die gleichen Rechte wie der Vater hat. Woher Deine Angst kommt, es würde dem Kind ach so schaden, wenn Du Dein Recht einforderst, kannst Du nur beantworten. Für mich klingst Du wie ein verängstigtes Häschen.Aber wenn man sich über Jahre hinweg beim Kinderschutzbund, Kinderpsychologen etc. beraten lässt und von allen Seiten nur hört "für das Kind ist es immer am besten, wenn nicht an ihm gezerrt wird. und der vernüftigere sollte sich zurücknehmen, und zwar genau IM Sinne des Kindes!" Dann kommt man eben nicht gleich mit der Keule um die Ecke! Ich bin bis jetzt auch immer davon ausgegangen, dass er zu seinem Wort steht und dann hätte dieses hin und her mit der Schule sowieso ein Ende. So lange wollte ich mich einfach noch gedulden, als hier ständig einen riesen Streit vom Zaun zu brechen, was am Ende nur das Kind belastet.
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16.05.2018, 11:20
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Ok, es ist von dir vielleicht etwas einfach herunter gebrochen. Wie du richtig siehst, nimmt er sie als Druckmittel gegen mich. Leider geht es hier nicht um ein Haus, um das "gestritten" wird. Sondern um ein Kind, das trotz getrennter Eltern das Recht haben sollte beide um sich herum zu haben. Sie sollte es nicht ausbaden, dass ihre Eltern es nicht gebacken bekommen normal miteinander umzugehen. Das ist das, was ich mantraartig immer in jeder Beratung gehört habe.
Nun, ist es aber eindeutig zu viel was er sich herausnimmt. Spätestens die gemeinsam getroffene Entscheidung von vor 3 Jahren, dass unsere Tochter an meinem Wohnort zu Schule gehen wird, lasse ich mir nicht vom Brot nehmen.
Daher muss ich bei Gericht die alleinige Entscheidungsbefugnis zur Anmeldung an einer Schule beantragen. Natürlich lege ich diese Vereinbarung mit bei.
Dem wird er sich nicht geschlagen geben, daher wird es wohl oder übel auf ein neues Gutachten, samt Befragungen unseren Kindes hinauslaufen. Wie gerne hätte ich der Maus das erspart.
Die Frage ist zu welchem Preis?
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16.05.2018, 11:35
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Der Preis?
Deine Tochter wird lernen, dass sich eine Frau nicht alles gefallen lassen muss, dass sie sich nicht ducken muss, dass sie sich nicht demütigen lassen muss - für eine Entscheidung (Trennung), die für sie wichtig war.
Deinem Mann ist doch offenbar das Wohlergehen der Tochter scheißegal, oder? Hauptsache, er kann Dich trietzen und seine kleinliche Rache ausleben.
Du brauchst unbedingt einen Fachanwalt, dem Du vertraust und der Dich die nächsten Jahre begleitet und unterstützt.
Wenn Dein Exmann merkt, dass er nicht mehr mit all seinen Gemeinheiten bei Dir durchkommt, ist vielleicht ein gemeinsames Achten auf das Wohl der Tochter möglich.life is all about
finding people who
are your kind of
CRAZY
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16.05.2018, 11:36
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16.05.2018, 12:02
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16.05.2018, 12:42Inaktiver User
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Nach all den Infos, TE, die geflossen sind hier...stellen sich zwei Fragen bei mir...und die meine ich sehr ernst, denn mittlerweile ist Deine Haltung, die jede Aktion gegen ihn blocken will, sehr auffällig.
Ich zitiere Dich,TE:
"Ich wollte damals einfach nur aus dieser Hölle weg und hätte ihm alles zugestanden!"
Was veranlasst Dich, ihm weiter nachzugeben...womit setzt er Dich zusätzlich (!!!)unter Druck, dass er Alles erreicht bei Dir...?
Das Alles klingt sehr nach Erpressung.
Eine andere Denkweise schaffe ich nicht realisieren...
Oder:
So hart es klingt, machst Du alles für das Kind und für ihn...
Willst Du Dein Kind überhaupt behalten?
Solltest Du alles weiterhin negieren und nicht endlich umgehend handeln, zum Anwalt gehen sofort..., hast Du im Sommer kommenden Jahres Deine Tochter an ihn verloren.Geändert von Inaktiver User (16.05.2018 um 12:48 Uhr)
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16.05.2018, 12:52
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Was habt ihr denn hinsichtlich der Einschulung besprochen - sein Ort, dein Ort, dazwischen?
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16.05.2018, 12:59
AW: Vater untersagt Urlaub - Darf er das?
Also, mit dem Kindergarten funktioniert es nur deshalb weil sie dort übers Mittagessen bis 15 Uhr ist. und ich auch an einem Tag in der Woche frei habe und nicht 70 km (bzw. 140 km wenn ich sie auch wieder abhole) fahren muss. In der Schule wird das alles anders, es gibt nämlich in Deutschland keine 4-Tage-Woche an Schulen.
Ein Schulort dazwischen kommt für uns beide nicht in Frage, weil das Kind dann gar keine Sozialen Kontakte aufbauen kann. Wie will sie sich denn in ihrer Freizeit dann treffen? Weder er noch ich haben irgendeinen Bezug zu einer Stadt in der Mitte. Ist ja fürs Kind wohl das schlimmste Los.
Anwaltlich beraten lassen habe ich mich schon:
1.) Beratungen - haben nichts bewirkt
2.) Jugendamt informieren - habe ich getan, haben mich an Beratungen verwiesen. Hier habe ich gesagt, dass es nicht gefruchtet hat
3.) Antrag auf alleinige Schulentscheidung bei Gericht stellen - und das möglichst erst dann wenn die Aufforderung zur Anmeldung ins Haus flattert, um ihm so wenig Zeit wie möglich zu geben da noch aktiver zu werden
4.) Bis dahin Punkte und Argumente sammeln, warum das Kind bei mir besser aufgehoben ist. (Bsp. ich arbeite Teilzeit, kann mich um Betreuung und Hausaufgaben besser kümmern usw.)
So, das Thema Urlaub ist jetzt erstmal zu klären: Hier schon den Gerichtsweg einschlagen? Um die Stimmung bis zur Schulanmeldung total zu verpesten und ihm durch erneutes Explodieren und gegen mich Aufbäumen Gelegenheit geben sich weiter zu rüsten und Argumente gegen mich zu sammeln?
Oder den Urlaub verschieben und ihm im Glauben lassen mich steuern zu können, bis ihm das mit der Schulanmeldung ins Haus flattert?
Versteht mich nicht falsch, aber der Urlaub für eine Woche ist mir im Verhältnis zu 4 Jahren Grundschule und wahrscheinlich noch danach noch darüber hinaus sowas von egal. Allerdings, wenn es dem Zweck zur Schulentscheidung schon dient, um so besser. Dann ziehe ich das mit dem Urlaub ohne mit der Wimper zu zucken so durch....Geändert von Kalou83 (16.05.2018 um 13:06 Uhr)



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