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    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Aretha64 Beitrag anzeigen
    Im Grunde hätte Sohn fast 1000 Euro, denn das Kindergeld steht Ihm auch zu, genau genommen. .... so ist die
    Rechtslage...
    Das stimmt so nicht.
    Der offizielle Terminus zum Kindergeld:
    das Kindergeld dient der Entlastung des Haushaltsvorstands, in dessen Haushalt der Kindergeldbezugsberechtigte vorrangig lebt.

    Nur weil es "Kindergeld" heisst, ist es nicht dazu da, es dem Kind in die Hand zu drücken.

    Wenn dein Sohn auszieht - dann bekommt er das Kindergeld direkt für seine eigene Haushaltsführung, jedenfalls solange er bezugsberechtigt ist.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  2. Moderation

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    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    .
    Geändert von wildwusel (15.03.2018 um 23:45 Uhr) Grund: eigentlich schon alles gesagt.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  3. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Wenn er denn 18 ist, bespreche das doch mit ihm.
    Welche Idee hat er vielleicht schon ?

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Ohne die Unterhaltszahlungen hätte ich die alte Wohnung nicht bezahlen können, die ich solange behalten wollte, wie die Kinder zu Schule gehen. Das war allen klar. Meine Tochter wollte auch nicht, dass das Geld direkt zu ihr überwiesen wird und sie mir damn etwas abgibt. Mein Ex hat es auch eingesehen.

  5. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mein Sohn musste nie was abgeben...den Vorwurf der Bereicherung verstehe ich allerdings nicht - das Kind wird lediglich an den Kosten beteiligt, die es (mit) verursacht.



    Selbst Schuld.
    Bei den Leuten, die pauschal die Hälfte der Einkünfte der Kids fordern, sehe ich das aber genauso. Wenn das Lehrgeld 700-1000€ beträgt, sind 50% schlicht dreist.
    Da der versorgende Elternteil das Kindergeld bekommt, ist damit auch schon etwas gedeckt. Da muss dem Kind nicht Alles abgezogen werden, was geht, gar Miete und Strom mit ausrechnen.
    Das Kind ist schließlich nicht plötzlich eine Mehrbelastung.
    Je nach Gehalt finde ich 150-200€ noch OK.
    Mit dem Kind reden und seine Meinung abfragen dazu muss eh erst mal sein.
    Meist ist es ja auch so, dass man, wenn es wirklich nur ein Kind ist, dass noch in Ausbildung lebt, kaum belastet.

    Die kurze Zeit der Kids ü18 zuhause haben nach kurzer Besprechung mit ihnen, sie veranlasst, dass mein Unterhalt voll an ex ging. Interne Regelungen bei ihnen waren dann eh nicht mein Bier.
    Geändert von Inaktiver User (16.03.2018 um 06:04 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da der versorgende Elternteil das Kindergeld bekommt, ist damit auch schon etwas gedeckt. Da muss dem Kind nicht Alles abgezogen werden, was geht, gar Miete und Strom mit ausrechnen.
    Das Kind ist schließlich nicht plötzlich eine Mehrbelastung.
    Je nach Gehalt finde ich 150-200€ noch OK.
    Der Sohn der TE hat kein Gehalt.

  7. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bisher bin ich davon ausgegangen, aber ich habe keine Kinder. Das kommt doch vermutlich auch auf die Unterhaltshöhe an.

    Außerdem muss doch nach meinem Kenntnisstand - Du darfst mich korrigieren - der unterhaltspflichtige Elternteil sich an Klassenfahrten etc. zusätzlich beteiligen.
    Nun- die Unterhaltshöhe wird berechnet und mach dir mal den Spaß und schau in die Düsseldorfer Tabelle
    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf

    Links in der Tabelle steht das Bareinkommen, wobei das nicht mit dem Netto gleichzusetzen ist, da zB km-Geld davon noch abgezogen werden kann (es gibt einige abziehbare Faktoren).
    Und dann staffelt sich der Unterhalt nach Altersstufen.
    Von jedem dieser Beträge kannst du 97 Euro abziehen (der halbe Kindergeldbetrag).

    Und wenn wir von einem Durchschnittseinkommen ausgehen- ich bin nach mehreren Suchen letztlich bei 3000 Euro gelandet- dann wirst du sehen, dass man sich damit in der 4. Einkommensklasse befindet und in den Jahren zwischen 300 und 400 Euro bezahlt (ab 18 wird der UH ja gesplittet).
    Nahrung, Kleidung und Zusätzliches- verbrauchen das alles locker- davon Rücklagen zu bilden ist kaum möglich.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Außerdem muss doch nach meinem Kenntnisstand - Du darfst mich korrigieren - der unterhaltspflichtige Elternteil sich an Klassenfahrten etc. zusätzlich beteiligen.
    Ja - "muss" ist gut
    Und wenn du einen Ex hast, der das gerne beiträgt, dann hast du es gut getroffen.
    Oder du rennst hinterher, fragst, bittest und bettelst oder rennst zum Anwalt- wegen nachher zB 100 Euro. Viel Ärger, viel Stress und das Kind mittendrin........oft genug verzichten Mütter auf diesen Akt, zahlen es selbst.
    Recht haben und dieses durchsetzen- ist leider etwas ganz anderes.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sicher, aber das Problem haben zusammen lebende Eltern mit nicht ganz so hohem Einkommen doch auch.
    Du vergisst dabei, dass es zwei einzelne Hausstände gibt.
    Zweimal Wohnung, zweimal Versicherungen, zweimal Kosten, usw.
    Wohung, Wohnen macht etwa 30% vom Gehalt aus-das kannst du nun verdoppeln und es wird ganz schnell deutlich, wieviel weniger Geld zur Verfügung steht.

    Scheidung bedeutet generell eine finanzielle Verschlechterung.

  8. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Scheidung bedeutet generell eine finanzielle Verschlechterung.
    Natürlich ist Verheiratetsein finanziell günstiger, das scheint ja politisch auch so gewollt.

    By the way, wenn der Unterhalt ab 18 gesplittet wird, sind es vermutlich keine 500 Euro mehr, die der Sohn der TE künftig bekommt, oder?

  9. Inaktiver User

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Jepp- so ist es.

  10. User Info Menu

    AW: Sohn Volljährig_wie Kost Logis berechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das hat doch damit nichts zu tun. Es ist wohl normal, dass man als Rekrut noch seine Home Base bei den Eltern hat. Ist ja nicht so, als könnte man sich in der Kaserne gemütlich einrichten.
    So ist es.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du meinst also, wenn ein Vater - mal die Umrechnungen zum Thema 18jährig ausgeklammert- Unterhalt zahlt, dann kann man davon sein Kind "unterhalten"?
    Nein. Man muss seinen eigenen Anteil natürlich hinzurechnen. Allein vom Unterhalt sein Kind unterhalten zu können ohne selbst etwas dazu beizutragen ist nicht nur utopisch (in 80 % der Fälle) sondern wäre auch ungerecht.

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