Hallo zusammen,
Ich bin [editiert] und Mutter von 3 Kindern [editiert]
Meine Ehe ist gescheitert, mein Noch Ehemann verweigert sich allem gegenüber. Erstes Schreiben von meinem Anwalt aus Dezember 2017 hat er ignoriert. Da wurde ihm eine Frist gesetzt bis Februar eine Wohnung für sich zu suchen.
In unserem gemieteten EFH könnte ich mit meinem Gehalt, Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld problemlos wohnen bleiben.
Heute hat mein Anwalt dann das o. a. Wohnungszuweisungsverfahren angesprochen und ich habe dem zugestimmt, weil ein gemeinsames miteinander auf Dauer unmöglich erscheint. Ich saß heute als beim Anwalt, wurde erschlagen von Informationen und hab trotzdem noch so viele Fragen. Wie lange dauerte das ganze bei euch? Wie läuft dieses Verfahren ab? Mein Anwalt hat kurz etwas über das Jugendamt gesagt und evtl. Hausbesuch? Ist das immer notwendig? Nicht das ich Angst deswegen habe, aber allein der Begriff Jugendamt flößt Respekt ein :/
Eigentlich habe ich gehofft, das ganze so anständig wie möglich über die Bühne zu bekommen. Geht wohl nicht wenn sich einer allem gegenüber verweigert und schweigt...
Liebe Grüße, Melanie
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12.03.2018, 22:52
Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Geändert von xanidae (13.03.2018 um 09:26 Uhr) Grund: Alter aus Anonymitätsgründen entfernt
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12.03.2018, 23:00Inaktiver User
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Hi Melanie, ich hab mich auch getrennt, mit drei Kindern, gleiches Spiel wie bei dir. Die Kinder sind nicht mehr ganz klein, du hast einen Job, das sind schon mal Pluspunkte. Es ist schwierig, aber zu schaffen.
Was ich fragen will: könntest du das Haus auch halten ohne Unterhalt? Darauf würd ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht bauen... nicht weil ich dich entmutigen will, aber man kann besser agieren wenn man vorbereitet ist und keine bösen Überraschungen erlebt.
Wenn dein Ex jetzt schon auf stur stellt ist das erfahrungsgemäß das nächste Problem, dass er den dir zustehenden Unterhalt nicht zahlen wird.
Ich drück dir die Daumen.
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12.03.2018, 23:03
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Es würde schon schwierig werden. Machbar wäre es aber generell trotzdem.
Danke!
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12.03.2018, 23:11Inaktiver User
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Dann würd ich erstmal so kalkulieren - und wenn der Unterhalt kommt, umso besser!
Wenn es da zu Verzögerungen kommt hol dir sofort den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, das ist besser als nix, und durch die Änderung steht es dir jetzt auch länger zu.
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13.03.2018, 02:29
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
wenn man sich scheiden laesst, ist immer das jugendamt involviert, weil vor gericht das sorgerecht bis zur scheidung geklaert sein muß
aber keine angst, die beißen nicht
und wegen wohnungszuweisung
wieso wird nicht erst einmal versucht mit dem vater eine friedliche loesung zu finden, statt gleich ein verfahren zu eroeffnen ?
dein anwalt kann ruhig auch einmal mit deinem mann reden und ihm sagen wie so etwas ablaeuft und vor allem darueber aufklaeren, das mit hoher wahrescheinlichkeit in einem verfahren er sowieso ausziehen muß, wenn du mit den kindern im haus bleiben willst
wo lebt er denn im moment ?
und auf wen laeuft der mietvetrag ? es muß naemlich auch geklaert werden, das der vermieter damit einverstanden ist, das du alleine mit den kindern im haus bleibst, falls es einen gemeinsamen mietvertrag gibt, oder das haus gar von deinem mann alleine gemietet wurde
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13.03.2018, 05:53
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
EreS...der Mann redet nicht....da ist dann schlecht mit "einvernehmlich"...
Grüße
Seestern
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13.03.2018, 08:10Inaktiver User
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Will er keine Trennung oder "nur" nicht über die Modalitäten reden?
Bekommt man so ohne Weiteres Wohngeld für ein ganzes Haus? Vielleicht ist es besser, wenn Ihr beide was Neues sucht.
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17.03.2018, 11:12
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Liebe Melanie,
ich wollte Dir endlich ausführlicher auf Deinen Beitrag antworten, denn das, was Du schreibst, habe ich auch erlebt und auch wir hatten ein Wohnungszuweisungsverfahren.
Bei mir hatte mein inzwischen Ex-Mann auch die Trennungs komplett verweigert. Nach 1 Jahr ging ich zur Anwältin und auch sie forderte ihn schriftlich auf, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Daraufhin "bot" mir mein Mann nur eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung an und ich beantragte auf Anraten meiner Anwältin die Wohnunszuweisung. Unsere Kinder waren damals 7 und 10 Jahre. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, es fanden erst Gespäche mit den Kindern und mir im Jugendamt statt und dann kam das Jugendamt auch zum Hausbesuch und hat einzeln mit den Kindern gesprochen. Es war eine sehr aufregende Prozedur, aber im Nachhinein kann ich nur sagen, die Mitarbeiter vom Jugendamt (und später auch die Verfahrensbeiständin) haben das sehr gut gemacht, die Gespräche mit den Kindern waren gut und nicht zu überfordernd für die Kinder. Man hat natürlich erstmal großen Respekt und auch Angst davor, wenn solche Ämter ins Haus kommen, aber bei uns liegen nun schon einige Jahre dazwischen und es war rückblickend immer eine große Hilfe für mich, diese Schritte einzuleiten und mit diesen Ämtern dann auch zusammenzuarbeiten.
Denn - allein kam (und komme) ich mit meinem Ex-Mann nicht zurecht. Dieser totalen Verweigerungshaltung kann man keine sachliche und noch so vernüftige Vorgehensweise entgegensetzen. Wenn jemand partout nicht will und nur an sich denkt, dann braucht man Hilfe.
Das Jugendamt kam also und befand unsere Wohnung als nicht geeignet für eine Trennung im gemeinsamen Haushalt. Und es befand, dass die Kinder unbedingt aus dem Konfliktfeld der Eltern heraus müssten. Es befürwortete also die Variante, dass der Vater auszieht und Mutter und Kinder in der bishigen Wohnung bleiben. Aus meiner Sicht und Erleben war das ein faires und transparentes Verfahren. Es wurde bewertet, was für die Kinder das Beste wäre, nicht für die Elternteile.
Das waren die ersten Schritte. Es gab bei uns dann auch einen Gerichtstermin. Aber der fand dann nie statt, weil in unserem Falle eine weitere, viel schlimmere Dynamik seinen Lauf nahm. Das hoffe ich in Eurem Falle nicht, sondern dass der Vater ein Einsehen hat und im Sinne seiner Kinder an einer gemeinsamen Lösung mitarbeitet.
Bei uns hatte der Vater aufgrund des Wohungszuweisungsverfahrens dann doch mit der Wohnungssuche begonnen und wurde auch schnell fündig. Er zog aber dennoch nicht aus, sondern stellte weitere Bedingungen für die Umgangsregelung, die völlig unrealistisch (aufgrund seiner Arbeitszeiten) waren.
Daraufhin beantragte meine Anwältin eine Beschleunigung des Wohnungszuweisungsverfahrens und wir bekamen schnell einen Gerichtstermin. Eine Woche vor diesem Gerichtstermin hatten wir Termin beim Jugendamt wegen der Umgangsregelung. In der Nacht davor erlitt mein Mann einen schweren Schlaganfall ... 4 Monate später, nach Krankenhaus und Reha bezog er dann seine eigene Wohnung, auch dann nicht freiwillig, aber er zog nie wieder bei uns ein. Ich habe dieses Trauma, diese Zeit nie verwunden und ich habe auch nie verstanden, wie man so auf stur schalten kann, dass man sich und alle drumherum kaputt macht.
Deshalb, Melanie, lass Dir helfen und nutze dieses Wohnungszuweisungsverfahren, um Dich selbst aus dem Prozess etwas herausnehmen zu können. In die Auseinandersetzungen mit Deinem Mann werden andere und fachlich versierte mit einbezogen und im besten Falle ist das eine große Hilfe für Alle.
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17.03.2018, 11:33Inaktiver User
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Wie realistisch ist es, dass ein Einfamilienhaus zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird? Da kann man sich doch im Prinzip gut aus dem Weg gehen bzw. die Räumlichkeiten so aufteilen, dass es für beide passt...
Was sagt dein Anwalt dazu, ist ein Verfahren erfolgversprechend?
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17.03.2018, 13:42
AW: Neu hier und suche nach Erfahrung im Wohnungszuweisungsverfahren
Die Zuweisung gilt nur die Trennungszeit, also nicht ewig, aber minimal ein Jahr, das bringt schon viel.
Trennung im gemeinsamen Haus(halt) geht nur, wenn getrennte Schlafzimmer möglich sind und wenn z.B. Küche und Wohnzimmer nicht in einem Raum sind. Im Kühlschrank müssen die Fächer geteilt sein, kein gemeinsames Wäsche waschen und keine gemeinsam genutzten Räume. Es hängt also auch bei einem Haus davon ab, wie es gebaut ist.
Trennung im gemeinsamen Haus/Wohnung ist nur eine wirklich sinnvolle Option, wenn beide das wollen, weil z.B. die Kinderbetreuung wesentlich einfacher ist. Gegen den Willen des anderen wird es eine Torture und es ist zu bezweifeln, ob es den Kindern damit gut geht. Das muss im Vordergrund stehen.
Ich war damals froh, dass das Jugendamt unsere große Wohnung dennoch als ungeeignet für Trennung im gleichen Haushalt einstufte. Ausschlag war das große Wohnzimmer mit Esstisch in der Mitte der Wohnung, man hätte sich nicht aus dem Weg gehen können und nicht separat essen.


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