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16.02.2018, 15:08Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
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16.02.2018, 15:15
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Doch sicher - denn wegen des hohen Einkommen des Vaters bekommt mein Sohn kein Bafög und der Antrag wurde abgelehnt.
Den Bafög-Antrag hat mein Sohn ja gestellt, weil er dachte sein Vater würde deutlich weniger verdienen und ich mit meiner Selbständigkeit in 2015 einen Verlust hatte (also meine Einkünfte bei 0 € lagen).Geändert von Apprenti (16.02.2018 um 15:20 Uhr)
Apprenti
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16.02.2018, 15:16
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16.02.2018, 15:20
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Rückwirkend kannst du nichts machen, außer du hast einen Titel, aber das schrieb schon jemand.
Jetzt werdet ihr beide veranschlagt und nun seid ihr beide in der Pflicht. Das BAföG ist ja zurückzuzahlen, dann freu dich doch eher...
So seid ihr beide halt die der Sohn in Anspruch nimmt und er hat am Ende seiner Ausbildung keinen Berg voll Schulden. Sieh es mal so.
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16.02.2018, 15:25
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16.02.2018, 15:29Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Das der Sohn kein Bafög bekommt- hat mit dem gezahlten oder nciht-gezahlten Unterhalt faktisch nix zu tun.
Lediglich hat dein Sohn vermutet, dass der Vater weniger Einkommen hat.
Insofern ist der Bafög- Antrag nur eine Korrektur eures Wissensstandes und das bedeutet jetzt eine neue Berechnung für den Unterhalt.
Der aber- wie nun schon mehrfach gesagt- sich aus den Einkommen BEIDER Eltern berechnet- insofern wird das tabellarisch (Düsseldorf) höher ausfallen, dafür gibts dann nachher Prozentteilung.
Ob der Vater nachher soviel mehr als 300 Euro zahlen muss? Ich wäre da eher zurückhaltend mit Vorfreude.
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16.02.2018, 15:34Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Das bedeutet dann also- ein volljähriges Kind, was studiert, hat im Monat 735 Euro zur Verfügung- zum Leben.
Dann kann er noch Studiengebühren und die KK geltend machen.
Da muss man sich wirklich fragen- von was lebt dann so ein Studierender?
Selbst mit Wohngeld oder noch anderen Unterstützungen- ist das doch kaum umsetzbar!
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16.02.2018, 15:36
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Nein - sein Vater hat es ihm gesagt.
Wenn sich aber das monatliche Netto-Einkommen um fast 2.500 € unterscheidet, macht das schon einen Unterschied.Der aber- wie nun schon mehrfach gesagt- sich aus den Einkommen BEIDER Eltern berechnet- insofern wird das tabellarisch (Düsseldorf) höher ausfallen, dafür gibts dann nachher Prozentteilung.
Ob der Vater nachher soviel mehr als 300 Euro zahlen muss? Ich wäre da eher zurückhaltend mit Vorfreude.
Und mit Vorfreude hat das wenig zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit dem Umstand, dass mein Sohn sich dann etwas mehr um sein Studium kümmern könnte, anstatt Arbeiten zu gehen.Apprenti
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16.02.2018, 15:37Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Ich denke, das sich genau HIER ein richtiges Drama abspielen kann.
Wäre man noch "eine Familie"- wäre es sonnenklar, dass man sein Kind unterstützt und ihm gibt.
Da gäbe es keine Berechnungen oder "du musst noch das und das zahlen"-- sondern maximal der Blick auf Sparen.
So aber- wo es letztlich auf Freiwilligkeit ankommt- kann es für Kinder echt schwierig werden.
Ganz schöner Mist......
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16.02.2018, 15:38
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Hei, da wird's jetzt aber tricky... mit einem unterhaltsberechtigten Kind darfst du ja im Grunde keine Einkünfte bei Null haben - du bist verpflichtet, seinen Unterhalt sicherzustellen. Dir könnte man möglicherweise die Auflage erteilen, dich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen zu bemühen. Und du musst dann mindestens die hartnäckige Bemühung darum nachweisen.
So'ne Situation würde ich ohne sachkundigen Fachanwalt nicht mit der Kneifzange anfassen...Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde



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