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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Das ist der Einkommensbereich zwischen 3.900 € bis 4.300 € netto (laut Düsseldorfer Tabelle vom 01.01.2015).
    Die Berechnung müsste aber neu werden, denn für den Unterhalt JETZT werden beide Elternteile zusammen genommen (so verstehe ich das).

    Der Bafög-Antrag hat doch jetzt mit dem Unterhalt nichts zu tun, oder?

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Bafög-Antrag hat doch jetzt mit dem Unterhalt nichts zu tun, oder?
    Doch sicher - denn wegen des hohen Einkommen des Vaters bekommt mein Sohn kein Bafög und der Antrag wurde abgelehnt.

    Den Bafög-Antrag hat mein Sohn ja gestellt, weil er dachte sein Vater würde deutlich weniger verdienen und ich mit meiner Selbständigkeit in 2015 einen Verlust hatte (also meine Einkünfte bei 0 € lagen).
    Geändert von Apprenti (16.02.2018 um 15:20 Uhr)
    Apprenti

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Berechnung müsste aber neu werden, denn für den Unterhalt JETZT werden beide Elternteile zusammen genommen (so verstehe ich das)
    Für volljährige Kinder ja - aber die Halbschwester meines Sohnes ist ja erst 17.
    Apprenti

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Rückwirkend kannst du nichts machen, außer du hast einen Titel, aber das schrieb schon jemand.

    Jetzt werdet ihr beide veranschlagt und nun seid ihr beide in der Pflicht. Das BAföG ist ja zurückzuzahlen, dann freu dich doch eher...

    So seid ihr beide halt die der Sohn in Anspruch nimmt und er hat am Ende seiner Ausbildung keinen Berg voll Schulden. Sieh es mal so.

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Cara123 Beitrag anzeigen
    Jetzt werdet ihr beide veranschlagt und nun seid ihr beide in der Pflicht. Das BAföG ist ja zurückzuzahlen, dann freu dich doch eher...
    Das Bafög ist aber doch nur 50% Darlehen.

    "Der Regelfall des Studierenden-BAföG ist die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen"
    Apprenti

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Das der Sohn kein Bafög bekommt- hat mit dem gezahlten oder nciht-gezahlten Unterhalt faktisch nix zu tun.
    Lediglich hat dein Sohn vermutet, dass der Vater weniger Einkommen hat.

    Insofern ist der Bafög- Antrag nur eine Korrektur eures Wissensstandes und das bedeutet jetzt eine neue Berechnung für den Unterhalt.
    Der aber- wie nun schon mehrfach gesagt- sich aus den Einkommen BEIDER Eltern berechnet- insofern wird das tabellarisch (Düsseldorf) höher ausfallen, dafür gibts dann nachher Prozentteilung.

    Ob der Vater nachher soviel mehr als 300 Euro zahlen muss? Ich wäre da eher zurückhaltend mit Vorfreude.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Das bedeutet dann also- ein volljähriges Kind, was studiert, hat im Monat 735 Euro zur Verfügung- zum Leben.
    Dann kann er noch Studiengebühren und die KK geltend machen.

    Da muss man sich wirklich fragen- von was lebt dann so ein Studierender?
    Selbst mit Wohngeld oder noch anderen Unterstützungen- ist das doch kaum umsetzbar!

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Lediglich hat dein Sohn vermutet, dass der Vater weniger Einkommen hat
    Nein - sein Vater hat es ihm gesagt.

    Der aber- wie nun schon mehrfach gesagt- sich aus den Einkommen BEIDER Eltern berechnet- insofern wird das tabellarisch (Düsseldorf) höher ausfallen, dafür gibts dann nachher Prozentteilung.

    Ob der Vater nachher soviel mehr als 300 Euro zahlen muss? Ich wäre da eher zurückhaltend mit Vorfreude.
    Wenn sich aber das monatliche Netto-Einkommen um fast 2.500 € unterscheidet, macht das schon einen Unterschied.

    Und mit Vorfreude hat das wenig zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit dem Umstand, dass mein Sohn sich dann etwas mehr um sein Studium kümmern könnte, anstatt Arbeiten zu gehen.
    Apprenti

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Ich denke, das sich genau HIER ein richtiges Drama abspielen kann.

    Wäre man noch "eine Familie"- wäre es sonnenklar, dass man sein Kind unterstützt und ihm gibt.
    Da gäbe es keine Berechnungen oder "du musst noch das und das zahlen"-- sondern maximal der Blick auf Sparen.

    So aber- wo es letztlich auf Freiwilligkeit ankommt- kann es für Kinder echt schwierig werden.
    Ganz schöner Mist......

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    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Den Bafög-Antrag hat mein Sohn ja gestellt, weil er dachte sein Vater würde deutlich weniger verdienen und ich mit meiner Selbständigkeit in 2015 einen Verlust hatte (also meine Einkünfte bei 0 € lagen).
    Hei, da wird's jetzt aber tricky... mit einem unterhaltsberechtigten Kind darfst du ja im Grunde keine Einkünfte bei Null haben - du bist verpflichtet, seinen Unterhalt sicherzustellen. Dir könnte man möglicherweise die Auflage erteilen, dich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen zu bemühen. Und du musst dann mindestens die hartnäckige Bemühung darum nachweisen.

    So'ne Situation würde ich ohne sachkundigen Fachanwalt nicht mit der Kneifzange anfassen...
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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