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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier ist eine Statistik, die sehr umfangreich ist dazu....auf Seite 115 der pdf findet sich die Erhebung Nichtzahler... 68% (!!!)

    https://www.google.de/url?q=https://...oNl5WK5ArFG7UR
    Ist es nicht so, dass das, was du meinst, auf Seite 112 steht und da auch deutlich anders? Die 68% sind doch der Anteil an der Gruppe der Nicht- oder Teilzahler, die eben gar nichts bezahlen?

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mein ehemaliger Mann und seine Ehefrau waren auch der Meinung, dass ich mir mit dem Unterhalt (300,00 DM monatlich für beide Kinder zusammen) (m)ein Luxusleben finanziere.
    Genau das sind typische Aussagen zu Zahlungen, die nicht geleistet werden wollen- da man sich am Unterhalt bereichert!
    Wenn man sich das Durchschnittseinkommen anschaut, dann liegen wir bei 3000 Euro (Quelle Focus, Beitrag vom 6.2.17).
    ziehen wir davon noch das eine oder andere Abziehbare ab, bleiben wir bei den Eingruppierungen in Reihe 1- 4.
    Von dem Betrag wird das KG abgezogen (grob 200) und wir sehen- dass sich der Unterhaltsanspruch immer im Bereich von 200-300 Euro bewegt...welch Bereicherung!

    Natürlich gibt es Vielverdiener und natürlich kann man auch zig Sachen per Anwalt (auch ohne) geltend machen- letztlich braucht es schon ein wirklich ordentliches Gehalt um sich als Mutter damit zu "bereichern".

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Meint Ihr die Seitenzahl im pdf oder die Paginierung des Dokuments?

    Laut S. 105 (pdf) zahlen nach Auskunft der Unterhaltsberechtigten 69% regelmäßig und in voller Höhe. Von denen, mit denen es Probleme gibt (also 31%), zahlen 68% gar nicht, der Rest nur ab und zu oder zu wenig (S. 115 pdf)

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weiß nicht, man bekommt ja meist unfreiwillig alle Dramen mit, wenn sich im Bekannten- oder auch nur Kollegenkreis jemand scheiden lässt. Natürlich gibt es da immer irgendwelche Streitereien mit dem Ex-Partner, aber ich wüsste wirklich von niemandem, der versucht hätte, seine Kinder zu übervorteilen.
    Einmal glaub ich nicht, dass man "alle Dramen"mitbekommt, schon deshalb nicht, weil man als Außenstehender oft die Nerven vom Zuhören verliert- da kommt eins zum anderen und man kann dem irgendwann nicht mehr zuhören.
    Auch wird ganz sicher NIE alles erzählt!

    Was du nicht siehst ist, dass es bei all dem- zwar offiziell um den Kindesunterhalt geht- aber tatsächlich bekommt ja die Frau (nehmen wir jetzt mal die Frau als Symbolfigur für denjenigen, der die Kinder überwiegend hat) das Geld.
    DAS ist das Problem daran-- der Kontoinhaber!
    Die Person, der ich nichts Gute mehr will, die mich verletzt hat, die mies ist, die mich verlassen hat, mit der ich nix mehr zu tun haben will........DIE will nun MEIN Geld!

    Es IST blödsinnig- darüber muss man überhaupt nicht diskutieren, aber genau so ist es.
    Denn ich glaube, dass die Männer kein wirkliches Problem damit haben, ihren Kindern Geld zur Verfügung zu stellen - so war das ja auch als man noch zusammen gelebt hat.
    Aber das nun ein Mensch zwischen geschaltet ist, dem ich nichts Gutes mehr will (hier gibts natürlich alle Varianten)- noch dazu hat er die Macht mich zu zwingen..........ist ein Thema, was Unterhaltszahlungen ganz schwierig werden lassen kann.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was du nicht siehst ist, dass es bei all dem- zwar offiziell um den Kindesunterhalt geht- aber tatsächlich bekommt ja die Frau (nehmen wir jetzt mal die Frau als Symbolfigur für denjenigen, der die Kinder überwiegend hat) das Geld.
    DAS ist das Problem daran-- der Kontoinhaber!
    Entschuldige bitte, aber der Strang heißt doch eindeutig "Unterhalt für volljähriges Kind"?

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, woran das liegt, dass die Erfahrungen im persönlichen Umfeld da so auseinandergehen.
    Weil wir i.d.R. uns einen Freundeskreis anschaffen, der recht homogen ist.

    Ich habe vor vielen Jahren mehrere Jahre in einer Kneipe gearbeitet- in einer Kleinstadt, wo ich auf Dauer sozusagen jeden kannte. Da lernt man alles kennen- vom Arzt bis zur Putzfrau, war alles vertreten und deren Lebensgeschichten bekam man logischerweise auch mit.
    Und da gab es dann sowohl den Selbständigen, der nach der Scheidung plötzlich beim Freund in der Werkstatt anfing und leider zu wenig verdient hat (der REst ging unter der Hand) als auch den Elektriker, der in einer großen Firma gearbeitet hat und dessen Frau ihn mit bitterbösen Aktionen wirklich an den Rand brachte.

    Es gibt einfach ALLES und solange das Gefühl von "Unfairness" im Raum ist- solange wird man streiten können.
    Kaum etwas kann so verbindend sein wie die Trennung

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Entschuldige bitte, aber der Strang heißt doch eindeutig "Unterhalt für volljähriges Kind"?
    Ja, und nachdem man/frau jahrelang gezahlt hat, weil es Pflichten gab, die die Mutter einklagen konnte, werden die Zahlungen mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, in nicht seltenen Fällen, eingestellt. Denn dann kann die Mutter gar nichts mehr, das unterhaltsberechtigte Kind muss auf Unterhalt klagen.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so, dass das, was du meinst, auf Seite 112 steht und da auch deutlich anders? Die 68% sind doch der Anteil an der Gruppe der Nicht- oder Teilzahler, die eben gar nichts bezahlen?
    Lesen und gut ;)
    Man sollte schon schlicht Überschriften und die Inhalte lesen.
    Ob laufende Seite oder Registerseite...ja...kann unterschiedlich sein.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, und nachdem man/frau jahrelang gezahlt hat, weil es Pflichten gab, die die Mutter einklagen konnte, werden die Zahlungen mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, in nicht seltenen Fällen, eingestellt. Denn dann kann die Mutter gar nichts mehr, das unterhaltsberechtigte Kind muss auf Unterhalt klagen.
    Laut Kenzia wollen die ja nur nichts an die böse Expartnerin überweisen. Nach der Logik müssten die betroffenen Männer doch dann mit Volljährigkeit und Auszug des Kindes mit Freuden die Zahlungen wieder aufnehmen, weil die dann endlich direkt dem Kind zugute kommen. Oder?

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Entschuldige bitte, aber der Strang heißt doch eindeutig "Unterhalt für volljähriges Kind"?
    Stimmt- aber 1. reden wir die ganze Zeit schon "verschwimmend" zu dem Thema und dann ist die Thematik doch nicht erst aktuell, wenn ein Kind studiert!
    Wer immer korrekt gezahlt hat, der wird wohl wenig Thema haben und zum Thema STudium genauso offen sein.

    Wenn es allerdings in der ganzen Unterhaltszeit Probleme gab, sind folgende Probleme- folgerichtig

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