Also: für die, die es interessiert.
Das schreibt mir mein RA-Freund:
"Wie ihr wisst, beträgt der mtl. Unterhalt eines Studierenden 735 €. Abzuziehen sind das Kindergeld, das als Einkommen des Kindes abzurechnen ist. So verbleiben 541 € an Anspruch für X. Jedem Elternteil steht ein Selbstbehalt von 1.300 € zu. Liegen beide darüber zahlt jeder prozentual im Verhältnis zum Einkommen. Liegt nur einer drüber, muss der andere voll alleine zahlen. Wer neu verheiratet ist und unter 1.300 € liegt, muss das Einkommen des neuen Ehepartners vorlegen, weil der Unterhaltsanspruch gegenüber dem neuen Ehepartner fiktiv als Einkommen abzurechnen ist. Ihr seht, das Ganze ist nicht so einfach und das Beste ist, wenn ihr (die unterhaltspflichtigen Eltern) euch ohne Streit im Sinne von X einigt"
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Ergebnis 111 bis 120 von 238
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16.02.2018, 18:31
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Apprenti
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16.02.2018, 18:32Inaktiver User
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16.02.2018, 18:36
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16.02.2018, 18:40Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Weil er vor einem halben Jahr kurzfristig alle Zahlungen an den ersten und schwierigen Sohn komplett ausgesetzt hat. Er hat seine Wohnung storniert, er hat alles, was den schwierigen Sohn anbelangt ausgesetzt und an mich abgegeben, obwohl wir gar nicht mehr miteinander reden, weil das nicht geht.
Er, also der Vater und mein Ex-Gatte weiß, dass er allein Geld und Verfugnisse hat. Er liebt diesen Zustand, in dem alle von ihm abhängig sind und keiner klare Verhältnisse erkennt.
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16.02.2018, 18:45
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16.02.2018, 18:48Inaktiver User
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16.02.2018, 18:49Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Nein.
Das ist nicht ganz korrekt.
Ich habe als Bemessungsgrundlage für das Zahlen von Geld an meine Kinder nur
Mein Gehalt.
Ggf Einkommen der Kinder selber.
Einkünfte.meiner Ex werden weder angefragt, noch eingefordert dazu.
Das ist die Praxis aus persönlicher Erfahrung.
Wäre es korrekt, wäre Betrügereien seitens Geringerverdiender die Regel.
Man muss es so lesen, dass logischerweise, der, der dann alleine verdient, auch logischerweise alleine zahlen kann.
Er muss nicht MEHR zahlen deswegen(!!!)
DAS ist der relevante Punkt.
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16.02.2018, 19:04Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Zitat von Susej Beitrag anzeigen
"Er liebt diesen Zustand, in dem alle von ihm abhängig sind und keiner klare Verhältnisse erkennt.
Mambi:
"Wenn ihr darin verharrt, statt Euch zu erkundigen und Recht und Anspruch gelten zu machen.... selbst verschuldet."
Jep...klassisches narzistisches Verhalten, mit dem er Abhängigkeit von seiner Person herstellt um seine Macht zu demonstrieren...gerne gemacht von solchen Menschen nach Trennungen.
Übel.
TE
..geh zum Anwalt.
Er besäuselt Kinder, weil er genau weiss, das DIE entscheiden, ob sie einen Anwalt einschalten...und lacht Dich dabei aus....das muss man so deutlich sagen.
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16.02.2018, 19:30
AW: Unterhalt für volljähriges Kind
Ganz ehrlich,
selbst wenn Mutter X (egal welche hier im Thread) zu gutgläubig war, hart auf Gehaltsnachweise zu bestehen, und deshalb tatsächlich schuld dran ist, daß ihr Kind weniger Geld bekam/bekommt...
ist der nicht freiwillig den korrekten Anteil zahlende männliche Elternteil (Vater will ich sowas nicht nennen) nichtsdestotrotz der betrügerische A...sch in der Geschichte!
Und zu sagen, „Halt Dich da raus, da muß sich Dein Sohn jetzt drum kümmern“ kann ja wohl nur jemand, der keine Kinder hat!
Das ist emotional der totale Horror für den jungen Menschen, zu erkennen, daß jemand, den es als ihm zugetan erlebt hat, ihn seit Jahren betrogen hat!
Klar, den läßt man das dann am Besten selbst klären. Sicher...
Und daß er jetzt selbst dagegen klagen muß... ist schon schlimm genug. Auch ohne daß ihm oder ihr dann auch noch von Unbetroffenen gesagt wird, sein gutes Recht einzuklagen, sei unangemessen, weil doch der eigene Vater...
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17.02.2018, 02:14


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