Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich vor ziemlich genau einem Jahr (Januar 2017) getrennt und lebe mit meinen 2 kleinen Kindern allein.
Die Erklärung zum dauernden Getrenntleben habe ich letztes Jahr schon beim Finanzamt abgegeben.
Was ich leider versäumt habe, ist den Antrag auf den Wechsel in Lohnsteuerklasse 2, bzw. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Alleinerziehende, zu stellen. Irgendwo stand da was von einer Frist.
Die Lohnsteuererklärung 2016 habe ich noch mit meinem (Ex-) Mann gemacht. Aber die Erklärung für 2017 möchte ich als Alleinerziehende machen.
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung habe ich mir nun ausgedruckt und leider werfen sich einige Fragen auf.
Vielleicht bin ich bisschen dusselig, teilweise verstehe ich gar nicht was da von mir verlangt wird.
Ganz allgemein gefragt: ist es ratsam in einen Lohnsteuerhilfeverein einzutreten, bzw. einen Steuerberater hinzuzuziehen?! Oder ist das überzogen/zu teuer?
Wie kommt Ihr zurecht, welche Hilfen habt Ihr Euch geholt, welche Software usw.?
Ich will das in den nächsten Jahren fest im Griff haben und wissen, welche Unterlagen ich aufheben muss, was ich alles geltend machen kann, welche Hilfen usw.
Bei mir kommt eine Schwerbehinderung (80 GdB) dazu, ich bin berufstätig, habe relativ hohe Kinderbetreuungskosten, eine private Altersvorsorge, Fahrtkosten - allerdings einen Job mit einem eher durchschnittlichen Gehalt.
Ich bin mir einfach nicht sicher, ob es sich lohnt Profis zu beauftragen.Im Moment verwirren mich die ganzen Anträge und Formulare.
Beim Punkt Sonderausgaben z.B. kann ich nur die Betreuungskosten für ein Kind angeben, ein 2. Kind ist in diesem Punkt gar nicht vorgesehen...Warum? Ich habe doch 2 Kinder angegeben und für mein anderes Kind zahle ich auch über 1000 Euro Betreuungskosten im Jahr...
Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen: ich bin noch nicht geschieden, der Scheidungstermin steht aber noch in diesem Monat an. Wirkt sich das noch mal auf die Lohnsteuerklasse aus? Automatisch, oder wieder mit Anträgen verbunden? Im Moment bin ich in Steuerklasse 1 gelandet.
Kann mir vielleicht jemand bisschen Licht ins Dunkel bringen? Ich wäre sehr dankbar!
Viele Grüße,
Lovise
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05.02.2018, 10:59Inaktiver User
Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
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05.02.2018, 11:11Inaktiver User
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Bei all deinen Fragen solltest du zumindest einmal zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Da gibt es zu jedem Punkt, den du angesprochen hast, etwas zu sagen und dort sollte man dir helfen können.
Falls du es dir nach dem Gespräch zutraust, kannst du dir immer noch überlegen, ob du deine Erklärung zukünftig allein machen willst, aber anhand deiner Fragen solltest du dich wenigstens einmal professionell beraten lassen.
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05.02.2018, 11:14Inaktiver User
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
lohnsteuerhilfe verein oder wenn du dort schon mitglied bist- auch beim vdk möglich.
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05.02.2018, 12:23
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Wenn du ein bisschen zahlenafin bist und keine Angst vor Formularen hast, kannst du das ohne weiteres selbst machen.
Es gibt jeweils eine Anlage Kind pro Kind.
Die Steuererklärung verteilt sich bei dir auf
- Mantelbogen
- 2 Anlagen Kind
- Anlage N
Es gibt jedes Jahr bei Aldi, Lidl und Konsorten ein Programm für rd. 5,- Euro mit dem du arbeiten kannst und jedes Jahr auch die Daten des Vorjahres übernehmen kannst und das auch einige Hilfen und Erläuterungen beinhaltet.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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05.02.2018, 13:44
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Hallo Lovise,
ein paar deiner Fragen kann ich dir beantworten - aber da du doch einige besondere Erschwernisse hast, und um rechtssichere Auskünfte zu erhalten, möchte ich auch zu einem Lohnsteuerhilfeverein raten.
Zur Steuerklasse: es macht gar nichts, dass du z.Zt. in Steuerklasse 1 bist. Wenn du die Voraussetzungen für die Klasse 2 erfüllst (tust du ja), werden dir, wenn du die Steuererklärung für das Jahr 2017 machst, die Steuern nachträglich nach Klasse 2 berechnet und du hast Anspruch auf Erstattung.
Der Anspruch auf Klasse 2 besteht ab dem Zeitpunkt des dauerhaft Getrenntlebens (der wird abgefragt und muss angegeben werden). Mit dem Scheidungszeitpunkt hat das nichts zu tun. Meines Wissens (jedenfalls war das bei mir so, aber das ist auch ca. 10 Jahre her) werden keine Belege in Form von Meldebescheinigungen verlangt.
Die Kinderbetreungskosten gehören nicht in die Sonderausgaben! Bei Sonderausgaben kannst du z.B. Scheidungskosten eintragen. Ich habe einmal Unterhaltskosten für ein in Ausbildung befindliches Kind über 25 eingetragen (wurde anerkannt). Kinderbetreuungskosten musst du im Formblatt Kind, S. 3, Mitte der Seite angeben.
Alles Gute!
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... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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05.02.2018, 13:59Inaktiver User
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Brr, da geht es schon los. Scheidungskosten sind auch keine Sonderausgaben.
Bei all den Fragen, die die TE gestellt hat, hat sie auf jeden Fall zumindest einmaligen Beratungsbedarf. Zukünftig kann sie das mit ein bisschen Talent sicher auch allein machen, weil sich nichts ändert, aber das kann gehörig in die Hosen gehen, wenn sie jetzt - und dann auch in den Folgejahren - die Dinge falsch einträgt.
Das wäre ein typischer Fall von "gespart am falschen Ende". Ab zum Lohnsteuerhilfeverein. Dafür sind die da und teuer sind die auch nicht. Du bekommst alle Auskünfte, die du brauchst, eine vollständig und richtig ausgefüllte Steuererklärung als Beispiel für die Folgejahre und ziemlich sicher bezahlt dir die zu erwartende Steuererstattung den Aufwand ganz von selbst.
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05.02.2018, 14:02
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Wobei Vorsicht, bei einem Lohnsteuerhilfeverein wirst du Mitglied. Wenn du also eigentlich nur eine einmalige Hilfestellung und ein Beratungsgespräch brauchst, kannst du das bei einem Steuerberater häufig qualifizierter erhalten als bei einem Verein.
Und wenn du zum Lohnsteuerhilfeverein gehst, erkundige dich erst im Freund-/Bekanntenkreis, ob dort einer empfohlen wird oder eben eben eine Empfehlung für einen Steuerberater. Bei beiden gibt es auch wirklich schlechte.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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05.02.2018, 14:11Inaktiver User
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Hallo!
Vielen Dank schon mal!
Ich bin jetzt aus purer Verzweiflung mit den Anträgen zum Finanzamt gefahren und habe dort im Service-Center nachgefragt.
Jetzt habe ich Lohnsteuerklasse 2 beantragt und gleich auch einen Antrag auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gestellt.
In Zukunft wird es so sein, dass ich pro Monat mehr Nettogehalt habe, dafür bei der Rückerstattung der Lohnsteuer wenig bis nix zurückbekomme. Im schlimmsten Fall sogar etwas nachzahlen muss, wenn sich irgendwas im Laufe des Jahres verändert hat. Das ist der Punkt, der mich bisschen stört an der Sache...
Im Prinzip bleibt aber wohl alles gleich, nur habe ich das Geld pro Monat mehr und bekomme es nicht als Erstattung mit der Lohnsteuer zurück.
So richtig viele Gedanken hatte ich mir im Vorfeld nicht gemacht, aber spontan beschlossen, dass mir das so, im Moment zumindest, lieber ist. Also mehr netto vom Brutto. Ich habe gerade so viele laufende Kosten, muss die Scheidung bezahlen usw...
Der Behindertenstatus wird da auch gleich berücksichtigt.
Auf die Schnelle habe ich Vor- und Nachteile nicht überblickt, ganz ehrlich. Ich hoffe, es war richtig so!
Vielleicht kann mir dazu noch jemand etwas sagen?
Ich überlege, mir jetzt für die Lohnsteuer 2017 Hilfe zu holen und es gleichzeitig selbst zu erlernen was es zu beachten gilt.
So kompliziert kann das doch nicht sein?!
Bei mir steckt einfach die Angst dahinter, Geld, was ich dringend brauche, zu versemmeln. Im Moment weiß ich aber auch gar nicht ob und wieviel ich zurückbekomme.
Viele Grüße!
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05.02.2018, 14:18Inaktiver User
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
Prometha,
vielen Dank für den Tipp. Das ist eine gute Idee!
Ich wußte nicht, dass ich beim Steuerberater auch einfach nur eine Beratung machen lassen kann!
Über den Lohnsteuerhilfeverein hier inder Nähe muss ich mir mal Erkundigungen einholen.
Leider kenne ich niemanden der Mitglied ist.
Ich glaube, Scheidungskosten kann man gar nicht mehr geltend machen. Habe ich zumindest gelesen.
Dann sicher auch keine Prozesskosten bzgl. Umgang und Sorgerecht, oder?
Mir sind auch Kosten entstanden, weil ich Gewaltschutz beantragen musste. Ob ich so etwas geltend machen kann?
Leider steht mir keine Prozesskostenhilfe zu.
Dazu verdiene ich zu viel. *ha ha*
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05.02.2018, 14:23
AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...
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... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs



Im Moment verwirren mich die ganzen Anträge und Formulare.

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