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  1. Moderation

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitronenfalter falten zwar keine Zitronen, aber Steuerberater machen Steuerberatung. ;-))

    Es gibt auch bei Steuerberatern solche und solche, aber der Vorteil für den Berater ist: ein Termin, eine Rechnung, keine laufende Arbeit. Und für dich der Vorteil gegenüber dem Lohnsteuerhilfeverein - kein dauerhafter Vertrag/Mitgliedschaft.

    Macht sicher nicht jeder, aber viele.
    Bereite dir eine klare Liste mit Fragen vor, was du alles wissen willst und im Zweifel kann es auch Sinn machen, die dem Berater vor dem Termin zu schicken, keiner weiß alles aus dem Ärmel.


    Für einfache Fragen des "wo" trage ich das ein, haben auch manche Finanzämter Servicecenter, aber die machen keine Steuerberatung und sind eher nicht fit, was du absetzen kannst. Ist ja dort auch ein Interessenkonflikt. ;-)
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  2. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Für einfache Fragen des "wo" trage ich das ein, haben auch manche Finanzämter Servicecenter, aber die machen keine Steuerberatung und sind eher nicht fit, was du absetzen kannst. Ist ja dort auch ein Interessenkonflikt. ;-)
    Ja. Die Sache mit dem Interessenskonflikt ist mir heute auch in den Sinn gekommen. Dabei war der gute Mann wirklich sehr hilfsbereit!
    Aber ich vertraue ganz grundsätzlich nicht mehr so leicht.

  3. Moderation

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Es ist je nach Finanzamt auch sehr unterschiedlich, wer in diesen Infozentralen sitzt und was für eine (veraltete) Ausbildung diese Leute haben.

    Und Steuererklärung ist kein Hexenwerk, wenn man einmal weiß worum es geht.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Wir haben anscheinend Glück mit unserer Sachbearbeiterin, die hat letztes Jahr sogar angerufen, weil ich einen Beleg nicht eingereicht habe mit der Steuererklärung... sie würde die angegebene Summe ja gerne anerkennen, wenn ich den Beleg bitte schicken könne...und bei der Steuerklassenwahl wurden wir auch ganz gut beraten.

    Allerdings sind wir ein ziemlicher 08/15 Fall....

    Einmal, vor Jahren, haben wir einen Steuerberater beauftragt, seither mache ich das selbst. Es hat sich nichts geändert, dann ist das nicht so schwer.

    Mit dem Lohnsteuerhilfeverein hatte ich vor etlichen Jahren mal richtig Pech. Mein damaliger Arbeitgeber hatte einen Fehler beim Eintragen auf der Steuerkarte gemacht, wir sollten sehr viel nachbezahlen...ein Widerspruch gegen den Bescheid wäre sinnlos, ich müsste selbst dafür sorgen, dass mein Arbeitgeber alles richtig einträgt, sagte der Herr vom Lohnsteuerhilfeverein... haben dann trotzdem Widerspruch eingelegt und problemlos durchbekommen. Da war das Finanzamt freundlicher als der Lohnsteuerhilfeverein... die haben uns dann auch nicht wiedergesehen.

  5. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Ich meinte das Feld "andere außergewöhnliche Belastungen". Das geht nicht? Dann sorry
    Doch, das geht schon. "Sonderausgaben" und "Außergewöhnliche Belastungen" sind steuerlich zwei Paar Schuhe.

    Ja, das stimmt schon, dass man sowohl im Lohnsteuerhilfeverein als auch beim Steuerberater gleichermaßen Glück oder Pech haben kann. Sonst kauf dir doch z.B. den Taxman. Der kostet zwar 30 Euro, aber dafür hast du zu jedem Eingabefeld eine Erläuterung und musst auch nicht wissen, wo in welchem Formular was steht, weil das Programm nach Thema abfragt.

    Da siehst du dann z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen auch die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Scheidungskosten.

    Falls du wirklich nur bei den Prozesskosten unsicher bist und alles andere weißt, könntest du auch alle Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen eintragen und alles mit Belegen und einem Anschreiben ans Finanzamt schicken. Die streichen dann schon, was nicht berücksichtigungsfähig ist. Mit etwas Pech streichen die aber auch, was berücksichtigungsfähig wäre, weil du es ja im Zweifelsfall nicht besser weißt.

    Hängt auch wieder vom Sachbearbeiter ab, der entweder supertoll und hilfreich sein kann oder aber ganz furchtbar...

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Ich habe auch nach der Trennung gleich mit eigenen Steuererklärungen angefangen. Ich benutze ELSTER, kostenlos aber nicht ganz so übersichtlich. Wer gut mit solchen Programmen zurecht kommt, sollte es ruhig erstmal selbst probieren. Kostet nichts und man kann sich Zeit nehmen. Ansonsten ist für den Beginn vielleicht auch ein Steuerberater ganz hilfreich.

  7. gesperrt

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Und Steuererklärung ist kein Hexenwerk, wenn man einmal weiß worum es geht.
    Ähem, vielleicht verstehe ich den Thread ja falsch... aber m.M. geht der TE genau darum, daß sie eben NICHT weiß, wie es in ihrem Fall geht....

    Ich würde den Steuerberater vorziehen - klar kann man da auch Pech haben, aber ich habe schon mehr Klagen über die Semiprofessionalität von Lohnsteuerhilfevereinen gehört - auch, daß es da bei Unstimmigkeiten nicht ganz klar ist, wer haftet!
    Ein normalerSteuerberater ist da eher greifbar.

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitat Zitat von Sacrebleu Beitrag anzeigen
    auch, daß es da bei Unstimmigkeiten nicht ganz klar ist, wer haftet!
    Ein normalerSteuerberater ist da eher greifbar.
    Da irrst Du. Der Lohnsteuerhilfeverein haftet genauso wie der Steuerberater. Der Haftende ist in diesem Falle der Vereinsvorstand. Notfalls hat man ja auch noch den Beratungsstellenleiter.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

  9. Inaktiver User

    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Hallo!

    Ich habe demnächst einen Termin bei der Lohi. Die Entscheidung habe ich aufgrund der sehr guten Bewertungen des Vereins in meiner Stadt und auch mehreren persönlichen Empfehlungen dahingehend getroffen.
    Jetzt bin ich mal gespannt! Wenn ich dort nicht zufrieden bin, ist ein Steuerberater an der Reihe!

    Ab dem nächsten Monat sollte ich in Lohnsteuerklasse 2 sein. Auch hier bin ich gespannt, wieviel das netto ausmacht, zusammen mit der Lohnsteuerermäßigung.

    Ich glaube auch, dass Steuererklärungen kein Hexenwerk sind, aber gerade das letzte Jahr war bei mir chaotisch und ich habe so viele spezielle Sachen... ich werde aber versuchen mir alles anzueignen.
    Allein trau ich mir das einfach noch nicht zu.
    Die Dame am Telefon meinte auch, die Steurerklärung selbst sei gar nicht das Wesentliche - eher das, was man im Vorfeld tun könne um unnötige Steuern zu vermeiden, bzw. optimal Steuern zu sparen. In der Hinsicht bin ich ehrlich gesagt völlig blank...

    Vielen Dank für Euren Rat!
    Grüße, Lovise

  10. gesperrt

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    AW: Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Fragen...

    Zitat Zitat von Wiedennwodennwasdenn Beitrag anzeigen
    Da irrst Du. Der Lohnsteuerhilfeverein haftet genauso wie der Steuerberater. Der Haftende ist in diesem Falle der Vereinsvorstand. Notfalls hat man ja auch noch den Beratungsstellenleiter.
    Genau darum gings... der, oder der, vielleicht auch der ist haftbar...
    Beim Steuerberater ist das ganz eindeutig.

    Ich habe nicht behauptet, beim L.Verein sei niemand haftbar!

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