@miss.erfolg:
Nein, es gibt leider noch keinen Titel. Mein Ex weigert sich ja hartnäckig, den Unterhalt beim JA beurkunden zu lassen.
Aber mal ne andere Frage @all:
Kann ich das eigentlich auch über einen Anwalt machen? Also im Namen meines Sohnes klagen, ohne dass es mich was kostet? Habe mal davon gehört...weiss allerdings nicht, ob darartigen Klagen mittlerweile ein Riegel vorgeschoben wurde. Klar ist mir nur, dass ich die Beistandschaft vorher zurückziehen müsste.
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Ergebnis 701 bis 702 von 702
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07.04.2007, 12:45Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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07.04.2007, 14:24Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Müsste gehen, versprichst du dir mehr davon?
Die Ex von meinem Ex hat das so gemacht, allerdings war bei dem wirklich nichts zu holen, die Gerichtsvollzieherin entschuldigte sich schon jedesmal, wenn sie kam. Manche Monate hat er nicht mal 300 € verdient.
Da mir das Kind aber leid tat, haben wir eine andere Lösung gefunden, ich zahlte seine Miete und er überwies einen Teil des laufenden Unterhalts. Eins von beiden ging nur.
Hilly


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