Das ist es. Doch Gesetze stehn nur auf dem Papier, mit Leben erfüllen müssen wir sie. Gesetze bieten auch häufig relativ großen Auslegungsraum und jeder wird versuchen, sie nach seinem Gusto auszulegen. Dabei streiten Erwachsene gegen sich, nicht um die Kinder. Es geht meist gar nicht um die Kinder sondern darum, wie treffe ich den anderen am effektivsten. Da nehmen sich der Verlassende und der Verlassene nicht viel. Was Wunder? Stürzt doch ein ganzes Lebensgebäude grad ein.Zitat von Inaktiver User
Familienrecht ist m.A. nach eines der sensibelsten Bereiche und der Versuch der Mediation sollte vielleicht Bedingung beim Einreichen der Scheidung sein? Ergebnisorientiert am Umgang mit den Kindern?
Hilly
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11.03.2007, 19:30Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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11.03.2007, 19:43Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
zu der ersten Bemerkung sage ich mal nix...das weißt du vermutlich besser als ich...
ach menno...nun nagele mich doch nicht so fest!...ich weiß doch auch nicht genau wie ich es erklären soll ohne dabei zu einseitig zu werden...
Zitat von Inaktiver User
Ich meine damit eigentlich, das meine Weiberlein im Gegensatz zu mir nicht so "blauäugig" in eine Ehe gehen werden und es auch noch ganz normal finden, den Job aufzugeben um Mann, Haushalt und Kinder zu versorgen...sie werden nicht all ihre Eigenständigkeit und im Lauf der Zeit fast sich selbst aufgeben um dann irgendwann später wieder aufzuwachen und festzustellen...dass das alles nichts genutzt hat und sie trotzdem (oder gerade deshalb) gescheitert sind.
Sie wissen aber auch, das nicht einer der Partner allein verantwortlich für alles ist sondern beide zum Familienunterhat bezutragen haben...und zwar jeder so gut er es kann.
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11.03.2007, 19:52Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Hallo Hillary
Zitat von Inaktiver User
ganz genauso sehe ich das auch...die Kinder werden nur vorgeschoben.
Ich sagte ja vor ein Paar Seiten schon mal...ich bin, sowie Kinder im Spiel sind, für eine Zwangsmediation...und das schon zu Beginn des Trennungsjahres!
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11.03.2007, 20:52Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
@Max:
Nein, die Gesetze sind absolut nicht OK, und die Rechtsprechung schon gar nicht.
Zum Beispiel deswegen, weil Du sowas schreiben musst
Ich will mich z.B. als Mann nicht auf die gute Erziehung der Dame verlassen müssen, sondern ich möchte es schwarz auf weiss sehen, daß sie sich mit mir finanzielle und menschliche Sorge für die Kinder teilt - ich also nicht mich nach Belieben der Dame im Zweifelsfall als vierzehntägiger Besuchsonkel, der zahlen darf, wiederfinde. Wobei das ja auch Frauen treffen kann, ist nur nicht so üblich.Sie wissen aber auch, das nicht einer der Partner allein verantwortlich für alles ist sondern beide zum Familienunterhat bezutragen haben...und zwar jeder so gut er es kann.
Also, ich möchte meine Kinder auch nach Scheidung im eheüblichen Umfang sehen können und vor allem weiter ERZIEHEN können. Nicht möglich.
Ich möchte auch nicht unbedingt mein Einkommen, daß ich mir erarbeitet habe, mit der Dame nach Scheidung teilen, es sei denn, sie hat auf Grund von Entscheidungen, denen ich explizit zugestimmt habe, ihre Berufsfähigkeit verspielt oder kann auf Grund solcher Entscheidungen nicht mehr das ihr eigentlich mögliche Einkommen erzielen.
Ich möchte z.B. durchaus weiterhin wissen, daß meine Ex mich unterstützen muss, falls es mal für mich finanziell schwierig wird, die Kinder zu sehen - gibt es auch keine Regelung für ...
Und ich möchte zu guter Letzt auch sichergestellt wissen, dass sich meine Ex nicht einfach aus der Betreuung der Kinder wegstehlen kann, ohne daß es für sie sehr, sehr teuer wird .... gut, dass ist vielleicht nur fehlende Anwendung der Gesetze, aber glaube ich nicht.
Es gibt da jede Menge Bedarf an Korrekturen !Geändert von Inaktiver User (11.03.2007 um 20:56 Uhr)
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11.03.2007, 21:21Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Theoretisch mit dem gemeinsamen Sorgerecht und einer über die übliche 14 Tage Regelung hinausgehenden Vereinbarung schon.
Zitat von Inaktiver User
Wie würdest du dir das denn vorstellen?
Käme dir die 50/50 Vorstellung vom Lord da entgegen?
Wo würdest du gegebenenfalls neue Partner einordnen?
Ist nämlich ein ganz wesentlicher nicht zu unterschätzender Faktor, lies mal im gebrauchten Mann.
Schtümmt, eine Sache, die im BGB dringend geändert werden müsste, erfordert aber schon in der intakten Ehe das Bewußtsein, das beide zum Familieneinkommen beitragen sollten.Ich möchte auch nicht unbedingt mein Einkommen, daß ich mir erarbeitet habe, mit der Dame nach Scheidung teilen, es sei denn, sie hat auf Grund von Entscheidungen, denen ich explizit zugestimmt habe, ihre Berufsfähigkeit verspielt oder kann auf Grund solcher Entscheidungen nicht mehr das ihr eigentlich mögliche Einkommen erzielen.
Und last not least, die gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, das Familie und Beruf vereinbar sind.
Hättest du eine Idee wie das aussehen könnte?Ich möchte z.B. durchaus weiterhin wissen, daß meine Ex mich unterstützen muss, falls es mal für mich finanziell schwierig wird, die Kinder zu sehen - gibt es auch keine Regelung für ...
Ich mein, ich hab das ja ohne irgendwelche Gesetze mit meinem Ex so gehandhabt, weils der menschliche Verstand ja sah, dafür hätt ich dann gern im Gegenzug eine Möglichkeit den umgangsfaulen Vater am Ar... zu fassen. Gibts nämlich auch nicht.
Jaha!!!Es gibt da jede Menge Bedarf an Korrekturen !
LG Hilly
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11.03.2007, 21:42Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nun, Du weisst, das ist etwas, wogegen sich eine Frau beliebig querstellen kann ... so eine Vereinbarung ist ein Geschenk, kein Muss.
Zitat von Inaktiver User
Für die in beiderseitigem Einvernehmen getroffene eheliche Aufteilung Hausfrau/Alleinverdiener habe ich das, was mir als Lösung vorschwebt, schon in #560 geschildert, in dem Teil an LOM ...Wie würdest du dir das denn vorstellen?
Käme dir die 50/50 Vorstellung vom Lord da entgegen?
Ich seh' da eigentlich kein ProblemWo würdest du gegebenenfalls neue Partner einordnen?
Ist nämlich ein ganz wesentlicher nicht zu unterschätzender Faktor, lies mal im gebrauchten Mann.
.
Aktuell ist es aber so, daß die Voraussetzungen in vielen Städten vorhanden sind - und es trotzdem keine Änderungen gibt. Man könnte die ja wenigstens als wählbare Alternative aufnehmen ...Schtümmt, eine Sache, die im BGB dringend geändert werden müsste, erfordert aber schon in der intakten Ehe das Bewußtsein, das beide zum Familieneinkommen beitragen sollten.
Und last not least, die gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, das Familie und Beruf vereinbar sind.
Hab' ich schon in #499 geschildertHättest du eine Idee wie das aussehen könnte?
Ich mein, ich hab das ja ohne irgendwelche Gesetze mit meinem Ex so gehandhabt, weils der menschliche Verstand ja sah, dafür hätt ich dann gern im Gegenzug eine Möglichkeit den umgangsfaulen Vater am Ar... zu fassen. Gibts nämlich auch nicht.
... und die Möglichkeit, umgangsfaule Leute am A.. zu fassen, vermiss' ich ja auch schon seit achtzig Seiten ...
Also, jetzt muss aber mal einJaha!!!
sein
!
Grüße, Frau Generalin
!
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11.03.2007, 21:56Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Na denn guts nächtle Herr Admiral
, ich begeb mich mal in die Koje,
werd mir morgen mal ein paar Notizen raussuchen, das Thema ist ja nicht neu für mich, villeicht finden wir hier alle hier gemeinsam Konsens und dann gehts wieder ab ans Ministerium. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, aber hätte es keine Maurer gegeben stünde es auch nicht.
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11.03.2007, 22:10Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Hier sind die Voraussetzungen für Kinderbetreuung nicht so gut...ich habe gestern mal aus Interesse die Zahlen für unsere Kreisstadt (50.000 Einwohner) angesehen...
Zitat von Inaktiver User
es gibt gerade mal 30 Krippenplätze für Kinder von 1-3 jahren, 185 Ganztagsplätze für Kinder von 3-6 Jahren und 70 Hortplätze für Kinder von 6-12 Jahren. Für Kinder über 12 gibt es nichts.
Über die Zahl der Tagesmütter konnte ich nichts finden.
Aber mal davon abgesehen soll doch wohl eine entsprechende Änderung im Unterhaltsrecht aufgenommen werden...
Quelle§ 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes.
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dabei sind auch die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen
Ich verabschiede mich für heute auch mal...
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11.03.2007, 22:40Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
@Max:
Weisst Du, dieses Argument "Keine Kinderbetreuung" ist genauso ein Totschlagargument wie das Argument "Väter kümmern sich nicht".
Zitat von Inaktiver User
Kinderbetreuung gibt es da, wo es Bedarf gibt - wenn Frauen arbeiten wollen, müßten sie nur die Gelder, die ihre Männer für sie hereinholen und die sie ansonsten für sich persönlich ausgeben, und dann natürlich auch die, die sie bei Vorhandensein von Arbeit selber erwirtschaften, nehmen, um davon - zum Beispiel im Verbund mit anderen Frauen - dem Bedarf nach Kinderbetreuung die nötige finanzielle Rückendeckung zu verschaffen, ohne die es eben keine Kinderbetreuung geben kann.
Da sie es nicht tun, gehe ich mal davon aus, daß sie es nicht wollen.
Was ja auch OK ist, wenn es mit dem Mann so verabredet war ... aber das dann nach Scheidung GEGEN den Mann zu verwenden, nach dem Motto "Ich hab' Dir den Rücken freigehalten, deswegen bekomm' ich die Kinder und drei Viertel Deines Einkommens !" ist in meinen Augen hinterhältig und das allerletzte
!
Nein, diese Änderung ist nicht ausreichend !Aber mal davon abgesehen soll doch wohl eine entsprechende Änderung im Unterhaltsrecht aufgenommen werden...
Aber trotzdem allerseits angenehme Nachtruhe !Geändert von Inaktiver User (11.03.2007 um 22:47 Uhr)
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12.03.2007, 07:04Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Guten Morgen Mnn
Weisst du...diese Aussagen...
halte ich nun wieder für eine schlimme Verallgemeinerung!
Zitat von Inaktiver User
Es soll auch Fälle geben, da arbeitet die Frau immer irgendwas...und das obwohl sie kein soziales Netz in Form von anderen Müttern hat, weil sie einfach (noch) keine kennt...Das Kind lässt sie in der Zeit bei ihrer Schwiegermutter, die sich zwar kaum kümmert, und auch mal kurzfristig absagt...sich aber trotzdem reichlich dafür bezahlen lässt...
Und das auch nur, damit das Familieneinkommen, trotz Schulden, die der Vater vor der Ehe gemacht hat trotzdem reicht.
an Geld, das sie für sich persönlich ausgeben könnte ist nicht mal im Traum zu denken!
Und diese Frauen müssen sich bei einer Trennung auch noch sagen lassen, das ihnen nichts zusteht, weil sie ja nie etwas anderes getan haben außer sich (auf Kosten des Mannes natürlich) den Hintern zu wärmen...
In welche Schublade stecken wir die denn nun??...
3/4 des Einkommens für die Ehefrau??....Das halte ich für unwahrscheinlich!...Du hast vermutlich den Unterhalt für die Kinder dazugezählt?
Zitat von Inaktiver User
Meiner Meinung nach sollte man die beiden Dinge getrennt voneinander betrachten!
Ich frage mich manchmal, was denn eigentlich die Frauen dafür können, das viele Männer erst bei einer Unterhaltsforderung feststellen, das Kinder nun mal Geld kosten?


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