Hat niemand behauptet.Zitat von Inaktiver User
In erster Linie liegt es am Staat, der sich durch Lst-Klasse 1 bereichert, KU nicht abzugsfähig stellt, und zu Händern der Mutter den weltweit höchsten KU verspricht. Pech für ihn, denn in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation darf er dieses großzügige Versprechen immer öfter per UV selber einlösen, da der Pflichtige nix mehr hat.
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09.03.2007, 10:40
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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09.03.2007, 10:43Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Lustich, ich habe in jüngster Vergangenheit eine Frau kennen gelernt, es stellte sich heraus, dass ihr Kind beim Vater lebte.
Zitat von lordsofmidnight
Sie fing allein von dem Thema Unterhalt an. Die Argumente waren mir alle bekannt, bisher aber nur von den Vätern die Unterhalt zahlten.
Die Argumentation von Lord ist nicht von der Hand zu weisen.
Auffällig ist, dass seitens der Damen immer wieder die Moralkeule benutzt, um ihren Argumenten Nachdruck zu verleihen, sie werden aber nicht besser dadurch.
V.G.
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09.03.2007, 10:44Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ich kenn Leute die Vollzeit arbeiten gehn und das noch nicht mal in der Lohntüte haben.
Zitat von lordsofmidnight
Und ganz ehrlich mein sogenanntes Familieneinkommen, ab dem 14 Lj. der Kinder lag bei knapp 1900 € mit KU und KG,
das durch 3 macht 650 € pro Kopf. Papa hat also stolze 12 % zum FE beigetragen.
Noch Fragen?
Wir sollten uns wirklich vor Pauschalurteilen hüten.
LG
Hilly
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09.03.2007, 10:44Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Das sagst Du jetzt
Zitat von Inaktiver User
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09.03.2007, 10:45Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Moin frank,
...
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09.03.2007, 10:47Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Mahlzeit Hilly.
Zitat von Inaktiver User
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09.03.2007, 10:54Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
das stimmt doch gar nicht!
Zitat von lordsofmidnight
Nicht die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Steuern, sondern allein dein Einkommen!....Durch die Eingruppierung in eine Lohnsteuerklasse wird nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung festgelegt, am Ende des Jahres wird dann, durch die Steuererklärung diese Vorauszahlung verrechnet....Ist wie bei einer Nebenkostenabrechnung..
Richtig ist, das KU nicht abzugsfähig ist...in den meisten Fällen steht dem unterhaltspflichtige Vater jedoch einen Kinderfreibtrag zu.
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09.03.2007, 11:02
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Welche Steuerklasse hast Du wenn Du verheiratet bist? Entweder 4/4 oder 3/5. Und nach einer Scheidung, na...?
Zitat von Inaktiver User
Soweit ich weiß, gibt´s auch nur einen halben Kinderfreibetrag.
http://www.trennungsfaq.de/sonstiges.html
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09.03.2007, 11:19Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich zunächst nur im monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus. Sie hat keine Aussagekraft über die Jahressteuerschuld. Steuerrückerstattungen oder Nachzahlungen bleiben daher von der Wahl der Steuerklasse unberührt und sind vom individuellen Fall abhängig.
Zitat von lordsofmidnight
Quelle
Ja...aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die andere Hälfte übertragen lassen.
Zitat von lordsofmidnight
(Nein!...ich suche jetzt nicht nach der Quelle)
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09.03.2007, 11:23
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Zitat von Inaktiver User
Echt, ich kann nach einer Scheidung meine nette Steuerklasse 3 behalten? Na dann muß ich mir doch noch überlegen, ob ich nicht die Scheidung anstreben sollte...


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