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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und das liegt natürlich ausschließlich an der Frau...klar!
    Hat niemand behauptet.

    In erster Linie liegt es am Staat, der sich durch Lst-Klasse 1 bereichert, KU nicht abzugsfähig stellt, und zu Händern der Mutter den weltweit höchsten KU verspricht. Pech für ihn, denn in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation darf er dieses großzügige Versprechen immer öfter per UV selber einlösen, da der Pflichtige nix mehr hat.

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Möglicherweise, ja. Eine Garantie gibt´s nicht, aber die Chancen wären höher.

    Eigentlich sollte kein Mann überhaupt arbeiten gehen und die Familie versorgen. Dieses Verhalten wird nämlich bei einer (heutzutage üblichen) Trennung nur in höheren Unterhalt umgemünzt.
    Papa sollte ausschließlich die Kinder betreuen und den Haushalt schmeißen. Dann kann Mama auch ruhig irgendwann auf den Ego-Trip entschwinden, denn dann fließt ja fett Unterhalt für Papa und Kind. Auch Papa hat die Chance auf den Ego-Trip: Altert Mama wegen ihres anstrengenden Karriere-Jobs nämlich vorzeitig und macht nicht mehr viel her, kann sich Papa problemlos ´ne jüngere suchen (und trotzdem Unterhalt kassieren).
    Das Schuldprinzip ist ja abgeschafft und wer die Kids betreute darf kassieren. Perfekte Möglichkeiten den Spieß einfach umzudrehen.
    Lustich, ich habe in jüngster Vergangenheit eine Frau kennen gelernt, es stellte sich heraus, dass ihr Kind beim Vater lebte.
    Sie fing allein von dem Thema Unterhalt an. Die Argumente waren mir alle bekannt, bisher aber nur von den Vätern die Unterhalt zahlten.
    Die Argumentation von Lord ist nicht von der Hand zu weisen.
    Auffällig ist, dass seitens der Damen immer wieder die Moralkeule benutzt, um ihren Argumenten Nachdruck zu verleihen, sie werden aber nicht besser dadurch.
    V.G.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    890 Euro Selbstbehalt (bei voller Erwerbstätigkeit wohlgemerkt) sind an der Grenze zur Armut, oder etwa nicht?
    Ich kenn Leute die Vollzeit arbeiten gehn und das noch nicht mal in der Lohntüte haben.
    Und ganz ehrlich mein sogenanntes Familieneinkommen, ab dem 14 Lj. der Kinder lag bei knapp 1900 € mit KU und KG,
    das durch 3 macht 650 € pro Kopf. Papa hat also stolze 12 % zum FE beigetragen.
    Noch Fragen?
    Wir sollten uns wirklich vor Pauschalurteilen hüten.
    LG
    Hilly

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wie man es dreht und wendet...wir Frauen sind immer die Arschlöcher
    Das sagst Du jetzt

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Moin frank, ...

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Moin frank, ...
    Mahlzeit Hilly.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Hat niemand behauptet.

    In erster Linie liegt es am Staat, der sich durch Lst-Klasse 1 bereichert
    das stimmt doch gar nicht!
    Nicht die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Steuern, sondern allein dein Einkommen!....Durch die Eingruppierung in eine Lohnsteuerklasse wird nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung festgelegt, am Ende des Jahres wird dann, durch die Steuererklärung diese Vorauszahlung verrechnet....Ist wie bei einer Nebenkostenabrechnung..

    Richtig ist, das KU nicht abzugsfähig ist...in den meisten Fällen steht dem unterhaltspflichtige Vater jedoch einen Kinderfreibtrag zu.

  8. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    das stimmt doch gar nicht!
    Nicht die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der Steuern, sondern allein dein Einkommen!....Durch die Eingruppierung in eine Lohnsteuerklasse wird nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung festgelegt, am Ende des Jahres wird dann, durch die Steuererklärung diese Vorauszahlung verrechnet....Ist wie bei einer Nebenkostenabrechnung..

    Richtig ist, das KU nicht abzugsfähig ist...in den meisten Fällen steht dem unterhaltspflichtige Vater jedoch einen Kinderfreibtrag zu.
    Welche Steuerklasse hast Du wenn Du verheiratet bist? Entweder 4/4 oder 3/5. Und nach einer Scheidung, na...?
    Soweit ich weiß, gibt´s auch nur einen halben Kinderfreibetrag.
    http://www.trennungsfaq.de/sonstiges.html

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Welche Steuerklasse hast Du wenn Du verheiratet bist? Entweder 4/4 oder 3/5. Und nach einer Scheidung, na...?
    Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich zunächst nur im monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus. Sie hat keine Aussagekraft über die Jahressteuerschuld. Steuerrückerstattungen oder Nachzahlungen bleiben daher von der Wahl der Steuerklasse unberührt und sind vom individuellen Fall abhängig.

    Quelle

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Soweit ich weiß, gibt´s auch nur einen halben Kinderfreibetrag.
    Ja...aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die andere Hälfte übertragen lassen.

    (Nein!...ich suche jetzt nicht nach der Quelle)

  10. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich zunächst nur im monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus. Sie hat keine Aussagekraft über die Jahressteuerschuld. Steuerrückerstattungen oder Nachzahlungen bleiben daher von der Wahl der Steuerklasse unberührt und sind vom individuellen Fall abhängig.

    Quelle



    Ja...aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir die andere Hälfte übertragen lassen.

    (Nein!...ich suche jetzt nicht nach der Quelle)

    Echt, ich kann nach einer Scheidung meine nette Steuerklasse 3 behalten? Na dann muß ich mir doch noch überlegen, ob ich nicht die Scheidung anstreben sollte...

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