@max,
ich denk auch, das solche Diskussionen ein Stück weit was bringen. Man kann einen Konsens finden, vorausgesetzt man will.
Argumente in einem Webforum können nicht gleich niedergebrüllt, sie können mehrfach gelesen werden.
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08.03.2007, 23:01Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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08.03.2007, 23:02
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ich schon. Jedenfalls solange ich durch die Wahlfreiheit der Mutter zur Zahlung von KU gezwungen werden soll.
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 23:03Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Das ist die Tatsache, denen Urteile wie das, das der Lord beanstandet, Rechnung trägt.
Zitat von Inaktiver User
Es kann, wenn die meisten Ehen so sind, dass der Mann das Geld ranschleppt, keine Verkehrung stattfinden, wenn er nachehelich einen anderen Weg einschlägt.wenn schon in der glücklichen Familie Vater und Mutter nicht fifty/fifty an der Erziehung teilhaben können, weil die gesellschaftlichen Voraussetzungen fehlen, wie dann als schmerzlich getrennte?
Wem würde das nützen und wem schaden.
Dem Staat würde es nichts nützen und den Kindern schaden. Der einzige, der von dieser Änderung profitieren würde, wäre der Mann, der seine Selbstverwirklichung über die Versorgung seiner Kinder und die vorher gelebten Verhältnisse stellt.
Zu gross. Aber juristisch ist das keine Werteinheit. Ich würde, wenn ich in einer ähnlichen Situation wäre, nicht zustimmen und Überstunden machen oder einen Nebenjob neben der vollen Stelle annehmen, dass der Ex seinen Traum leben kann.Seien wir doch mal ehrlich, wie groß muß das Herz des Betrogenen sein, das er den Expartner und dessen neue Liebe locker erträgt.
Es ist ganz einfach: man hat Verantwortung übernommen und die wird man nicht los, nur weil man Lust auf was neues hat.
Meine Hochachtung!Ich habe das ganze durch, ich habs auch relativ gut gepackt, den Hass und die Wut vor den Kindern zu verbergen, aber es hat mich in den ersten Jahren viel Kraft gekostet.
Zum KU. Da mein Ex während der Ehe eine Affaire mit Folgen hatte und KU zahlen mußte, er aber noch studierte und ich mit zweier Kindern arbeiten ging, weiß ich wie das ist. Ich hab gezahlt! Als er dann auszog wurde sein Mangelfalleinkommen auf die drei Kids aufgeteilt. Armer Mann! Next hat er nie geheiratet, wird er auch nicht, also zählt ihr Einkommen nicht.
Während ich mit 2 Kids ein Einkommen hatte, habe sie mit einem Kind zwei.
Der Steuervorteil ist ein Witz. Ich bin seit einigen Jahren allein ohne Hilfe und sehe, was ich an Abzügen und Kosten für Kinderbetreuung habe. Der Staat tut so, als sei ich Single mit Hobby. Und ich stehe noch am Anfang. Ich sehe Kollegen, die Studiengebühren und anderes zahlen und mit den Ohren schlackern.Insofern begrüße ich den Steuervorteil für echte Alleinerziehende. Sorry, ich schweife ab.
Das Feld ist unendlich weit und ziemlich unbestellt, bzw. merkwürdig.
Nach wie vor halte ich nix von Drückebergervätern, aber auch nix von Mamis, die sich auf ihrem Mamisein ausruhn wollen.
Bloß die sind hier in der Runde gar nicht vertreten! oder hab ich eine übersehen?
LG Hilly
Es geht nicht um Kinderkrippenplätze. Es geht darum, was dem Staat, also allen gemeinsam in diesem Land, Kinder wert sind.
Wir werden sehen.
Gerade läuft im ZDF dazu eine Diskussionsrunde - schau mal rein, wenn Du magst.
Hab einen schönen Abend
saunatiger
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08.03.2007, 23:03Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ach Mnn, yepp aber wo ansetzen? Wie kindgerecht ändern?
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 23:05Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nein, so einfach ist es grad nicht. Er entschliesst sich Hausmann zu werden. Wäre er es immer gewesen, wäre er es auch für die bereits vorhandenen Kinder. Er entzieht aber denen den Unterhalt, weil er Lust auf etwas neues hat.
Zitat von lordsofmidnight
Da ist das Problem.
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08.03.2007, 23:10
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Glaube ich nicht. Er ist ja bereits Hausmann seit einiger Zeit.
Zitat von Inaktiver User
Vielleicht hat ja sogar schon in der 1. Ehe den Hausmann gemacht?
Ihm zu unterstellen er würde es aus Lust machen, trifft zumindest den dargestellten Fall nicht, denn der Mann hatte einen guten Grund so zu handeln, nämlich das potentiell geringere Einkommen von ihm.
So Leutz, gute N8 euch allen.
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08.03.2007, 23:12Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Danke tiger,
Zitat von Inaktiver User
meine Große studiert und bekommt kein bafög, weil Mama und Papa zuviel verdienen. Mein Sohn leistet gerade Bund.
STkl.1, kein Kindergeld mehr und Unterhalt für die Große, kann Mann also nachfühlen, bis auf das, das der Ex für die nicht bei ihm lebenden Kids Eigenheimzulage bekommt und für die Große ihm anteilmäßig die gleichen Steuervorteile zu stehn wie mir, da sie außerhalb studiert.
***wat ein Staat***
PS, ich zahel doppelt soviel Unterhalt an meine Große wie der Herr Papa, da der ja für 3 Kids unterhaltspflichtig ist, ich nur für zwei. Daddy verdient übrigens ein Drittel mehr als ich.
Opala, ich werd grantig, lassen wirs lieber. Habs 16 Jahre allein geschafft schaffen wir die nächsten 5 auch noch.
HillyGeändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 23:13 Uhr)
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08.03.2007, 23:12Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Entweder kapiere ICH hier grad was nicht
Zitat von Inaktiver User
oder es ist LOM entgangen, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, "seinen Teil" genauso erbringt wie der andere ET. Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass man ein Kind von 200/250 Euro im Monat ernähren, einkleiden etc...sprich "unterhalten" kann? Nicht wirklich, oder?
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08.03.2007, 23:13Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ja klar kann es ihr auch passieren...das steht doch auch so in dem Artikel zu dem Gerichtsurteil.
Zitat von lordsofmidnight
Es ist nun einmal so, das der Elternteil, der sein Kind nicht betreut, eine Barunterhaltspflicht dem Kind gegenüber hat. Und daran ändert sich auch nichts, wenn der Elternteil eine neue Beziehung eingeht und weitere Kinder dazukommen.
Wie Sandra schon schrieb...eine Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils ändert nichts an dem Anspruch des Kindes.
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08.03.2007, 23:14Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Hätte er das, wären die Kinder im Trennungfall vermutlich IHM (und nicht der Mutter) zugesprochen worden. Davon darfst Du getrost ausgehen...
Zitat von lordsofmidnight


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