Weil es irrelevant ist, ob eine KINDESUNTERHALT EMPFANGENDE Mutter arbeitet...der KU verringert sich dadurch weder, noch erhöht er sich, wenn sie NICHT selber verdient.Zitat von lordsofmidnight
Dass eine Mutter ab einem gewissen Alter des Kindes eine Berufstätigkeit aufzunehmen hat (erst halbtags, später auch Vollzeit), hat AUSSCHLIESSLICH den Hintergrund, dass einem geschiedenen Vater nicht zugemutet werden soll, für den Rest seines Lebens an seine Ex zu zahlen (Ehegattenunterhalt).
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08.03.2007, 22:46Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:49 Uhr)
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08.03.2007, 22:47Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
naja war ja eher ironisch gemeint, aber du triffst trotzdem.
Zitat von Inaktiver User
Die Ehe als Versorgungsinstitut hat ausgedient, aber Kinder leben deswegen trotzdem nicht von Luft und Liebe.
wenn schon in der glücklichen Familie Vater und Mutter nicht fifty/fifty an der Erziehung teilhaben können, weil die gesellschaftlichen Voraussetzungen fehlen, wie dann als schmerzlich getrennte?
Seien wir doch mal ehrlich, wie groß muß das Herz des Betrogenen sein, das er den Expartner und dessen neue Liebe locker erträgt.
Ich habe das ganze durch, ich habs auch relativ gut gepackt, den Hass und die Wut vor den Kindern zu verbergen, aber es hat mich in den ersten Jahren viel Kraft gekostet.
Zum KU. Da mein Ex während der Ehe eine Affaire mit Folgen hatte und KU zahlen mußte, er aber noch studierte und ich mit zweier Kindern arbeiten ging, weiß ich wie das ist. Ich hab gezahlt! Als er dann auszog wurde sein Mangelfalleinkommen auf die drei Kids aufgeteilt. Armer Mann! Next hat er nie geheiratet, wird er auch nicht, also zählt ihr Einkommen nicht.
Während ich mit 2 Kids ein Einkommen hatte, habe sie mit einem Kind zwei.
Insofern begrüße ich den Steuervorteil für echte Alleinerziehende. Sorry, ich schweife ab.
Das Feld ist unendlich weit und ziemlich unbestellt, bzw. merkwürdig.
Nach wie vor halte ich nix von Drückebergervätern, aber auch nix von Mamis, die sich auf ihrem Mamisein ausruhn wollen.
Bloß die sind hier in der Runde gar nicht vertreten! oder hab ich eine übersehen?
LG HillyGeändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:48 Uhr)
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08.03.2007, 22:47Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Die Familienpartei ist für mich ein (nett gesagt) konservativer Haufen, der sich bislang gegen jede Veränderung des tradierten Familienbildes wehrte.
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08.03.2007, 22:54Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ja, aber LOM geht ja die ganze Zeit davon aus, daß es gerecht wäre, wenn der Lebensunterhalt der Kinder von beiden Elternteilen zur Hälfte erbracht würde.
Zitat von Inaktiver User
Nach Scheidung sollte dann natürlich auch weiterhin jeder die Hälfte erbringen, bzw. falls einer dieses Geld spart, weil das Kind nicht bei ihm lebt, dem anderen eben nur diese Hälfte schulden.
Und damit hat er absolut recht, das ist ein wichtiger fehlender Punkt - der viele Männer reinreisst, weil sie auf einmal nach Scheidung mit Kosten dastehen, die sie sich vor Scheidung mit ihrer ebenfalls verdienenden Frau geteilt haben.
Es fehlt hier eigentlich genauer die rechtliche Möglichkeit, eine Ehe als Nicht-HeimchenamHerd+Alleinversorger-Ehe abzuschliessen ...Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:56 Uhr)
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08.03.2007, 22:55
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
dem Saunatiger und Max nicht mehr folgen können...
Zitat von Inaktiver User
Ist doch ganz einfach:
Ein unterhaltspflichtiger Hausmann wird zu Arbeit verdonnert um für sein Kind aus 1. Ehe Unterhalt ranzuschaffen. Da -offiziell- Männlein und Weiblein gleichgestellt sind, gilt dies folglich auch für Mütter. Auch ihnen kann dies also wiederfahren.
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08.03.2007, 22:57
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Beide Spezies gibt es NIE in den Foren...
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 22:57Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ich kenne die Adresse und ich weiß das Antworten kommen
Zitat von lordsofmidnight
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ich hatte Frau Zypries auch schon mal persönlich dazu befragen können, aber das Problem ist vielschichtig.
Nur steter Tropfen höhlt den Stein.
Bloß ich lass nicht am KU rütteln.
Hilly
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08.03.2007, 22:59Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Davon halte ich auch nichts...weder von dem einen, noch von der anderen!
Zitat von Inaktiver User
Nein...ich glaube wir haben keines von den beiden Extremen hier in unserer doch durchaus angenehmen Plauderrunde...
Was die Diskussion aber nicht weniger interessant macht...
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08.03.2007, 22:59Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
mnn, bist noch wach, schön
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08.03.2007, 23:01Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nein, den der Gesetzgeber geht standardmässig davon aus, daß es eine implizite Abmachung zwischen den Gatten aus erster Ehe gibt, nach der die Frau das Kind zu Hause versorgt und der Mann den Kindesunterhalt heranschafft.
Zitat von lordsofmidnight
Diese Abmachung behält Gültigkeit, unabhängig von dem Einkommen der Frau.
Wenn der Mann nun neu heiratet, ist er nicht frei - wenn seine neue Frau von ihm möchte, daß er zu Hause bleibt, weil sie mehr verdient, muss er das seiner Verpflichtung gegenüber dem Kind aus erster Ehe wegen abschlagen, es sei denn, seine zweite Frau willigt ein, für ihn diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Ist doch eigentlich glasklar ....


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