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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Warum sollte es dann einer KU empfangenden Mutter nicht als Unterhaltsdrückebergerei ausgelegt werden, wenn sie z.B. nur 1 Kind zu betreuen hat?
    Weil es irrelevant ist, ob eine KINDESUNTERHALT EMPFANGENDE Mutter arbeitet...der KU verringert sich dadurch weder, noch erhöht er sich, wenn sie NICHT selber verdient.

    Dass eine Mutter ab einem gewissen Alter des Kindes eine Berufstätigkeit aufzunehmen hat (erst halbtags, später auch Vollzeit), hat AUSSCHLIESSLICH den Hintergrund, dass einem geschiedenen Vater nicht zugemutet werden soll, für den Rest seines Lebens an seine Ex zu zahlen (Ehegattenunterhalt).
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:49 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Welches Interesse sollten die denn haben? Nur weil auch dort ein Anteil geschiedener mit neuen Beziehungen lebt, müssen sie die bestehenden Regelungen doch nicht ablehnen.
    naja war ja eher ironisch gemeint, aber du triffst trotzdem.
    Die Ehe als Versorgungsinstitut hat ausgedient, aber Kinder leben deswegen trotzdem nicht von Luft und Liebe.
    wenn schon in der glücklichen Familie Vater und Mutter nicht fifty/fifty an der Erziehung teilhaben können, weil die gesellschaftlichen Voraussetzungen fehlen, wie dann als schmerzlich getrennte?
    Seien wir doch mal ehrlich, wie groß muß das Herz des Betrogenen sein, das er den Expartner und dessen neue Liebe locker erträgt.
    Ich habe das ganze durch, ich habs auch relativ gut gepackt, den Hass und die Wut vor den Kindern zu verbergen, aber es hat mich in den ersten Jahren viel Kraft gekostet.
    Zum KU. Da mein Ex während der Ehe eine Affaire mit Folgen hatte und KU zahlen mußte, er aber noch studierte und ich mit zweier Kindern arbeiten ging, weiß ich wie das ist. Ich hab gezahlt! Als er dann auszog wurde sein Mangelfalleinkommen auf die drei Kids aufgeteilt. Armer Mann! Next hat er nie geheiratet, wird er auch nicht, also zählt ihr Einkommen nicht.
    Während ich mit 2 Kids ein Einkommen hatte, habe sie mit einem Kind zwei.
    Insofern begrüße ich den Steuervorteil für echte Alleinerziehende. Sorry, ich schweife ab.
    Das Feld ist unendlich weit und ziemlich unbestellt, bzw. merkwürdig.
    Nach wie vor halte ich nix von Drückebergervätern, aber auch nix von Mamis, die sich auf ihrem Mamisein ausruhn wollen.
    Bloß die sind hier in der Runde gar nicht vertreten! oder hab ich eine übersehen?
    LG Hilly
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:48 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Die Familienpartei ist für mich ein (nett gesagt) konservativer Haufen, der sich bislang gegen jede Veränderung des tradierten Familienbildes wehrte.

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Weil es irrelevant ist, ob eine KINDESUNTERHALT EMPFANGENDE Mutter arbeitet...der KU verringert sich dadurch weder, noch erhöht er sich, wenn sie NICHT selber verdient.

    Dass eine Mutter ab einem gewissen Alter des Kindes eine Berufstätigkeit aufzunehmen hat (erst halbtags, später auch Vollzeit), hat AUSSCHLIESSLICH den Hintergrund, dass einem geschiedenen Vater nicht zugemutet werden soll, für den Rest seines Lebens an seine Ex zu zahlen (Ehegattenunterhalt).
    Ja, aber LOM geht ja die ganze Zeit davon aus, daß es gerecht wäre, wenn der Lebensunterhalt der Kinder von beiden Elternteilen zur Hälfte erbracht würde.

    Nach Scheidung sollte dann natürlich auch weiterhin jeder die Hälfte erbringen, bzw. falls einer dieses Geld spart, weil das Kind nicht bei ihm lebt, dem anderen eben nur diese Hälfte schulden.

    Und damit hat er absolut recht, das ist ein wichtiger fehlender Punkt - der viele Männer reinreisst, weil sie auf einmal nach Scheidung mit Kosten dastehen, die sie sich vor Scheidung mit ihrer ebenfalls verdienenden Frau geteilt haben.

    Es fehlt hier eigentlich genauer die rechtliche Möglichkeit, eine Ehe als Nicht-HeimchenamHerd+Alleinversorger-Ehe abzuschliessen ...
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 22:56 Uhr)

  5. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Tja, das weiss ich auch nicht. Ich glaube, da hat sich jemand verrannt in dem komplexen Thema zwischen Staat und Institutionen, Gerichten und Konfliktparteien, Genderproblemen und Feminismuskritik und wohl noch einigem mehr, was hier einen seltsamen Cocktail ergibt.
    dem Saunatiger und Max nicht mehr folgen können...

    Ist doch ganz einfach:
    Ein unterhaltspflichtiger Hausmann wird zu Arbeit verdonnert um für sein Kind aus 1. Ehe Unterhalt ranzuschaffen. Da -offiziell- Männlein und Weiblein gleichgestellt sind, gilt dies folglich auch für Mütter. Auch ihnen kann dies also wiederfahren.

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nach wie vor halte ich nix von Drückebergervätern, aber auch nix von Mamis, die sich auf ihrem Mamisein ausruhn wollen.
    Bloß die sind hier in der Runde gar nicht vertreten! oder hab ich eine übersehen?
    LG Hilly
    Beide Spezies gibt es NIE in den Foren...

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Da hast Du mich wohl falsch verstanden (oder ich hab mich falsch ausgedrückt)

    Was ich meinte ist:
    Was erwartest Du von dem BMJ für eine Hilfe? Denkst Du ernsthaft dort interessiert sich jemand für Deine oder meine Probleme? Wir Bürger sind denen doch völlig schnuppe. Seitdem ich die Realität kenne, wie sie auf mich zukommen würde, wäre ich ein Trennungsvater, habe ich jedes Vertrauen in die Politik, und auch in den Rechtsstaat verloren. Der Zug ist abgefahren. Auch wählen gehe ich nicht mehr, obwohl ich früher sehr politisch interessiert war.
    Naja, vielleicht diese Partei hier:
    www.familienpartei.de

    Willst Du die BMJ-Chefin schnell erreichen, kannst Du das hier machen:http://www.abgeordnetenwatch.de/brig...639--p470.html
    Es gibt auch relativ schnell eine persönliche Antwort. (meine war nach 1 Woche da)
    Mach Dir aber bitte inhaltlich nicht allzu viel Hoffnung.
    Ich kenne die Adresse und ich weiß das Antworten kommen .
    ich hatte Frau Zypries auch schon mal persönlich dazu befragen können, aber das Problem ist vielschichtig.
    Nur steter Tropfen höhlt den Stein.
    Bloß ich lass nicht am KU rütteln.
    Hilly

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nach wie vor halte ich nix von Drückebergervätern, aber auch nix von Mamis, die sich auf ihrem Mamisein ausruhn wollen.
    Bloß die sind hier in der Runde gar nicht vertreten! oder hab ich eine übersehen?
    LG Hilly
    Davon halte ich auch nichts...weder von dem einen, noch von der anderen!
    Nein...ich glaube wir haben keines von den beiden Extremen hier in unserer doch durchaus angenehmen Plauderrunde...

    Was die Diskussion aber nicht weniger interessant macht...

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    mnn, bist noch wach, schön

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    dem Saunatiger und Max nicht mehr folgen können...

    Ist doch ganz einfach:
    Ein unterhaltspflichtiger Hausmann wird zu Arbeit verdonnert um für sein Kind aus 1. Ehe Unterhalt ranzuschaffen. Da -offiziell- Männlein und Weiblein gleichgestellt sind, gilt dies folglich auch für Mütter. Auch ihnen kann dies also wiederfahren.
    Nein, den der Gesetzgeber geht standardmässig davon aus, daß es eine implizite Abmachung zwischen den Gatten aus erster Ehe gibt, nach der die Frau das Kind zu Hause versorgt und der Mann den Kindesunterhalt heranschafft.

    Diese Abmachung behält Gültigkeit, unabhängig von dem Einkommen der Frau.

    Wenn der Mann nun neu heiratet, ist er nicht frei - wenn seine neue Frau von ihm möchte, daß er zu Hause bleibt, weil sie mehr verdient, muss er das seiner Verpflichtung gegenüber dem Kind aus erster Ehe wegen abschlagen, es sei denn, seine zweite Frau willigt ein, für ihn diese Verpflichtungen zu erfüllen.

    Ist doch eigentlich glasklar ....

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