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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das weiß man bisher noch nicht. Ob das von Dir beschriebene Prinzip der Kontinuität in Zeiten leerer (UHV-) Kassen noch gilt, halte ich zumindest für fraglich. Dem Hausmann wurde ein fiktives Einkommen unterstellt,weil er ja einen Nebenjob (trotz 3 Kinder wohlgemerkt) haben könnte. Warum sollte es dann einer KU empfangenden Mutter nicht als Unterhaltsdrückebergerei ausgelegt werden, wenn sie z.B. nur 1 Kind zu betreuen hat? Ob "weil das schon immer so war" ausreicht, um am Ende damit durchzukommen halte ich zumindest für sehr zweifelhaft.
    Es wird noch sehr lange dauern!
    Ich habe diesbezüglich mehrere Anfragen ans BJM laufen gehabt.
    Aber Obacht verwechsel nicht KU mit EU. Eigentlich hat eins mit dem andern nix zu tun!
    Hilly

  2. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es wird noch sehr lange dauern!
    Ich habe diesbezüglich mehrere Anfragen ans BJM laufen gehabt.
    Aber Obacht verwechsel nicht KU mit EU. Eigentlich hat eins mit dem andern nix zu tun!
    Hilly
    Das BMJ wird Dir da wohl kaum helfen

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das weiß man bisher noch nicht. Ob das von Dir beschriebene Prinzip der Kontinuität in Zeiten leerer (UHV-) Kassen noch gilt, halte ich zumindest für fraglich. Dem Hausmann wurde ein fiktives Einkommen unterstellt,weil er ja einen Nebenjob (trotz 3 Kinder wohlgemerkt) haben könnte. Warum sollte es dann einer KU empfangenden Mutter nicht als Unterhaltsdrückebergerei ausgelegt werden, wenn sie z.B. nur 1 Kind zu betreuen hat? Ob "weil das schon immer so war" ausreicht, um am Ende damit durchzukommen halte ich zumindest für sehr zweifelhaft.
    Da in den Gerichten keine Vertreter der Kommunen sitzen, die die Zahlungen leisten müssen, denke ich, dass das denen völlig egal ist, ob die Städte Geld dafür haben oder nicht.

    Es geht darum, ob jemand mutwillig seinen Kindern die Lebensgrundlage entzieht, was der Mann in Deinem Beispiel täte und das ist ein NoGo.

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das BMJ wird Dir da wohl kaum helfen
    Wer dann? Das Bundesverfassungsgericht? Das ist immer auf Seiten der Schwächeren und das sind in dem Fall die Kinder, denen man den Unterhalt wegen neuer Lebensplanung streitig machen will.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Hör mal Lord,
    m.E. nach halten sich die Richter stur an die Paragrafen und es sind sehr viele alte Männer dabei. sorry. Ich erlebe seit Jahren hautnah, wie Menschen auf grund einer verkrusteten Rechtssprechung an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Dazu kommen unmögliche gesellschaftliche Strukturen, um das zu leben, was mittlerweile zeitgemäß ist.
    Das BGB stammt aus dem vorigen Jahrhundert, Teile noch von vorm Krieg, welche Lobby verhindert die Änderungen?
    Da steht nicht das Kindswohl im Vordergrund, sondern der Schutz der Ehe.
    An wen deiner Meinung nach sollte ich mich wenden? Ans Wirtschaftsministerium?

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    An wen deiner Meinung nach sollte ich mich wenden? Ans Wirtschaftsministerium?
    Welches Interesse sollten die denn haben? Nur weil auch dort ein Anteil geschiedener mit neuen Beziehungen lebt, müssen sie die bestehenden Regelungen doch nicht ablehnen.

  7. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Da in den Gerichten keine Vertreter der Kommunen sitzen, die die Zahlungen leisten müssen, denke ich, dass das denen völlig egal ist, ob die Städte Geld dafür haben oder nicht.
    Ich gehe vom Gegenteil aus. Gerichte urteilen sehr oft so, daß es den Staat nichts kostet.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es geht darum, ob jemand mutwillig seinen Kindern die Lebensgrundlage entzieht, was der Mann in Deinem Beispiel täte und das ist ein NoGo.
    Ich bin mir da nicht sicher, glaube aber, daß die von Dir angesprochene Kontinuitätsregelung nicht ausreichen wird, um eine solche, doch relativ große, Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
    Naja, mir kann´s eh egal sein. Ich bin ja kein Unterhaltszahler.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    ..um eine solche, doch relativ große, Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
    Hilfe...ich glaube, ich habe den Faden verloren...

    Helft mir doch mal bitte auf die Sprünge...um welche Ungleichbehandlung geht es denn jetzt gerade??

  9. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hör mal Lord,
    m.E. nach halten sich die Richter stur an die Paragrafen und es sind sehr viele alte Männer dabei. sorry. Ich erlebe seit Jahren hautnah, wie Menschen auf grund einer verkrusteten Rechtssprechung an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Dazu kommen unmögliche gesellschaftliche Strukturen, um das zu leben, was mittlerweile zeitgemäß ist.
    Das BGB stammt aus dem vorigen Jahrhundert, Teile noch von vorm Krieg, welche Lobby verhindert die Änderungen?
    Da steht nicht das Kindswohl im Vordergrund, sondern der Schutz der Ehe.
    An wen deiner Meinung nach sollte ich mich wenden? Ans Wirtschaftsministerium?
    Da hast Du mich wohl falsch verstanden (oder ich hab mich falsch ausgedrückt)

    Was ich meinte ist:
    Was erwartest Du von dem BMJ für eine Hilfe? Denkst Du ernsthaft dort interessiert sich jemand für Deine oder meine Probleme? Wir Bürger sind denen doch völlig schnuppe. Seitdem ich die Realität kenne, wie sie auf mich zukommen würde, wäre ich ein Trennungsvater, habe ich jedes Vertrauen in die Politik, und auch in den Rechtsstaat verloren. Der Zug ist abgefahren. Auch wählen gehe ich nicht mehr, obwohl ich früher sehr politisch interessiert war.
    Naja, vielleicht diese Partei hier:
    www.familienpartei.de

    Willst Du die BMJ-Chefin schnell erreichen, kannst Du das hier machen:http://www.abgeordnetenwatch.de/brig...639--p470.html
    Es gibt auch relativ schnell eine persönliche Antwort. (meine war nach 1 Woche da)
    Mach Dir aber bitte inhaltlich nicht allzu viel Hoffnung.

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hilfe...ich glaube, ich habe den Faden verloren...

    Helft mir doch mal bitte auf die Sprünge...um welche Ungleichbehandlung geht es denn jetzt gerade??
    Tja, das weiss ich auch nicht. Ich glaube, da hat sich jemand verrannt in dem komplexen Thema zwischen Staat und Institutionen, Gerichten und Konfliktparteien, Genderproblemen und Feminismuskritik und wohl noch einigem mehr, was hier einen seltsamen Cocktail ergibt.

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