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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Sag ich doch: Seine neue Frau wird quasi zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind herangezogen, welches sie ggf. nie gesehen hat. Jemand soll zahlen für ein völlig fremdes Kind?
    Meine Güte...Du drehst und wendest es aber auch so, wie es am besten passt. In Bezug auf Deine anderen Statements: Der "schlecht ausgebildete Hausmann" MUSS ja nicht arbeiten gehen...wenn seine Frau wesentlich mehr verdient, steht es ihm frei, zuhause zu bleiben und sich um die Kinder zu kümmern. Vorteil wäre, das so ein wesentlich höheres Gehalt reinkommt, von dem allerdings der Unterhalt an die Kinder aus erster Ehe zu zahlen ist (der im Übrigen ja auch nur anhand SEINES eigentlich zu erzielenden Einkommens + Taschengeld vom Gehalt der Ehefrau berechnet wird). Andere Möglichkeit: er geht arbeiten, verdient wesentlich weniger und die Ehefrau bleibt zuhause bei den Kindern. Anzunehmen, dass unterm Strich immer noch mehr überbleibt, wenn die (besserverdienende) Frau einen Job annimmt. Man kann halt nicht alles haben...und sich den Verpflichtungen gegenüber der Erstfamilie auf so eine Art zu entziehen, hat der Gesetzgeber glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben.
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 19:52 Uhr)

  2. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Meine Güte...Du drehst und wendest es aber auch so, wie es am besten passt.
    Nee, das hat das Gericht schon erledigt, denn dort wird realen und fiktiven Geldströmen hantiert bis es paßt. Fiktives Einkommen wird ja oft angewandt. Im vorliegenden Fall wird dieses FE so hoch angesetzt, daß es über dem nachweislich zu erzielenden Einkommen liegt. Warum spart man sich die ganze Unterhaltsberechnung dann nicht gleich, wenn es nicht einmal eine sichere Berechnungsgrundlage gibt, sondern diese je nach Laune wechselt?
    Für manche Väter kann es bedeuten einen Vollzeitjob aufzugeben, und stattdessen Nebenjob und Taschengeld von der neuen Frau zu kassieren weil so die Kinder nach Lesart des BGH mehr Unterhalt bekommen.
    Zudem:
    Wenn heute aber höchstrichterlich festgestellt wird, dass neben der Betreuung von drei Kindern eine Erwerbstätigkeit fiktiv möglich ist, warum dann überhaupt noch Unterhaltsvorschuss? So gesehen kann der Schuß auch für AE-Mütter voll nach hinten losgehen, denn bisher mußten Mütter erst arbeiten wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt war. Nun könnten findige (männliche) Unterhaltszahler mit Hinweis auf das BGH-Urteil eine Abänderungsklage erwirken und den Unterhalt kürzen weil es Mama ja nun zuzumuten ist zu arbeiten. Macht sie es nicht, gibt´s fiktives Einkommen auch für die bisher kassierende Mutter reingedrückt. Was für einen Hausmann mit 3 zu versorgenden Kindern gilt, gilt ganz bestimmt auch für eine Hausfrau mit 1 oder 2 Kindern.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wenn heute aber höchstrichterlich festgestellt wird, dass neben der Betreuung von drei Kindern eine Erwerbstätigkeit fiktiv möglich ist, warum dann überhaupt noch Unterhaltsvorschuss? So gesehen kann der Schuß auch für AE-Mütter voll nach hinten losgehen, denn bisher mußten Mütter erst arbeiten wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt war. Nun könnten findige (männliche) Unterhaltszahler mit Hinweis auf das BGH-Urteil eine Abänderungsklage erwirken und den Unterhalt kürzen weil es Mama ja nun zuzumuten ist zu arbeiten. Macht sie es nicht, gibt´s fiktives Einkommen auch für die bisher kassierende Mutter reingedrückt. Was für einen Hausmann mit 3 zu versorgenden Kindern gilt, gilt ganz bestimmt auch für eine Hausfrau mit 1 oder 2 Kindern.
    irre ich mich...oder würfelst du schon wieder alles durcheinander?...Es geht hier um Kindesunterhalt, der von dem nicht-betreuendem Elternteil zu zahlen ist....und nicht um Ehegattenunterhalt!

    falls es dich beruhigt...

    Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.ruhigung...

    (steht auch in dem Artikel )

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Es gibt aber auch nur UHV bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und dann ist Ende Gelände!
    Nur ab dann kosten Kinder auch richtig Geld.
    Ich habe mich jetzt bishierher durchgelesen, manches bemerkenswert, manches absurd, vieles Hand und Fuß.
    Und einiges gefunden, was ich schon länger in der Diskussion habe.

    a) wie kommt der Gesetzgeber auf den Regelunterhalt
    b) warum bekommen Kinder gutverdienender Väter mehr als andere Kinder? sind nicht alle Menschen gleich?
    c) Umgangsvereitelung/ verweigerung nur theoretisch strafbar
    d) fiktives Einkommen, Verrrechnung Unterhalt

    ich wüßt noch mehr, besonders klasse find ich fifty/fifty
    das ging bei uns in der Ehe, wurde auch so gehandhabt.
    Nach der Trennung nicht mehr, denn mein Mann zog zur Geliebten in eine ander Stadt. ich später des Jobs wegen, kein EU noch weiter weg.
    wir sehn also, viel Theorie, Praxis ganz anders.
    Aber Kompliment Lord, für jemanden den es angeblich nicht betrifft ne Menge hintergrund.
    Übrigens kenne ich einen alleinerziehenden Vater, der noch nie einen Pfennig/ cent Unterhalt von Madame für beide Kids gesehn hat. Umgang mit den Kids verweigert sie auch.
    Die Gesetze per se sind nicht männerunfreundlich, sondern familienunfreundlich und nicht nur von Femministinnen gemacht,
    da schimmert ne ganze Menge Mann durch, dem das Heimchen am Herd gefällt, sonst hätte sich an der Situation schon mal was geändert.
    LG Hilly
    seit 16 Jahren AE, was nie so geplant war
    LG hilly
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 21:26 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Nun könnten findige (männliche) Unterhaltszahler mit Hinweis auf das BGH-Urteil eine Abänderungsklage erwirken und den Unterhalt kürzen weil es Mama ja nun zuzumuten ist zu arbeiten.
    Wenn dieser Umkehrschluss juristisch möglich wäre, so wie Du die Dinge hier verdrehst, sollte man jedem Mann in dieser oder einer ähnlichen Situation raten, zu klagen.

    Ich glaube aber nicht, dass Deine Überlegungen möglich sind, denn der eine - Dein Vater im Beispiel - versucht sich vor der Versorgung seiner bereits vorhandenen Kinder zu drücken. Die Mutter, die nicht arbeiten muss, hat dies während der Ehe, denn bei dieser Regelung geht es nur um nachehelichen Unterhalt für die Ex-Ehepartner, die die Kinder betreuen, auch nicht getan und es wird lediglich die Konstellation innerhalb der Ehe weiter geführt. Hat die Frau während der Ehe mit Kind gearbeitet, schwindet dadurch ihr eigener Unterhaltsanspruch, weil die nachehelichen Verhältnisse sich an den vorher gelebten ehelichen orientieren.

    Der Vater in Deinem Beispiel versucht den bislang beschrittenen Weg einseitig zu verlassen und entzieht denen, für die er bislang sorgen musste, aus Eigeninteresse den Boden.

    Das wird also in keiner Instanz etwas werden.

    Und wenn es um den Kindesunterhalt geht, den man aus Eigeninteresse mutwillig schmälern will, werden Gerichte für gewöhnlich unfreundlich. Da bekommt man (weder Mann noch Frau) Beifall für, denn auch bei Frauen, deren Kinder aus erster Ehe beim Vater leben wird es so geregelt, dass sie bei Kindern aus zweiter Ehe den Unterhalt weiter zahlen müssen, weil nicht eingesehen wird, dass die Kinder, die bereits vorhanden sind voll verzichten können und sollen.

    Hab ich auch einen Fall im Bekanntenkreis, wo die Frau trotz eigener nicht mehr vorhandener Einkünfte, weiter den gleichen Kindesunterhalt an den Vater zahlen muss. Den erwirtschaftet für die nächsten zwei Jahre zum grössten Teil ihr neuer Ehemann.

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.ruhigung...

    (steht auch in dem Artikel )
    Das habe ich im Bekanntenkreis mit bekommen, dass es so gehandhabt wird.

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    irre ich mich...oder würfelst du schon wieder alles durcheinander?...Es geht hier um Kindesunterhalt, der von dem nicht-betreuendem Elternteil zu zahlen ist....und nicht um Ehegattenunterhalt!

    falls es dich beruhigt...

    Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.ruhigung...

    (steht auch in dem Artikel )
    Wo liest Du was von EU?

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wo liest Du was von EU?
    Dies hier weist auf den Unterhalt für die Frau hin:

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    So gesehen kann der Schuß auch für AE-Mütter voll nach hinten losgehen, denn bisher mußten Mütter erst arbeiten wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt war.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wo liest Du was von EU?
    du schreibst...

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    auch für AE-Mütter voll nach hinten losgehen, denn bisher mußten Mütter erst arbeiten wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt war. Nun könnten findige (männliche) Unterhaltszahler mit Hinweis auf das BGH-Urteil eine Abänderungsklage erwirken und den Unterhalt kürzen weil es Mama ja nun zuzumuten ist zu arbeiten.
    die 12-Jahre Regelung gilt (nach meinem bescheidenem Wissen) nur für den Ehegattenunterhalt. Was hätte es denn auch für einen Sinn, diese Regel anzuwenden wenn die Mutter die Kinder nicht betreut?

  10. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn dieser Umkehrschluss juristisch möglich wäre, so wie Du die Dinge hier verdrehst, sollte man jedem Mann in dieser oder einer ähnlichen Situation raten, zu klagen.
    Richtig, ja. Einen Versuch ist´s auf jeden Fall wert, zumal von Vätern die Prozeßkostenhilfe bekommen.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich glaube aber nicht, dass Deine Überlegungen möglich sind, denn der eine - Dein Vater im Beispiel - versucht sich vor der Versorgung seiner bereits vorhandenen Kinder zu drücken. Die Mutter, die nicht arbeiten muss, hat dies während der Ehe, denn bei dieser Regelung geht es nur um nachehelichen Unterhalt für die Ex-Ehepartner, die die Kinder betreuen, auch nicht getan und es wird lediglich die Konstellation innerhalb der Ehe weiter geführt. Hat die Frau während der Ehe mit Kind gearbeitet, schwindet dadurch ihr eigener Unterhaltsanspruch, weil die nachehelichen Verhältnisse sich an den vorher gelebten ehelichen orientieren.

    Der Vater in Deinem Beispiel versucht den bislang beschrittenen Weg einseitig zu verlassen und entzieht denen, für die er bislang sorgen musste, aus Eigeninteresse den Boden.

    Das wird also in keiner Instanz etwas werden.
    Das weiß man bisher noch nicht. Ob das von Dir beschriebene Prinzip der Kontinuität in Zeiten leerer (UHV-) Kassen noch gilt, halte ich zumindest für fraglich. Dem Hausmann wurde ein fiktives Einkommen unterstellt,weil er ja einen Nebenjob (trotz 3 Kinder wohlgemerkt) haben könnte. Warum sollte es dann einer KU empfangenden Mutter nicht als Unterhaltsdrückebergerei ausgelegt werden, wenn sie z.B. nur 1 Kind zu betreuen hat? Ob "weil das schon immer so war" ausreicht, um am Ende damit durchzukommen halte ich zumindest für sehr zweifelhaft.

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