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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein, wieso? Er geht eine Verpflichtung ein und muss der nachkommen. Wie er dies organisiert, bleibt ihm frei gestellt. Er kann das Geld selbst erarbeiten oder auf andere Art - über seine Frau, die arbeiten geht - herbei schaffen. Entscheidet er sich fürs zu Hause bleiben, muss er sie, mit der er das Kind hat, das nun er betreut, bitten, diese Verpflichtung für ihn zu übernehmen.

    .
    Sag ich doch: Seine neue Frau wird quasi zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind herangezogen, welches sie ggf. nie gesehen hat. Jemand soll zahlen für ein völlig fremdes Kind?

    Zudem darf er ja gar nicht sein 2. Kind betreuen, d.h. er darf es schon, wird dann allerdings unter Garantie -dank der Anrechnung eines fiktiven Einkommens- Pleite gehen.
    Der Richterspruch bedeutet für die Zweitfamilie also: Mann, marsch an die Arbeitsfront - Unterhalt beschaffen. Zweitfrau, marsch in die Küche und zum Kind. Im vorliegenden Fall besonders grotesk, da durch die schlechte Ausbildung des Mannes (kam glaube ich aus Südamerika) die neue Familie viel weniger Geld zur Verfügung hat, wenn er arbeiten gehen muß, da sie eine gut ausgebildete Hauptverdienerin war.
    Interessant auch: Mit seiner neuen Partnerin hat er gleich 3 Kinder. Trotzdem wird ihm auferlegt sich einen Nebenjob zu suchen. Wird von Müttern, nun ja, eher selten verlangt...

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Sag ich doch: Seine neue Frau wird quasi zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind herangezogen, welches sie ggf. nie gesehen hat. Jemand soll zahlen für ein völlig fremdes Kind?
    Das ist doch eine Sache zwischen den beiden. Niemand greift hier von aussen ein. Und wenn sie das so regeln, ist das ihre Sache.

    Von Sippenhaft ist hier nicht zu sprechen.

    Man könnte höchstens sagen, dass sie ihn bei seinen laufenden Verpflichtungen unterstützt, während er das Kind betreut. Sie zahlt für ihn. Aber nicht für ein Kind.

    Zudem darf er ja gar nicht sein 2. Kind betreuen, d.h. er darf es schon, wird dann allerdings unter Garantie -dank der Anrechnung eines fiktiven Einkommens- Pleite gehen.
    Der Richterspruch bedeutet für die Zweitfamilie also: Mann, marsch an die Arbeitsfront - Unterhalt beschaffen. Zweitfrau, marsch in die Küche und zum Kind. Im vorliegenden Fall besonders grotesk, da durch die schlechte Ausbildung des Mannes (kam glaube ich aus Südamerika) die neue Familie viel weniger Geld zur Verfügung hat, wenn er arbeiten gehen muß, da sie eine gut ausgebildete Hauptverdienerin war.
    Interessant auch: Mit seiner neuen Partnerin hat er gleich 3 Kinder. Trotzdem wird ihm auferlegt sich einen Nebenjob zu suchen. Wird von Müttern, nun ja, eher selten verlangt...
    Wieso das denn?

    Die Richter sagen nur, dass ein Mensch, der Kinder hat, diese nicht hängen lassen darf.

    Was ist ehrenrührig daran, seine Kinder zu versorgen?

    Und um mehr geht es nicht.

  3. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist doch eine Sache zwischen den beiden. Niemand greift hier von aussen ein. Und wenn sie das so regeln, ist das ihre Sache.

    Von Sippenhaft ist hier nicht zu sprechen.

    Man könnte höchstens sagen, dass sie ihn bei seinen laufenden Verpflichtungen unterstützt, während er das Kind betreut. Sie zahlt für ihn. Aber nicht für ein Kind. .
    Klar ist es Sippenhaft, denn die Zweitfrau ist ja rechtlich verpflichtet ihm ein Taschengeld zu zahlen. Dieses wird dann sozusagen als durchlaufender Posten an die Mutter des 1. Kindes weitergereicht. Ein vollkommender Durchgriff also.
    Eine Frau sollte sich also gut überlegen, ob sie einen getrennten (Haus-)Mann mit Kindern als Partner nimmt, vielleicht hat der noch ein paar Leichen im Keller (sprich Kinder mit Unterhaltsforderungen) ;-) welche die neue Frau dann per Taschengeldzahlungspflicht an ggf. völlig unbekannte Kinder zahlen muß. Je höher das Einkommen der Zweitfrau, desto höher auch das an die Erstfrau abzuführende Taschengeld.
    Ebenso eine Warnung an die Männer keine neue Ehe einzugehen, denn wenn das Einkommen zu niedrig ist, wird der Unterhalt eben fiktiv per Nebenjob und Taschengeld von Gericht festgelegt.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wieso das denn?

    Die Richter sagen nur, dass ein Mensch, der Kinder hat, diese nicht hängen lassen darf.

    Was ist ehrenrührig daran, seine Kinder zu versorgen?

    Und um mehr geht es nicht.
    Richtig. Und weil ein Kind aus der Erstehe nun Unterhalt bekommt, müssen die 3 anderen Kinder aus der Zweitehe mit viel weniger Geld auskommen da Papa am Arbeitsmarkt ja längst nicht soviel verdient wie Mama. Das soll gerecht sein?

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Richtig. Und weil ein Kind aus der Erstehe nun Unterhalt bekommt, müssen die 3 anderen Kinder aus der Zweitehe mit viel weniger Geld auskommen da Papa am Arbeitsmarkt ja längst nicht soviel verdient wie Mama.
    Nein, sollen sie nicht. Der Vater soll das ihm sowieso zustehende Taschengeld, das weder seine neue Frau, noch seine neuen Kinder ausgeben können, für seine "älteren" Kinder einsetzen - und zu diesem Zweck auf ein paar Hobbies verzichten.

    Das ist doch völlig logisch, was willst Du eigentlich ? Sollen die alten Kinder hungern, während Papi segelfliegt, oder was ?
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 16:37 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Richtig. Und weil ein Kind aus der Erstehe nun Unterhalt bekommt, müssen die 3 anderen Kinder aus der Zweitehe mit viel weniger Geld auskommen da Papa am Arbeitsmarkt ja längst nicht soviel verdient wie Mama. Das soll gerecht sein?
    Wie jetzt? Der Herr Papa entschliesst sich, sein altes Leben samt Ex und Ex-Kindern hinter sich zu lassen und findet es ungerecht, dass er weiterhin die Verpflichtung hat, sich wenn auch nur unterhaltsmässig, denn eine 50:50 Lösung kann der Herr ja bei drei kleinen Kindern kaum anbieten?

    Wohin soll das gehen? Tür zu und tschüss altes Leben?

    Klasse, das nenn ich fair und kindgerecht.

    Du bist ne Granate. Ich weiss nicht mal mehr, ob das nun ernst gemeint ist oder wir hier die Satireversion von "alles doof für Männer" zu lesen bekommen.

  6. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    [QUOTE=Inaktiver User]Nein, sollen sie nicht. Der Vater soll das ihm sowieso zustehende Taschengeld, das weder seine neue Frau, noch seine neuen Kinder ausgeben können, für seine "älteren" Kinder einsetzen - und zu diesem Zweck auf ein paar Hobbies verzichten.
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist doch völlig logisch, was willst Du eigentlich ? Sollen die alten Kinder hungern, während Papi segelfliegt, oder was ?
    Gegenfrage: Sollen jetzt 3 Kinder (durch das niedrigere Einkommen des Mannes) hungern, nur weil das 1. Kind Unterhalt bekommen soll? Wer sagt denn daß der Mann überhaupt einen Job findet mit seiner schlechten Ausbildung? Seine Frau muß jetzt ggf. selber kündigen und bekommt dann 3 Monate nichts vom Amt. Gut möglich, daß die Zweitfamilie bald komplett zu Hause weilt und von Hartz IV lebt. Das kann es auch nicht sein.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    [quote=lordsofmidnight]
    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein, sollen sie nicht. Der Vater soll das ihm sowieso zustehende Taschengeld, das weder seine neue Frau, noch seine neuen Kinder ausgeben können, für seine "älteren" Kinder einsetzen - und zu diesem Zweck auf ein paar Hobbies verzichten.

    Gegenfrage: Sollen jetzt 3 Kinder (durch das niedrigere Einkommen des Mannes) hungern, nur weil das 1. Kind Unterhalt bekommen soll? Wer sagt denn daß der Mann überhaupt einen Job findet mit seiner schlechten Ausbildung? Seine Frau muß jetzt ggf. selber kündigen und bekommt dann 3 Monate nichts vom Amt. Gut möglich, daß die Zweitfamilie bald komplett zu Hause weilt und von Hartz IV lebt. Das kann es auch nicht sein.
    @LOM: Du verstehst irgendwie nicht - in dem von Dir zitierten Fall hungern die Kinder aus zweiter Ehe nicht.

    Es geht da um das Taschengeld des Mannes und dessen weiterbestehende geringfügige Erwerbsverpflichtung.

    Und Taschengeld ist etwas, was ihm von Seiten seiner neuen Frau sowieso gesetzlich zusteht, wenn die Kinder aus zweiter Ehe ansonsten NICHT hungern.

    Was er aber einsetzen muss, falls die Kinder aus erster Ehe, für die er immer noch Verantwortung hat, genau dies tun. Da wird eben einfach seine Sorgepflicht höher bewertet als sein Recht, Hobbies ausüben zu können, während seine Kinder darben.

    Würde seine neue Frau nicht genügend verdienen, um nach Befriedigung ihrer Kinder noch das gesetzliche Taschengeld zu zahlen, bliebe halt nur die weiter auszuübende Nebenerwerbstätigkeit.

    Ansonsten kann mann sich ja auch einfach mal fragen, ob man nun unbedingt fünf Kinder in die Welt setzen muss, wenn mann es sich nicht leisten kann ....

    Grüße, mnn
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 16:55 Uhr)

  8. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    [QUOTE=Inaktiver User]
    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    @LOM: Du verstehst irgendwie nicht - in dem von Dir zitierten Fall hungern die Kinder aus zweiter Ehe nicht.
    Nochmal:
    Dem Mann wird aufgetragen arbeiten zu gehen um so Unterhalt für das 1. Kind zu leisten. Dafür muß er aber seine Hausmanntätigkeit in der Zweitfamilie aufgeben, und seine Zweitfrau muß zu Hause bleiben und sich um die 3 Kinder kümmern. Folge: wesentlich weniger Verdienst für die Zweitfamilie, da der Mann auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hat.


    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ansonsten kann mann sich ja auch einfach mal fragen, ob man nun unbedingt fünf Kinder in die Welt setzen muss, wenn mann es sich nicht leisten kann ....

    Grüße, mnn
    Das stimmt natürlich auch wieder

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das stimmt natürlich auch wieder
    Gut, dann sind wir ja fast einer Meinung .

    , mnn

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Übrigens auch wiederverheiratete Väter mit Kind in 2. Ehe. Die dürfen sich -höchstrichterlich bestätigt- offiziell nicht ihr 2. Kind betreuen, sondern haben zu arbeiten um für das 1. Kind Unterhalt ranzuschaffen. (sog. Hausmannurteil)
    Ich finde das ganz richtig so. Die (neue) Frau ginge arbeiten und der Vater würde sich der Unterhaltspflicht für seine Kinder aus 1. Ehe entziehen, indem er seine Kinder aus 2. Ehe betreut. Wenn die neue Frau dann für den Unterhalt aufkommt, ist es ja ok...anderenfalls ist es absolut korrekt, dem Vater ein fiktives Einkommen anzurechnen. Ansonsten wäre dem diesbezüglichen "Missbrauch" Tür und Tor geöffnet.

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