Nein...aber bisher sagtest du entweder das, oder nix!Zitat von lordsofmidnight
was heißt schon "nicht passt"?...ihre Reaktion war spontan!Zitat von lordsofmidnight
Aber ich finde, das ist ein sehr wesentlicher Punkt...
WAS will das Kind?
ach ja...unsre Papa ist nicht da...aber das hatte ich ja schon mehrfach erwähnt...
rumgewurschtelt?...Na ja....der Mann hat sich gemeinsam mit seiner neuen Frau dafür entschieden die Kinder zu betreuen...Zitat von lordsofmidnight
Zitat:
hier verdient die zweite Frau viel mehr, als er verdienen könnte.
Die beiden haben doch aber sicherlich vorher von der Unterhaltsverpflichtung gewußt!
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08.03.2007, 12:07Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 12:38 Uhr)
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08.03.2007, 13:02
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nun, eine 30/70-Betreuung z.B. ist aktuell rechtlich dermaßen ausgestaltet, daß der Vater 30% betreut, aber trotzdem 100% KU zahlen darf. So geht´s natürlich nicht. Z.Zt. gibt´s nur: entweder 100% KU zahlen oder nichts, keine anteiligen Summen.
Zitat von Inaktiver User
Noch eine unsinnige Regelung. Kann man natürlich privat regeln, aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine wie auch immer ausgestaltete Betreuung.
Warum ist er nicht da?
Zitat von Inaktiver User
Ich halte die Begründung der Richter für absurd. Ein schlecht ausgebildeteter Hausmann wird auf den Arbeitsmarkt geschickt um für sein 1. Kind Unterhalt ranzuschaffen. Seine neue Frau muß jetzt einen gut bezahlten Job kündigen und die Hausfrau spielen. Was ist wenn der Mann gar keinen Job findet? Dann sind beide Elternteile des 2. Kindes zu Hause und dürfen Unterhalt für das 1. Kind von Hartz IV abdrücken? Und der Selbstbehalt des Mannes wird auch mal locker nebenbei gekippt.
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 13:19Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
gut rein rechtlich mag das so sein...aber...man kann sich auch ohne Gericht über die Höhe der Unterhaltszahlung und den Betreuungsanteil einigen...das setzt natürlich voraus, das die vereinbarte Regelung von allen Beteiligten verlässlich eingehalten wird.
Zitat von lordsofmidnight
Die gesetzliche Regelung muß immer nur dann herhalten, wenn keine Einigung zustande kommt:
weil er kein Interesse an seinen Kindern hat.
Zitat von lordsofmidnight
und zu dem Artikel...na ja...über die Hintergründe oder die Ausbildung steht da nichts weiter...da könnten wir uns jetzt ganz wilden und hemmungslosen Spekulationen hingeben...
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08.03.2007, 13:23
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Klar, wenn beide Partner sich einigen können, kann sowas klappen. Leider sind Trennungen nicht immer schmerzfrei...
Zitat von Inaktiver User
Das reicht mir als Begründung nicht.
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 13:28Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
tja...das ist aber leider die Realität und du wirst dich damit zufrieden geben müssen...ich werde dir jetzt ganz bestimmt nicht meine ganze Lebensgeschichte erzählen...
Zitat von lordsofmidnight
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08.03.2007, 13:37
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Mußt Du ja auch nicht. Nur finde ich ein "hat kein Interesse" doch etwas sehr pauschal.
Zitat von Inaktiver User
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08.03.2007, 13:42Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
find ich ja auch...
Zitat von lordsofmidnight
aber mir fällt keine bessere Begründung ein...wenn du mehr wissen willst, müßtest du ihn schon selber fragen...
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08.03.2007, 13:56Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Soweit ich weiss, muss der Mann nur weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen. Wie er den beschafft ist den Richtern egal. So war die Klage bei einer Freundin entschieden worden, deren Ex das Arbeiten beim Kind mit der neuen Frau aufgeben wollte und sich nicht mehr in der Lage sah Unterhalt zu zahlen, da seine Ehefrau ihm nur ein Taschengeld schulde, wenn er den Haushalt macht.
Zitat von lordsofmidnight
Und so las ich es auch mal im Stern in einem Artikel über Scheidungsfolgen.
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08.03.2007, 15:26
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Das sollte mit dem Hausmannurteil nun vorbei sein.
Zitat von Inaktiver User
Das Taschengeld, was ihm von seiner neuen Frau rechtlich zusteht, hat er durchzureichen an seine Ex.
So zahlt faktisch seine neue Frau Kindesunterhalt an die Ex-Frau ihres Mannes. Sowas nannte man früher Sippenhaft.
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08.03.2007, 15:32Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nein, wieso? Er geht eine Verpflichtung ein und muss der nachkommen. Wie er dies organisiert, bleibt ihm frei gestellt. Er kann das Geld selbst erarbeiten oder auf andere Art - über seine Frau, die arbeiten geht - herbei schaffen. Entscheidet er sich fürs zu Hause bleiben, muss er sie, mit der er das Kind hat, das nun er betreut, bitten, diese Verpflichtung für ihn zu übernehmen.
Zitat von lordsofmidnight
Er kann sich nur nicht durch nichtzahlen davon befreien, dass er bereits Kinder hat, die versorgt werden müssen.


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