Antworten
Seite 41 von 71 ErsteErste ... 31394041424351 ... LetzteLetzte
Ergebnis 401 bis 410 von 702
  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Ich propadiere dieses Modell nicht als Allheilmittel.
    Nein...aber bisher sagtest du entweder das, oder nix!

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wenn Deiner Tochter so ein Modell nicht paßt, ok, aber ist sie in der Lage die Folgen ihrer Vaterlosigkeit voll zu überblicken? Kann sie ggf. gar nicht, weil er Papa ja vielleicht nie da war.
    was heißt schon "nicht passt"?...ihre Reaktion war spontan!
    Aber ich finde, das ist ein sehr wesentlicher Punkt...

    WAS will das Kind?

    ach ja...unsre Papa ist nicht da...aber das hatte ich ja schon mehrfach erwähnt...


    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Da wird dann rumgewurschtelt bis es paßt...
    rumgewurschtelt?...Na ja....der Mann hat sich gemeinsam mit seiner neuen Frau dafür entschieden die Kinder zu betreuen...

    Zitat:
    hier verdient die zweite Frau viel mehr, als er verdienen könnte.

    Die beiden haben doch aber sicherlich vorher von der Unterhaltsverpflichtung gewußt!
    Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 12:38 Uhr)

  2. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein...aber bisher sagtest du entweder das, oder nix! !
    Nun, eine 30/70-Betreuung z.B. ist aktuell rechtlich dermaßen ausgestaltet, daß der Vater 30% betreut, aber trotzdem 100% KU zahlen darf. So geht´s natürlich nicht. Z.Zt. gibt´s nur: entweder 100% KU zahlen oder nichts, keine anteiligen Summen.
    Noch eine unsinnige Regelung. Kann man natürlich privat regeln, aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine wie auch immer ausgestaltete Betreuung.



    Zitat Zitat von Inaktiver User
    was heißt schon "nicht passt"?...ihre Reaktion war spontan!
    Aber ich finde, das ist ein sehr wesentlicher Punkt...

    WAS will das Kind?

    ach ja...unsre Papa ist nicht da...aber das hatte ich ja schon mehrfach erwähnt... !
    Warum ist er nicht da?


    Zitat Zitat von Inaktiver User
    rumgewurschtelt?...Na ja....der Mann hat sich gemeinsam mit seiner neuen Frau dafür entschieden die Kinder zu betreuen...

    Zitat:
    hier verdient die zweite Frau viel mehr, als er verdienen könnte.

    Die beiden haben doch aber sicherlich vorher von der Unterhaltsverpflichtung gewußt!
    Ich halte die Begründung der Richter für absurd. Ein schlecht ausgebildeteter Hausmann wird auf den Arbeitsmarkt geschickt um für sein 1. Kind Unterhalt ranzuschaffen. Seine neue Frau muß jetzt einen gut bezahlten Job kündigen und die Hausfrau spielen. Was ist wenn der Mann gar keinen Job findet? Dann sind beide Elternteile des 2. Kindes zu Hause und dürfen Unterhalt für das 1. Kind von Hartz IV abdrücken? Und der Selbstbehalt des Mannes wird auch mal locker nebenbei gekippt.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    ..entweder 100% KU zahlen oder nichts, keine anteiligen Summen.
    gut rein rechtlich mag das so sein...aber...man kann sich auch ohne Gericht über die Höhe der Unterhaltszahlung und den Betreuungsanteil einigen...das setzt natürlich voraus, das die vereinbarte Regelung von allen Beteiligten verlässlich eingehalten wird.

    Die gesetzliche Regelung muß immer nur dann herhalten, wenn keine Einigung zustande kommt:

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Warum ist er nicht da?
    weil er kein Interesse an seinen Kindern hat.


    und zu dem Artikel...na ja...über die Hintergründe oder die Ausbildung steht da nichts weiter...da könnten wir uns jetzt ganz wilden und hemmungslosen Spekulationen hingeben...

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    gut rein rechtlich mag das so sein...aber...man kann sich auch ohne Gericht über die Höhe der Unterhaltszahlung und den Betreuungsanteil einigen...das setzt natürlich voraus, das die vereinbarte Regelung von allen Beteiligten verlässlich eingehalten wird.

    Die gesetzliche Regelung muß immer nur dann herhalten, wenn keine Einigung zustande kommt: :
    Klar, wenn beide Partner sich einigen können, kann sowas klappen. Leider sind Trennungen nicht immer schmerzfrei...

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    weil er kein Interesse an seinen Kindern hat.
    Das reicht mir als Begründung nicht.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das reicht mir als Begründung nicht.
    tja...das ist aber leider die Realität und du wirst dich damit zufrieden geben müssen...ich werde dir jetzt ganz bestimmt nicht meine ganze Lebensgeschichte erzählen...

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    tja...das ist aber leider die Realität und du wirst dich damit zufrieden geben müssen...ich werde dir jetzt ganz bestimmt nicht meine ganze Lebensgeschichte erzählen...
    Mußt Du ja auch nicht. Nur finde ich ein "hat kein Interesse" doch etwas sehr pauschal.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Mußt Du ja auch nicht. Nur finde ich ein "hat kein Interesse" doch etwas sehr pauschal.
    find ich ja auch...

    aber mir fällt keine bessere Begründung ein...wenn du mehr wissen willst, müßtest du ihn schon selber fragen...

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Ich halte die Begründung der Richter für absurd. Ein schlecht ausgebildeteter Hausmann wird auf den Arbeitsmarkt geschickt um für sein 1. Kind Unterhalt ranzuschaffen. Seine neue Frau muß jetzt einen gut bezahlten Job kündigen und die Hausfrau spielen. Was ist wenn der Mann gar keinen Job findet? Dann sind beide Elternteile des 2. Kindes zu Hause und dürfen Unterhalt für das 1. Kind von Hartz IV abdrücken? Und der Selbstbehalt des Mannes wird auch mal locker nebenbei gekippt.
    Soweit ich weiss, muss der Mann nur weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen. Wie er den beschafft ist den Richtern egal. So war die Klage bei einer Freundin entschieden worden, deren Ex das Arbeiten beim Kind mit der neuen Frau aufgeben wollte und sich nicht mehr in der Lage sah Unterhalt zu zahlen, da seine Ehefrau ihm nur ein Taschengeld schulde, wenn er den Haushalt macht.

    Und so las ich es auch mal im Stern in einem Artikel über Scheidungsfolgen.

  9. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Soweit ich weiss, muss der Mann nur weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen. Wie er den beschafft ist den Richtern egal. So war die Klage bei einer Freundin entschieden worden, deren Ex das Arbeiten beim Kind mit der neuen Frau aufgeben wollte und sich nicht mehr in der Lage sah Unterhalt zu zahlen, da seine Ehefrau ihm nur ein Taschengeld schulde, wenn er den Haushalt macht.

    Und so las ich es auch mal im Stern in einem Artikel über Scheidungsfolgen.
    Das sollte mit dem Hausmannurteil nun vorbei sein.
    Das Taschengeld, was ihm von seiner neuen Frau rechtlich zusteht, hat er durchzureichen an seine Ex.
    So zahlt faktisch seine neue Frau Kindesunterhalt an die Ex-Frau ihres Mannes. Sowas nannte man früher Sippenhaft.

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Das sollte mit dem Hausmannurteil nun vorbei sein.
    Das Taschengeld, was ihm von seiner neuen Frau rechtlich zusteht, hat er durchzureichen an seine Ex.
    So zahlt faktisch seine neue Frau Kindesunterhalt an die Ex-Frau ihres Mannes. Sowas nannte man früher Sippenhaft.
    Nein, wieso? Er geht eine Verpflichtung ein und muss der nachkommen. Wie er dies organisiert, bleibt ihm frei gestellt. Er kann das Geld selbst erarbeiten oder auf andere Art - über seine Frau, die arbeiten geht - herbei schaffen. Entscheidet er sich fürs zu Hause bleiben, muss er sie, mit der er das Kind hat, das nun er betreut, bitten, diese Verpflichtung für ihn zu übernehmen.

    Er kann sich nur nicht durch nichtzahlen davon befreien, dass er bereits Kinder hat, die versorgt werden müssen.

Antworten
Seite 41 von 71 ErsteErste ... 31394041424351 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •