zu der Studie hatte ich weiter oben schon geschrieben...Zitat von lordsofmidnight
erstaunlich ist, das du nur die Ergebnisse des alleinigen Sorgerechts zitierst, obwohl heute in fast allen Scheidungsfällen das gemeinsame Sorgerecht beschlossen wird....
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Ergebnis 301 bis 310 von 702
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07.03.2007, 08:41Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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07.03.2007, 08:44
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
@lords...
was bezweckst du eigentlich? Du lebst eigener aussage nach in einer intakten familie... und selbst wenn es mal anders würde, so liegt es doch bei euch, das ordentlich zu regeln. es bedarf nicht immer gesetze. die sind nur nötig, weils oft nicht funktionniert. aber du hast es doch zu einem großen teil selbst in der hand!!
woher der frust??Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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07.03.2007, 08:45Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Um mal wieder zum eigentlichen Thema dieses Strangs zurückzukehren:
Mein Ex wurde ja (wie bereits erwähnt) am 19. Februar angeschrieben, dass er (rückwirkend) ab Dezember 2006 Unterhalt in Höhe von 257,00 Euro zu zahlen hat. Gestern schaue ich in mein Girokonto (er überweist i.d.R. erst zum 6. des Monats) und muss leider feststellen, dass er für März wieder nur 200 Euro überwiesen hat...von den ausstehenden Beträgen seit Dezember wollen wir gar nicht erst anfangen, davon habe ich natürlich auch noch keinen Cent gesehen.
Bis zum 19.03. soll er den Unterhalt beim JA beurkunden lassen...ich befürchte, das läuft auf eine Gerichtsverhandlung raus, weil er das freiwillig nicht machen wird.
So sieht die Realität aus...von wegen arme Männer
Geändert von Inaktiver User (07.03.2007 um 08:47 Uhr)
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07.03.2007, 08:46
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Quelle?
Zitat von Inaktiver User
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07.03.2007, 08:51
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Hat er einen Job?
Zitat von Inaktiver User
Ist er überhaupt leistungspflichtig?
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07.03.2007, 08:56
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Zitat von Inaktiver User
mein ex hat im laufe des letzten jahres den unterhalt für die 3 kinder um 300 euro gekürzt. kommentarlos sozusagen...im sommer hat er sogar um über 400 euro gekürzt, darauf hin bin ich dann sauer geworden und habe ihm mit gerichtlichen schritten gedroht.
da er im moment etwas eng ist mit seinem geld bin ich auf die jetztige summe eingegangen- inzwischen stehen über die letzten 2 jahre einiges an geldern aus...
ich muss allerdings jeden monat aufs neue anmahnen. es ist zum k.... - ich habe im gegenzug dazu, meine arbeitszeit erhöht und gleiche damit wenigstens etwas das delta aus. habe dafür noch weniger zeit für die kinder...
was den umgang angeht, so gehen die kinder inzwischen zu ihm, wie sie wollen - und er! - denn er ist beileibe nicht unglücklich darüber, seine zeit frei zu verfügung zu haben. oft werde ich einfach vor vollendete tatsachen gesetzt, nicht informiert, wenn er die kinder nicht nehmen kann etc... - die kinder regeln das inzwischen aber sehr oft mit ihrem vater selbst. ich fordere unter anderem auch ferien betreuung mit ein - er will sich kümmern? dann richtig!
ich muss sagen, ich bin froh, wenn die kids groß genug sein werden- sprich fast erwachsen- und ihren umgang mit ihrem vater ohne mich regeln werden.Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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07.03.2007, 08:57Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Dafür das das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall ist?
Zitat von lordsofmidnight
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07.03.2007, 09:00
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
wenn er zu 260 euro verpflichtet ist, hat er einen job.
Zitat von lordsofmidnight
und selbst wenn er arbeitslos ist, ist er verpflichtet zu zahlen- .Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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07.03.2007, 09:01Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
hier z.B. klick
Zitat von lordsofmidnight
Das Gesetz geht davon aus, dass auch nach der Scheidung beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht behalten. Der Gesetzgeber sieht mithin das gemeinschaftliche Sorgerecht auch nach der Scheidung als den Normalfall an. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden, muss ein entsprechender Gerichtsbeschluss erwirkt werden.
vermutlich gibt es dazu noch etliche bessere Quellen...aber so viel Zeit habe ich jetzt nicht...
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07.03.2007, 09:03
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Zitat von Inaktiver User
Ja, bitte.
Selbst wenn es so ist, wie Du schreibst: Es nützt es den vielen Kinder aus unehelichen Ehen leider nix...


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