Das ist doch ein ganz anderer Fall:Zitat von Inaktiver User
Dein Ex weigert sich quasi sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt zu leisten. Andere Baustelle.
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06.03.2007, 14:38
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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06.03.2007, 14:39Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Bin ich Jesus? Kann ich über Wasser laufen? Keine Ahnung, warum nicht. Weil das a) wahrscheinlich unrealistisch ist und b) möglicherweise nicht dem Kindeswohl dient...der Gesetzgeber wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben.
Zitat von lordsofmidnight
Natürlich tust Du das. Sobald es nicht nach Deiner Nase geht, hat die Mutter (oder besser das Kind, denn dem schadest Du mit Deiner Haltung am meisten) halt Pech gehabt...und sie entscheidet ja lt Deiner Aussage gegen das Wohl des Kindes.Ich schiebe hier niemanden etwas zu
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06.03.2007, 15:04
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Jesus bist Du nicht, das war ein Mann
Zitat von Inaktiver User
Wenn der Gesetzgeber Vätern nicht zugesteht Erziehungsleistungen zu erbringen, dient es dem Kindeswohl?
Das ist staatliche Väterausgrenzungspolitik und Unterhaltsbeschaffungsprogramm für boykottierende Mütter.
Gleiches Recht für alle bitteschön.
Macht sie es nicht?
Zitat von Inaktiver User
Wenn meine Angebote meiner gesetzlichen Pflicht genüge zu tun, also sowohl Bar- als auch Betreuungsleistung zu leisten, abgelehnt werden, muß ich doch davon ausgehen, daß meine Leistungen für das Kind nicht erwünscht und/oder unwichtig sind. Wenn Staat und/oder Mutter meinen väterliches Leistungen (bar- und Betreuungsunterhalt) wären wichtig, steht es ihnen ja frei diese anzunehmen. Ich biete sie voll an.
Einerseits väterliche Leistungen abzulehnen, sich die Rosinen rauszupicken und anschließend über mangelndes väterliches Engagement zu schwadronieren ist an Verlogenheit nun wirklich nicht mehr zu toppen.
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06.03.2007, 15:08Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Niemand hindert ein Paar daran, diese Möglichkeit der 50:50 Betreuung ohne finanziellen Transfer zu leben. Auch der Gesetzgeber nicht.
Zitat von lordsofmidnight
Er schreibt es nur nicht als Weg vor, weil er für viele nicht lebbar ist.
Ich habe von Dir immer noch keine Idee gelesen, wie man mit ähnlich hohem Einkommen für die Menschen der Ex-Familie nun zwei Haushalte macht.
Für mich rein rechnerisch, wie ich vorhin ausführte, nicht machbar. Dir scheinbar nicht mal einen Kommentar wert.
Und was ist nun mit Irland?
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06.03.2007, 15:13
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Zu beidem hatte ich schon geschrieben:
# 186
# 230
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06.03.2007, 15:16
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Völlig falsch. Er bietet es nicht an, weil er an seiner Väterausgrenzungspolitik der letzten 30 Jahre krampfhaft festhalten möchte, während zumindest die rechtliche gemeinsame Sorge nach einer Trennung rund um Deutschland herum immer öfter Gesetz wird.
Zitat von Inaktiver User
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06.03.2007, 15:32Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Halt mal, wieso nicht? Es gibt die gemeinsame Sorge für die Kinder und die ist Gesetz.
Zitat von lordsofmidnight
Und wer sollte die Leute daran hindern?
Die Paare, die ich kenne haben weder jemanden gefragt noch kam jemand von Amts wegen auf sie zu, heraus zu bekommen, wie sie nach der Trennung leben wollen.
Das ist Sache der Eltern und da mischt sich der Staat nicht ein.
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06.03.2007, 15:38
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nur für ehemals verheiratete Väter. Da jedoch die Ehe ziemlich aus der Mode gekommen ist, und der Anteil der "wilden Ehen" ständig steigt, gibt es immer seltener gemeinsame Sorge nach einer Trennung. Die alleinige Sorge wird also derzeit quasi durch die Hintertür wieder eingeführt.
Zitat von Inaktiver User
Aber wenn ich als Vater nach einer Trennung Erziehungsleistungen erbringen möchte, geht den Staat es etwas an?
Zitat von Inaktiver User
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06.03.2007, 15:39Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Hier #186 :
Zitat von lordsofmidnight
Es kommt nicht auf eins raus. Du brauchst zwei Wohnungen, zwei Mal Versicherungen, Autos, zwei Mal Heizung, Strom, doppelte Anzahl Elektrogeräte, Haushaltsausstattung und in jeder Wohnung ein Kinderzimmer.
Zitat von lordsofmidnight
Das bleibt sich mitnichten gleich und das schrieb ich mehrmals, worauf Du nicht eingegangen bist.
So zu tun, als könne man aus einem Haushalt zwei machen, bringt hier nicht weiter.
Hier nun #230
Zitat von lordsofmidnight
Worin nicht im Mindesten erklärt ist, wo der Bezug zu Irland beim Thema 50:50 Regelung zu finden ist.
Meine Erfahrungen dazu, die ich in den nächsten Wochen wieder mal auffrischen darf, sprechen dagegen, dass man in Irland eine vorbildliche Nation für Kinder mit mehreren Lebensmittelpunkten nach Trennung der Eltern finden kann.
Aber vielleicht sagst Du mir, was Du damit wolltest, worum ich bereits gebeten hatte.
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06.03.2007, 15:43Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Das ist eine Besonderheit, die es in vielen Ländern gibt. Eine Ehe bringt mehr Rechte auch in Bezug auf die rechtliche Position zum Kind mit sich.
Zitat von lordsofmidnight
So unmodern ist die Ehe nicht. Die meisten Kinder werden immer noch ehelich geboren.
Aber wenn Du meinst, dass der Trend so stark ist, wäre es doch an denen, die dies beklagen, die Mode des Nichtheiratens nicht mit zu machen und schon ist es kein Problem mehr.
Man muss schliesslich auch nicht Mini tragen, nur weil irgendjemand meint, es sei modern.
Nein, wieso sollte es? Wenn sich die Eltern einig sind, können sie ohne Staat oder Gericht tun, was ihnen liegt und für sie passend erscheint.Aber wenn ich als Vater nach einer Trennung Erziehungsleistungen erbringen möchte, geht den Staat es etwas an?
Wo ist das Problem?


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