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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Super, das hat natürlich als väterliches Verhalten Vorbildcharakter.

    Deine Kinder werden sich wahrscheinlich verständnisvoll zeigen, wenn Du ihnen erklärst, dass Dir nichts anderes übrig blieb, weil man wollte, dass Du ihren Lebensunterhalt mit bestreitest.

    Oh weia, ich beginne meinen Ex zu verstehen.
    Ach, es hat Vorbildcharakter den Vater auszugrenzen, seine Betreungsleistung abzulehnen und Unterhalt zu fordern?

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Welche Frage hättest Du gerne beantwortet?
    was passiert mit der 50/50-Regelung wenn einer der Eltern den Wohnort wechseln muß um seine Existenz zu sichern?

    Lebt das Kind dann weiterhin abwechselnd bei den Eltern...oder wäre in so einem Fall dann nicht doch wieder die Unterhaltsregelung besser?

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    In Irland liegt die Frauenerwerbsquote bei lediglich 55%, also noch 5% unter dem bundesdeutschen Wert. Wenn die irischen Kinder angeblich alle in die Ganztagsbetreuung gehen, was machen dann die Mütter den ganzen langen Tag?
    Sie sind viel zu Hause, treffen sich miteinander, schauen fern, kaufen ein. In den Einkaufszentren sind sie in Scharen zu finden.


    Was hast Du eigentlich mit dem Beispiel Irland? Ich wüsste nicht, dass es dort einen fortschrittlichen Umgang mir nachehelichen Situationen gibt. Meist läuft es traditionell so, dass der Vater weg ist und die Mutter mit den Kindern (sind immer noch meist mehrere, wenn auch nicht mehr so viele wie früher) allein bleibt.

  4. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Vlt. solltest Du bei der ganzen Zeterei mal berücksichtigen, dass Du für DEIN Kind, und mitnichten für dessen Mutter zahlen würdest...Deine Nickeligkeit trifft ergo den Falschen. Aber wenn Du es ruhigen Gewissens vertreten kannst, ein Kind in die Welt zu setzen und Dich anschliessend aus Deiner finanziellen Verantwortung zu stehlen, ist das Dein Ding....für mich ist sowas nicht nachvollziehbar. Deine Kinder werden es Dir später sicher danken, wenn sie alt genug sind, und ANSONSTEN von sich aus Kontakt zu Dir aufgenommen hätten. Sorry, aber mit so einem Vater würde ich nichts mehr zu tun haben wollen.
    Wieso? Ich würde sowohl für mein Kind arbeiten und Betreuungsleistungen erbringen. Wenn dies abgelehnt wird und stattdessen eine Unterhaltsforderung eintrudelt, habe ich für das Kind meine Leistung angeboten. Es ist die "MUTTER", die nicht an das Kindeswohl denkt und mich zum Wochenddaddy mit Unterhaltspflicht verdonnern will. Sorry, das mache ich nicht mit.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Ach, es hat Vorbildcharakter den Vater auszugrenzen, seine Betreungsleistung abzulehnen und Unterhalt zu fordern?
    Nein, es ist selbstverständlich, für seine Kinder im Rahmen seiner Möglichkeiten und der bestehenden Gesetze zu sorgen.

    Entzieht man sich dem durch Nichtzahlen des Unterhalts und Flucht ins Ausland, ist das wohl kaum der richtige Weg, seinen Kindern zu zeigen, dass man sich um sie sorgt.

    Das ist Egoismus pur und eine Art Trotzreaktion, wenn man nicht bekommt, was man will, dann will man gar nicht mehr.

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wieso? Ich würde sowohl für mein Kind arbeiten und Betreuungsleistungen erbringen. Wenn dies abgelehnt wird und stattdessen eine Unterhaltsforderung eintrudelt, habe ich für das Kind meine Leistung angeboten. Es ist die "MUTTER", die nicht an das Kindeswohl denkt und mich zum Wochenddaddy mit Unterhaltspflicht verdonnern will. Sorry, das mache ich nicht mit.
    Wenn Du jetzt noch mit dem Fuß aufstampfst, weil Du Deinen Willen nicht bekommst, kriegst Du auch keinen Lolly.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Wieso? Ich würde sowohl für mein Kind arbeiten und Betreuungsleistungen erbringen. Wenn dies abgelehnt wird und stattdessen eine Unterhaltsforderung eintrudelt, habe ich für das Kind meine Leistung angeboten. Es ist die "MUTTER", die nicht an das Kindeswohl denkt und mich zum Wochenddaddy mit Unterhaltspflicht verdonnern will. Sorry, das mache ich nicht mit.
    Es geht hier nicht um die Betreuung...darauf hast Du halt keinen gesetzlichen Anspruch. Derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, hat seinen Unterhalt eben in bar zu leisten...da beisst die Maus keinen Faden ab. Aber schön, dass Du mal wieder alles auf die Mütter schiebst...wenn die nicht nach Deiner Nase tanzen wollen, handeln sie nicht zum Wohle des Kindes? Ich lach mich tot...

  8. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Nein, es ist selbstverständlich, für seine Kinder im Rahmen seiner Möglichkeiten und der bestehenden Gesetze zu sorgen.

    Entzieht man sich dem durch Nichtzahlen des Unterhalts und Flucht ins Ausland, ist das wohl kaum der richtige Weg, seinen Kindern zu zeigen, dass man sich um sie sorgt.

    Das ist Egoismus pur und eine Art Trotzreaktion, wenn man nicht bekommt, was man will, dann will man gar nicht mehr.

    Da scheinen jetzt aber einige Damen zu rotieren, wenn der $ nicht mehr fließt...
    Nochmals:
    Ich als Vater biete 50/50-Betreuung an, und würde damit meiner Pflicht sowohl nach Bar- als auch nach Betreuungsunterhalt voll Genüge leisten. Eine gemeinsame Betreuung wäre -wie dargestellt- in meinem Fall problemlos machbar. Wer hat also das Recht, meine Betreuungsleistung abzulehnen? Niemand! (BTW, warum kann ich eigentlich nicht die Betreuungsleistung der Mutter ablehnen?)
    Wenn der Staat (und/oder die Mutter) willkürlich einen Teil der von mir angebotenen Leistungen ablehnt, nehme das zur Kenntnis und erbringe eben keine Leistungen.

  9. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es geht hier nicht um die Betreuung...darauf hast Du halt keinen gesetzlichen Anspruch. ...

    Das ist exakt der Punkt. Und warum bitteschön nicht?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, hat seinen Unterhalt eben in bar zu leisten...da beisst die Maus keinen Faden ab. Aber schön, dass Du mal wieder alles auf die Mütter schiebst...wenn die nicht nach Deiner Nase tanzen wollen, handeln sie nicht zum Wohle des Kindes? Ich lach mich tot...
    Ich schiebe hier niemanden etwas zu, ich biete meine Leistungen an.

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Da scheinen jetzt aber einige Damen zu rotieren, wenn der $ nicht mehr fließt...
    Nochmals:
    Ich als Vater biete 50/50-Betreuung an, und würde damit meiner Pflicht sowohl nach Bar- als auch nach Betreuungsunterhalt voll Genüge leisten. Eine gemeinsame Betreuung wäre -wie dargestellt- in meinem Fall problemlos machbar. Wer hat also das Recht, meine Betreuungsleistung abzulehnen? Niemand! (BTW, warum kann ich eigentlich nicht die Betreuungsleistung der Mutter ablehnen?)
    Wenn der Staat (und/oder die Mutter) willkürlich einen Teil der von mir angebotenen Leistungen ablehnt, nehme das zur Kenntnis und erbringe eben keine Leistungen.
    Ja, ich bin wütend, dass der Vater sein Kind allein von mir finanzieren und betreuen lässt. Wieso auch nicht? Es ist ein Kind, das zwei Elternteile hat, die leben und für es sorgen sollten.

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