Zum Barunterhalt ist nicht nur der Vater verpflichtet, sondern auch die Mutter.Zitat von Inaktiver User
Ach so, nettes Foto übrigens.
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06.03.2007, 13:51
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
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06.03.2007, 13:53Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Es gibt in den von Dir angesprochenen Ländern - sind übrigens immer noch wenige - eine gute Kinderbetreuung und Ganztagsschule. Hier arbeiten im Allgemeinen die Frauen wie auch die Männer beide voll und erwirtschaften das dafür nötige.
Zitat von lordsofmidnight
Mit zwei halben Gehältern geht es rein rechnerisch leider immer noch nicht.
Oder möchtest Du mich überzeugen, wie man Miete, Nebenkosten, Autos, Versicherungen und das ganze verdoppelt, während die Einnahmen wenn überhaupt gleich bleiben?
Würde mich wirklich interessieren, denn ich kenne nur die Situation, dass nach der Trennung mehr Geld gebraucht wird.
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06.03.2007, 13:54Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Sag mal, bist Du wirklich so naiv oder tust Du nur so? Dein Lohn wird in dem Falle gepfändet...was willst DU denn dagegen machen?
Zitat von lordsofmidnight
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06.03.2007, 13:54Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Ich nichts. Das geht dann seinen Gang und läuft von Zahlungsaufforderung über Pfändung bis hin zur Haft seinen Weg.
Zitat von lordsofmidnight
Aber das weisst Du ja, wenn Du das Thema kennst.
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06.03.2007, 13:56Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ab Volljährigkeit des Kindes zu Barunterhalt verpflichtet.
Zitat von lordsofmidnight
Ich dachte, wir reden von minderjährigen Kindern.
Mir scheint, hier geht einiges durcheinander.
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06.03.2007, 13:57
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Die üblichen Taktiken anwenden:
Zitat von Inaktiver User
Arbeitslos werden, untertauchen, Schulden auflaufen lassen und insolvent werden. Oder gleich ins Ausland gehen, Spanien weigert sich schon länger deutsche Unterhaltstitel anzuerkennen, die Spanier sprechen von einer Versklavung von deutschen Vätern.
Ich zahle eben nix. Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
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06.03.2007, 13:59
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
In Frankreich ja, in anderen Ländern nicht, z.B. Irland.
Zitat von Inaktiver User
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06.03.2007, 14:00
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Eine Mutter ist erst einmal barunterhaltspflichtig, genau wie der Vater auch. Aus dieser Pflicht wird sie lediglich entlassen, wenn sie betreut. Betreut sie nicht, ist sie barunterhaltspflichtig.
Zitat von Inaktiver User
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06.03.2007, 14:00Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Aha...nur darum geht es also...sag das doch gleich...
Zitat von lordsofmidnight

von wegen Kindeswohl...pff.
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06.03.2007, 14:03
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Nee Max, auf diese Schiene lasse ich micht nicht einfahren: Ich biete 50/50 Betreuung an. Wird diese abgelehnt ist es die Mutter die nicht an das Kindeswohl denkt. So rum ist´s richtig.
Zitat von Inaktiver User


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