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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Tja, so ist das Leben. Die Mutter leistet zwar keinen Barunterhalt, muss sich aber schliesslich des Kindes wegen eine grössere Wohnung nehmen, verbraucht mehr Strom/Wasser, Essen & trinken, muss Kleidung sowie Schul- und Freizeitbedarf kaufen (to be continued)...auch alles Mehrkosten, die sie ohne Kind gar nicht hätte. Es hat halt jeder der Beteiligten sein Scherflein beizutragen...in der einen oder anderen Form.
    Zum Barunterhalt ist nicht nur der Vater verpflichtet, sondern auch die Mutter.

    Ach so, nettes Foto übrigens.

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Dann erklär doch mal warum die gemeinsame Sorge in vielen anderen europäischen Ländern (es werden übrigens immer mehr) längst praktziert wird, und dort als Erfolgsmodell gilt?
    Es gibt in den von Dir angesprochenen Ländern - sind übrigens immer noch wenige - eine gute Kinderbetreuung und Ganztagsschule. Hier arbeiten im Allgemeinen die Frauen wie auch die Männer beide voll und erwirtschaften das dafür nötige.

    Mit zwei halben Gehältern geht es rein rechnerisch leider immer noch nicht.

    Oder möchtest Du mich überzeugen, wie man Miete, Nebenkosten, Autos, Versicherungen und das ganze verdoppelt, während die Einnahmen wenn überhaupt gleich bleiben?

    Würde mich wirklich interessieren, denn ich kenne nur die Situation, dass nach der Trennung mehr Geld gebraucht wird.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Ich zahle aber trotzdem nicht. Was willst Du dagegen machen?
    Sag mal, bist Du wirklich so naiv oder tust Du nur so? Dein Lohn wird in dem Falle gepfändet...was willst DU denn dagegen machen?

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Ich zahle aber trotzdem nicht. Was willst Du dagegen machen?
    Ich nichts. Das geht dann seinen Gang und läuft von Zahlungsaufforderung über Pfändung bis hin zur Haft seinen Weg.

    Aber das weisst Du ja, wenn Du das Thema kennst.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Zum Barunterhalt ist nicht nur der Vater verpflichtet, sondern auch die Mutter.

    Ach so, nettes Foto übrigens.
    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ab Volljährigkeit des Kindes zu Barunterhalt verpflichtet.

    Ich dachte, wir reden von minderjährigen Kindern.

    Mir scheint, hier geht einiges durcheinander.

  6. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sag mal, bist Du wirklich so naiv oder tust Du nur so? Dein Lohn wird in dem Falle gepfändet...was willst DU denn dagegen machen?
    Die üblichen Taktiken anwenden:
    Arbeitslos werden, untertauchen, Schulden auflaufen lassen und insolvent werden. Oder gleich ins Ausland gehen, Spanien weigert sich schon länger deutsche Unterhaltstitel anzuerkennen, die Spanier sprechen von einer Versklavung von deutschen Vätern.
    Ich zahle eben nix. Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?

  7. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es gibt in den von Dir angesprochenen Ländern - sind übrigens immer noch wenige - eine gute Kinderbetreuung und Ganztagsschule. Hier arbeiten im Allgemeinen die Frauen wie auch die Männer beide voll und erwirtschaften das dafür nötige.

    Mit zwei halben Gehältern geht es rein rechnerisch leider immer noch nicht.

    Oder möchtest Du mich überzeugen, wie man Miete, Nebenkosten, Autos, Versicherungen und das ganze verdoppelt, während die Einnahmen wenn überhaupt gleich bleiben?

    Würde mich wirklich interessieren, denn ich kenne nur die Situation, dass nach der Trennung mehr Geld gebraucht wird.
    In Frankreich ja, in anderen Ländern nicht, z.B. Irland.

  8. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ab Volljährigkeit des Kindes zu Barunterhalt verpflichtet.

    Ich dachte, wir reden von minderjährigen Kindern.

    Mir scheint, hier geht einiges durcheinander.
    Eine Mutter ist erst einmal barunterhaltspflichtig, genau wie der Vater auch. Aus dieser Pflicht wird sie lediglich entlassen, wenn sie betreut. Betreut sie nicht, ist sie barunterhaltspflichtig.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von lordsofmidnight
    Die üblichen Taktiken anwenden:
    Arbeitslos werden, untertauchen, Schulden auflaufen lassen und insolvent werden. Oder gleich ins Ausland gehen, Spanien weigert sich schon länger deutsche Unterhaltstitel anzuerkennen, die Spanier sprechen von einer Versklavung von deutschen Vätern.
    Ich zahle eben nix. Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
    Aha...nur darum geht es also...sag das doch gleich...
    von wegen Kindeswohl...pff.

  10. gesperrt

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    AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Aha...nur darum geht es also...sag das doch gleich...
    von wegen Kindeswohl...pff.
    Nee Max, auf diese Schiene lasse ich micht nicht einfahren: Ich biete 50/50 Betreuung an. Wird diese abgelehnt ist es die Mutter die nicht an das Kindeswohl denkt. So rum ist´s richtig.

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