@lords...
ich werde das gefühl nicht los, dass dein ganzer frust daher rührt, dass du dich trennen möchtest, dich aber nicht traust, weil du angst vor dem ganzen szenario hast, das du da von dir gibst.
das muss doch so nicht laufen: warum ist es nicht möglich nach der trennung fair zu bleiben? und dazu gehört vor allem die kinder rauszuhalten. und das heisst: unterhalt zahlen, kümmern, sich mit dem expartner so verständigen, dass man aus einer trennung keinen krieg macht. da schimpft man sich verantwortungsvoll, intelligent, verständig und was weiss ich noch alles... dabei wirds sofort eng, verletzt, stolz und kleinkariert...
nicht mit dem finger auf den anderen zeigen- selber bei sich schauen,was man da warum vollzieht... und manchmal erschrickt man vor sich selber
frida
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06.03.2007, 10:52
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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06.03.2007, 10:56
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
[QUOTE=Frida]@lords...
und dazu gehört vor allem die kinder rauszuhalten. und das heisst: unterhalt zahlen,/QUOTE]
Ersteres gehört mit Sicherheit dazu, letzteres mit Sicherheit nicht.
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06.03.2007, 11:07Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Was hast Du generell eigentlich gegen Unterhalt? Sei doch froh, wenn Du NUR KU zahlen musst...50/50 Betreuung hiesse nämlich für Dich, dass Du Deine Arbeitsstunden auf Teilzeit reduzieren müsstest und dementsprechend VIEL weniger Einkommen hättest. Dagegen sind die paar Euro KU Peanuts. Oder Du müsstest halt nur ein paar Stunden weniger arbeiten, hättest dann aber kein einziges WE mehr für Dich...wäre Dir das recht?
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06.03.2007, 11:09
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
[QUOTE=lordsofmidnight]
Zitat von Frida
doch natürlich gehörts dazu, du hast deine kinder in die welt gesetzt und dann hast du dich drum zu kümmern , auch wenn deine beziehung nicht funktionniert. essen müssen deine kinder...
ist ja graussig deine einstellung!
ich versorge 3 kinder mit meinem halbtagesjob, kindergeld und unterhaltszahlungen eines ebenso beleidigten ex wie du es scheinst... mann! was denkt ihr euch? dass wir mütter auf dem sofa liegen und ihr ranschaffen müsst? zumal der unterhalt gerade mal einen miniteil abdeckt.
so ists nun mal: mitgehangen, mitgefangen...
ich kann doch als mutter, nur weil ich gehen möchte, auch nicht meine kinder in den keller stellen und warten bis irgendwer sie versorgt. da wirst du trotz lamento keine andere lösung finden, als die der einsicht, dass deine 200 euro unterhalt DEINEM kind zukommen - ganz neutral- nicht gebunden an irgendwelche bedingungen. das ganze drumrum hängt auch von dir ab- und wenn ich mir das ganze gejammere so anhöre, machen gerade solche väter dieses thema so verdammt ungut und schwer lebbar.
ES GEHT NICHT UM EUCH!!! es geht um eure kinder :-)Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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06.03.2007, 11:16Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
ich überlege gerade, wie so ein Modell wohl in der Praxis funktionieren könnte...
Zitat von lordsofmidnight
Also die Grundbedingung dafür wäre ja wohl, das die Eltern zusammen reden!
Hmm..hier sehe ich schon mal die erste Hürde...
ok...weiter...die Kinder leben bei beiden Eltern zu gleichen Teilen...wie soll das aufgeteilt werden?....und was passsiert, wenn ein Elternteil seinen Wohnsitz verlegt (verlegen muß)?
Was passiert, wenn ein Elternteil seiner Betreuungsverpflichtung nicht mehr nachkommt?
usw....
Fragen über Fragen....
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06.03.2007, 11:49
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Wie bereits dargelegt, würde ich im Falle einer Trennung keinerlei Unterhalt zahlen, sondern 50/50 anbieten.
Zitat von Inaktiver User
Ob nun ein Elternteil nach einer Trennung 100% des Einkommens ranschleppt, oder jeder 50% kommt ohnehin auf´s gleiche raus. Der Vorteil liegt aber darin, daß bei 50/50 das Kind 2 gleichwertige Bezugspersonen hat.
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06.03.2007, 11:50
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
[QUOTE=Frida]
Hättest Du aufmerksam gelesen, wäre Dir aufgefallen, daß ich im Trennungsfall 50/50-Betreuung anbieten würde. Folglich heben sich die gegenseitigen Unterhaltsansprüche auf. Wo ist das Problem?
Zitat von lordsofmidnight
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06.03.2007, 11:56
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Richtig. Verständigung ist Grundvorraussetzung. Und genau diese wird quasi erzwungen, wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung Standard wäre. Hierzulande muß nicht mit einander geredet werden, der andere kann wortlos ausgebremst werden.
Zitat von Inaktiver User
Grundlos abhauen ist dann -wie in Frankreich- nicht mehr drin.
Zitat von Inaktiver User
Bei einer notwendigen Wohnsitzverlegung ist ebenfalls Verständigung angesagt. Alles eine Frage der Kommunikation und der Planung. Nicht immer machbar, aber oft, und fast immer besser als sich auf Kosten der Kinder jahrelang zu streiten.
Könnte man ja mit Strafen regeln. Wird ja hier auch gemacht, wenn Papa seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Wer kein Interesse an Betreuung hat, könnte notfalls sein Sorgerecht entzogen bekommen.
Zitat von Inaktiver User
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06.03.2007, 12:09Inaktiver User
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
wer soll das erzwingen??....mein Ex hat beim Jugendamt gesagt (ich zitiere) "mit der Frau da spreche ich im Leben kein Wort mehr"...und trotzdem haben wir gemeinsames Sorgerecht...das interessiert niemanden!
Zitat von lordsofmidnight
ich rede nicht von grundlos...
Zitat von lordsofmidnight
Was ist z.B. bei Arbeitslosigkeit??...Soll der arbeitslose Elternteil dann 100% Betreuung übernehmen??....Und der andere nun doch Unterhalt zahlen???
Was passiert mit der 50/50-Regelung in so einem Fall???
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06.03.2007, 12:59
AW: Unterhaltsbeistandschaft-das kann's ja wohl nicht sein
Zitat von Inaktiver User
Eine Mutter kann Unterhalt fordern und die Betreuung durch den Mann ablehnen. Das ist nun einmal so. Der Vater hat keinen Rechtsanspruch seine Betreuungsleistung durchzusetzen. Er hat aber die Pflicht Barunterhalt zu zahlen. Schlimm sowas.
Du erwartest jetzt von mir doch kein 50/50-Modell für sämtliche Lebenslagen? In vielen Ländern ist die gemeinsame Sorge der Regelfall, nicht die Ausnahme. Dank der erzwungenen Kommunikation müssen beide Elternteile auch nach einer Trennung miteinander reden und verhandeln. Wird ein Ex arbeitslos, müssen sie sich eben einigen wie weiter zu verfahren ist, sich absprechen, organisieren. Alles zum Wohle des Kindes.
Zitat von Inaktiver User
Übrigens:
Der Vorwurf Väter wären nicht an 50/50 interessiert, zieht nicht. Sämtliche Väterverbände sind sowohl für das gemeinsame Sorgerecht während der Partnerschaft als auch für die gemeinsame Betreuung nach Ende der Partnerschaft. Es sind leider ausschließlich Frauenverbände die dies strikt ablehnen, z.B. der VAMV, der deutsche Juristinnenbund und nahezu alle bekannten Feministinnen. Dort sitzen die Bremserinnen.


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