Und wenn die Eltern dann dem Kind den Unterhalt überwiesen haben- wurde dann eine korrekte Rechnung vorgenommen, was nun genau zu zahlen ist?
Der Unterhalt reduziert sich ja häufig, weil die Einkünfte der Frau nun mitgerechnet werden und auch, wenn man in den höchsten Satz kommt, kann das einiges weniger sein als in der Allein-Berechnung.
Noch dazu ändert sich die Düsseldorfer Tabelle häufig und zumindest theoritisch gehört eine Anpassung jederzeit hinein (auch wenn ich davon ausgehe, dass jetzt wegen 10 Euro o.ä. niemand was sagen würde).
Es macht somit Sinn machen, zumindest am Anfang den korrekten Betrag zu wissen.
Genau genommen gehören dazu die Abrechnungen der letzten 12 Monate- hat nun irgendjemand von euch dieses dann so erlebt?
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Thema: Unterhalt ab 18
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13.07.2017, 05:44Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
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13.07.2017, 08:16
AW: Unterhalt ab 18
leitlininen, da kannst du dich einmal einlesen
http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/...3%BCdL2017.pdf
kenzia,
was meinst du damit, das die einkuenfte der frau mitgerechnet werden ? welche frau ?
und so oft aendert sich die dd-tabelle nun auch wieder nicht, wenn diese sich aendert muessen die eltern einen neuberechnung vornehmen
die dd-tabelle bezieht sich uebrigens IMMER auf 2 unterhaltsberechtigte, muß ein unterhaltsverpflichteter nur fuer 1 person unterhalt bezahlen, sind hier aufschlaege vorzunehmen
um das einkommen der letzten 12 monate zu erhalten kann man sich ganz einfach vom verpflichteteten in eurem fall die jahressteuerbescheinigung aus 2016 hernehmen, allerdings nur unter der voraussetzung das die unterhaltsverpflichteten nicht ab 2017 eine fette lohnerhoehung hatten
und noch einmal mein hinweis, dein kind muß sich mit gar nichts auseinandersetzen, ihr als eltern berechnet das und dann bekommt sie betrag x ausbezahlt und fertig
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13.07.2017, 08:37Inaktiver User
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13.07.2017, 19:01Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
Na die Mutter
- ok, ich geh jetzt davon aus, dass das Kind bei der Mutter lebt und der Vater Unterhalt zahlt.
Den Unterhalt für das Kind zahlt der, bei dem das Kind nciht lebt.
Nur dessen Einkommen wird dazu zur Berechnung genommen.
Ab 18 werden die Einkünfte beider Elternteile addiert und dann der Betrag der DD-Tabelle entnommen.
Der Unterhaltssatz kann dadurch um einiges geringer für den werden, der vorher nur alleine für die Berechnung zuständig war.
ich hab da nun kein Buch geführt, aber nach 2 Jahren gab es schon immer Neuerungen- wobei dann nicht neu berechnet wird sondern nur der Betrag dann eben erhöht.
Das verstehe ich jetzt nicht- wieso 2 Unterhaltberechtige?? Es geht bei der DD doch jeweils um 1 Kind!?
Vermischst Du da vielleicht den Ehegatten-Unterhalt? den meine ich nicht.
a- was ist schon eine "fette Lohnerhöhung"?
b- seit wann geht damit einer Hausieren und erzählt das noch rum?
Für eine erste korrekte Berechnung und Klarheit (Frage ist ja auch, wann hat man zuletzt alles durchgerechnet?) fände ich das jetzt durchaus angemessen und richtig.
Das ist ein absoluter Irrtum!
ich selbst habe schon beim Jugendamt angerufen und mich erkundigt- die meinten dann auch sofort, dass das Kind kommen soll und sich erkundigen, es wäre immerhin seine Sache!
Das Kind ist 18 und muss sich selbst darum kümmern, was an Unterhalt kommt oder nicht.
Wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen, muss das KIND klagen- kein anderer kann das mehr übernehmen!
Bei einer Freundin- vor einigen Jahren- hat der Vater sich mit 18 hingestellt und einfach ncihts merh gezahlt.
Der Tochter gesagt "dann verklag mich doch!"-- und das wars. Die Tochter hat nicht geklagt- wer tut das schon?
Von alleine geht da GAR NICHTS, wenn die Eltern nicht von sich aus aktiv werden.Geändert von Inaktiver User (13.07.2017 um 19:07 Uhr)
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13.07.2017, 19:16Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
Mir ist immer noch nicht klar, worum es eigentlich geht. Wenn es Dir wichtig ist, aktiv zu werden, dann werd doch aktiv.
Besteht denn keinerlei Kontakt zum Vater Deines Kindes? Der erste und einfachste Schritt wäre doch, dass das Kind ihn beim nächsten Besuche mal fragt, ob er sich schon Gedanken über das Thema gemacht hat.Geändert von Inaktiver User (13.07.2017 um 20:09 Uhr)
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13.07.2017, 20:08Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
Nochmal- ICH kann NICHT aktiv werden- das kann nur noch das Kind.
und es geht mir um Erfahrungen von anderen, die das schon hinter sich haben
Nach den ersten Antworten, interessiert mich jetzt noch, ob eine konkrete Berechnung bei denen gemacht worden ist, die das alles durchlaufen haben. Eben WEIL die Unterhaltszahlungen nicht zwangsläufig dem entsprechen, was man bis Ende 17 zahlen musste.
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13.07.2017, 20:25Inaktiver User
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14.07.2017, 11:54Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
Ich weiß es nicht. Wir werden sehen, was kommt.
Für mich war es jetzt sehr interessant von anderen zu lesen, wie sie mit Kind und Unterhalt umgehen, wenn es nicht mehr auf dem eigenen Konto ist sondern über das Kind läuft.
ich kenne sonst niemanden, der in der Situation steckt (außer dieser Freundin und das ist auch schon einige Jahre her)- daher ist es sehr schön, wenn man dazu Gedanken und Erfahrungen erzählt bekommt
dankeschön dafür

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14.07.2017, 13:21
AW: Unterhalt ab 18
Doch. Musst du bei der Steuererklärung angeben, ob und wie viel du bekommen hast.
Eben. Du musstest einwilligen. Weil das Kindergeld dir als unterhaltspflichtigem Elter zusteht und nicht dem Kind direkt. Anders ist es, wenn die Eltern keinen UH zahlen, dann kann Kind beantragen, dass das KG direkt an es ausgezahlt wird: Abzweigungsantrag Kindergeld Freiwillig dem Kind geben bzw. überweisen lassen kann man natürlich machen, haben meine Eltern seinerzeit auch so gemacht. Müssen tust du nicht.Bei uns war es so, dass ich nach ihrer Volljährigkeit meine Einwilligung geben musste, damit sie es direkt auf ihr Konto bekommt. Aber schwer war das nicht. Es geschieht halt nicht automatisch.
@Kenzia: neu rechnen werdet ihr müssen. Aber aus meiner Sicht solltest du dir natürlich dann vom Kind monatlich was geben lassen - das Kind kostet dich ja nicht plötzlich nichts mehr, nur weil es volljährig ist? Essen, Wohnen... usw? Und dir fällt dann ja der UH vom Kindsvater komplett weg, der ja bisher an dich ausgezahlt wurde, weil Kind noch unter 18.“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)
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14.07.2017, 16:33Inaktiver User
AW: Unterhalt ab 18
Das stimmt, nur bekommt das Kind von mir ja nun auch "Unterhalt" und der orientiert sich prozentual- Vater gegen Mutter also alles ist 100% und dann wird berechnet.
Wobei es in den Texten im internet heißt, dass dort, wo das Kind lebt, kein Geld fließt sondern das dann "verlebt" wird.
Hier gehts dann- denk ich- darum, wie die Prozente verteilt sind und wie hoch der Unterhalt insgesamt ist bzw die Kosten, die das Leben nunmal bringt.
ganz schöne Veränderung ab 18!


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