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10.04.2017, 21:19Inaktiver User
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
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10.04.2017, 21:21
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Diese krude Argumentation trifft allenfalls auf ein Haustier zu, aber sicher nicht auf einen Menschen. Ein Kanarienvogel wird von seinem Halter ohne Mitspracherecht angeschafft und ist tatsächlich sein Leben lang auf Bezahlung eines Käfigs und entsprechender Nahrung angewiesen. Eine Frau im besten Erwerbsalter hat hingegen alle Möglichkeiten, sich ihr Leben selbst zu finanzieren. Tut sie das nicht, so macht sie sich bewusst und freiwillig von Geldzahlungen abhängig, auf die sie keinen rechtlichen Anspruch hat. Das nennt sich aber nicht Besitz, sondern freiwilliger goldener Käfig, und der hängt nun mal von Wohlwollen des edlen Spenders ab.
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10.04.2017, 21:23Inaktiver User
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10.04.2017, 21:33
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Der Ex hat seine freiwilligen Zahlungen von Anfang an an klare Bedingungen geknüpft. Die TE hat sich von Anfang an bewusst nicht daran gehalten. Der Ex hat trotzdem weiter gezahlt, aber jetzt ist offenbar der Moment gekommen, wo die Wünsche der TE seinen Bedingungen so klar entgegenlaufen, dass er nicht mehr bereit ist, seinen Teil der Abmachung weiter zu erfüllen. Was daran ungewöhnlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Das ist bei jeder anderen Geldzahlung, die auf einer bestimmten "Gegenleistung" beruht, so. Wer die vereinbarte Gegenleistung nicht erbringt, bekommt auch das entsprechende Geld dafür nicht. Das hat nichts mit Besitz oder Erpressung zu tun. Will die TE ein anderes Leben führen, hat sie sich darum zu kümmern, dass dieses auf andere Weise finanziert wird. Die meisten Menschen erreichen dieses Ziel mit Hilfe einer Erwerbstätigkeit. Man kann aber auch einen anderen Sugardaddy suchen. Hauptsache, beide Parteien sind sich über Leistung und Gegenleistung einig.
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10.04.2017, 21:38
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Ich kann Azilal nur zustimmen.
Schade, dass sich die TE nicht mehr äußert."Kacktusse."
- "Das heißt 'Kakteen'."
"Ne, ne. Ich mein schon dich."
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10.04.2017, 21:38Inaktiver User
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Ich finde es müßig, hier weiter zu argumentieren, denn einige hier "argumentieren" doch nur mit Blick auf ihre eigene Situation und lesen ganz offensichtlich gar nicht, was die TE zu ihrer Situation zu sagen hat.
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10.04.2017, 21:47
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Ich denke schon, dass die meisten darauf schauen, was die TE zu sagen hat. Darauf sind wir ja auch eingegangen.
Mir persönlich fällt ihr Blick zu sehr auf sich selbst gerichtet als auf ihre Tochter.
Diese hat ihren Standpunkt für ihr Alter klargemacht - sie will ihre Familie nicht verlieren. Da läuten bei mir als Mutter doch eigentlich sämtliche Alarmglocken. Bei der TE wohl weniger, sie beharrt weiterhin auf ihrer Annahme, dem Kind würde es in der neuen Umgebung ja so gut tun.
An der Stelle habe ich tatsächlich noch eine Frage an Jessikas_Mama:
Wie lange dauerte das längste Aufeinandertreffen zwischen deinem Freund und deiner Tochter? Ich frage bzgl. der Aussage, dass zwischen beiden eine Bindung entstanden ist."Kacktusse."
- "Das heißt 'Kakteen'."
"Ne, ne. Ich mein schon dich."
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10.04.2017, 21:47
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10.04.2017, 21:51
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Die TE muss doch jetzt für sich entscheiden: Bleibt sie am gemeinsamen Wohnort, sucht sich einen Job, oder zieht sie zum Freund und sucht dort einen Job.
Den Fehler, liebe TE wirst Du wohl nicht noch mal machen, gar nicht berufstätig zu sein, auch wenn der Neue ein großzügiger Mann ist.
Du weißt ja, dass Beziehungen leider nicht für immer sind, auch wenn sich das die meisten Menschen wünschen.
Wenn Du zu Deinem neuen Freund ziehst, würde ich dort mit der Jobsuche beginnen. Dabei ist Dir hoffentlich klar, dass Eure Tochter zunächst beim Vater wohnen bleibt.
Hast Du das mit Deinem neuen Freund auch abgeklärt, dass er für Dich zunächst finanziell aufkommen muss, wenn Du bei ihm einziehst?
Für die ARGE seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft, Du wirst dann keine Sozialleistungen wie Hartz IV bekommen.
Bleibst Du am jetzigen Wohnort würde ich stante pede sowohl das Arbeitsamt und auch die ARGE aufsuchen. Da Du kein eigenes Einkommen hast, stünde Dir M.E. ein Wohnberechtigungsschein nach Paragraph 5 zu.
Dafür gibt es günstige Mietwohnungen, auch bei Baugenossenschaften.
Diese Miete würde auch von der ARGE getragen werden, falls Du nicht gleich eine Arbeit findest. Gehe mit Deinen Unterlagen zum Wohnungsamt.
Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber bei uns in Hamburg wäre es extrem schwierig in drei Monaten eine kleine, bezahlbare Wohnung zu finden.
Und noch was: Ich würde dringend dafür sorgen, dass Du von der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse kommst, egal durch welchen Job auch immer.
Ich sehe da schwarz für Dich, als kaufmännische Angestellte ohne Führungsverantwortung und mit geringem Rentenanspruch kannst Du diese hohen Versicherungsbeiträge nicht zahlen.
Die PKV hat auch einen billigeren Basistarif, die Leistungen sind aber fast schlechter als in der GKV. Viele Ärzte kennen diesen Basistarif nicht und Du wirst Dich dann mit für Dich unbezahlbaren Privatrechnungen herumschlagen müssen, wenn Du mal krank wirst.
Und egal ob Du nun am Ort bleibst oder zu Deinem Freund ziehst: Dein Ex hat Dir doch Unterstützung bei der Jobsuche angeboten, da spricht m.E. nix dagegen, das anzunehmen.
Wenn er Dir Kontakte vermitteln kann, nutze diese.
Gilt natürlich auch für Deinen neuen Freund. Jobs ergeben sich auch oft durch Beziehungen.Geändert von Elixia (10.04.2017 um 21:56 Uhr)
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10.04.2017, 21:52
AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?
Ich schrieb ja, wir hatten etwas mehr. Ca. 1.100 verfügbares Einkommen. Bruttomiete belief sich auf 530 € für 50 qm. Dazu Strom und Gas und die üblichen Kosten einer Wohnung.
War knapp, aber ging für eine Weile.
Ach ja, das war in Braunschweig.
Bekannte zahlen in Oldenburg 450 € warm für 2 Zimmer. In München käme man vermutlich nicht weit damit. Eine Freundin, die im teuren HH wohnt, hat sich nach der Trennung von ihrem Freund eine Untermieterin in die 2 Zimmer Whg geholt, weil sie trotz Vollzeitgehalt (Akademikerin) die Miete alleine nicht mehr stemmen konnte. Geht alles wenn man will.
Aber das tut nichts zur Sache. Im Grunde geht es hier doch nicht um die Finanzen der TE, sondern um den Aufenthaltsort für die Tochter.LG Blueberry82
mit Mini-Blue seit dem 27.05.2020










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