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  1. User Info Menu

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von Marta-Agata Beitrag anzeigen
    Wenn die Ehe - wie die meisten - eine Zugewinngemeinschaft ist, ist es doch egal, auf wen das Haus geschrieben ist.
    Zumal, wenn das Haus den Eltern gehört.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  2. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von Azilal Beitrag anzeigen
    Ich werde den Verdacht nicht los, dass in umgekehrter Konstellation alle Sympathien vollumfänglich bei der armen Mama liegen würden, welcher das Kind entzogen werden soll.
    Diese Kritik verstehe ich jetzt nicht. Die Sympathien sind doch auch hier (bis auf wenige (3?) Ausnahmen) beim Vater. Auch für das "Zudrehen des Geldhahnes" haben die meisten Verständnis und es wurde auch sehr oft darauf hingewiesen, dass das alles Zahlungen waren, die ihr rein rechtlich nicht einmal zustehen. Sie hatte jetzt ein paar Jahre ein Luxusleben (wurde quasi dafür bezahlt, dass sie ihren Freund besucht) und jetzt ist eben Schluss damit.

    Ich habe jedenfalls (bis auf die 3 User) keinen gelesen, der sie darin bestärkt, einfach mit dem Kind abzuhauen. ALLE anderen haben das stark kritisiert. (Sofern ich nichts überlesen habe.)

  3. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    .
    Geändert von Inaktiver User (12.04.2017 um 16:28 Uhr)

  4. Moderation

    User Info Menu

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    .... Dass die Verantwortung jetzt der öffentlichen Hand auferlegt wird, finde ich, hm, suboptimal. Das Paar verständigt sich darauf, dass jemand, der sich bis zur Eheschließung selbst versorgen konnte, diese Quelle, die Berufstätigkeit, aufgibt. Und dann muss die Folgen die Allgemeinheit tragen. Das ist das, was mich am meisten stört.
    Na ja, die Zahlung des Ex-Mannes war ja von Anfang an für eine Übergangszeit geplant, die TE schrieb selbst, dass diese Zahlung laufen sollte, bis sie beruflich wieder Fuß gefasst hat. Das hat sie aber aus eigenem Verschulden nicht, räumt sie ja selber ein. Hätte der Ex-Mann von Anfang an nur gezahlt, was er hätte zahlen müssen, wäre die TE entweder früher aufgewacht und jetzt finanziell unabhängig oder eben nicht, dann hätte die Allgemeinheit schon früher für sie aufkommen müssen.
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    Moderation von:
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  5. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eben.
    So ist eben unsere Gesetzgebung.
    Das Hausfrauenmodell ist erlaubt, wird sogar subventioniert, und niemand muss nachwrisen, dass für die Ehefrau im Scheidungsfall vorgesorgt wurde.

    Und davon mal abgesehen:
    Bei wrm liegt denn eigentlich die Verantwortung dafür, dass die TE jetzt in dieser Situation ist?

  6. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Disziplinieren = jemanden veranlassen, sich an die Regeln zu halten. Und genau daran hat sich die TE - auch nach deiner Beschreibung - nicht mehr gehalten. Also kam es zu einer Konsequenz.

    Dass ich das durchaus auch verstehen kann, ist das eine. Dass die Verantwortung jetzt der öffentlichen Hand auferlegt wird, finde ich, hm, suboptimal. Das Paar verständigt sich darauf, dass jemand, der sich bis zur Eheschließung selbst versorgen konnte, diese Quelle, die Berufstätigkeit, aufgibt. Und dann muss die Folgen die Allgemeinheit tragen. Das ist das, was mich am meisten stört. Deshalb finde ich es gut, wenn Frauen, die das klassische Modell leben, für den Fall der Fälle versorgt sind.

    Und ich wiederhole es gerne, Jessikas_Mama sollte für sich sorgen und in der neuen Beziehung, so sie sie eingehen will, dafür zu sorgen, dass sie sich nicht in die nächste Abhängigkeit begibt.
    Skirbi, da hast Du natürlich völlig Recht, meine Rede seit Jahren. ABER, hier geht es um eine eher kurze Ehe und der Exmann zahlt jetzt schon recht lange und recht grosszügig. Und, es geht darum, dass die TE zu ihrem Freund zieht, dann hat sich HArtz 4 sowieso erledigt, denn es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, wurde glaub ich schon erwähnt.

    Never ever glaube ich daran, dass die TE in eine eigene kleine Wohnung zieht. Ihr erklärtes Ziel war ja eben das Zusammenleben mit ihrem neuen Partner, das kann sie doch nach wie vor haben.

    Ihre persönliche Unabhängigkeit scheint ihr nicht wichtig und geht mir, mit Verlaub, am Allerwertesten vorbei

  7. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Dass die Verantwortung jetzt der öffentlichen Hand auferlegt wird, finde ich, hm, suboptimal. Das Paar verständigt sich darauf, dass jemand, der sich bis zur Eheschließung selbst versorgen konnte, diese Quelle, die Berufstätigkeit, aufgibt. Und dann muss die Folgen die Allgemeinheit tragen. Das ist das, was mich am meisten stört. Deshalb finde ich es gut, wenn Frauen, die das klassische Modell leben, für den Fall der Fälle versorgt sind.
    Der Mann hat aber nun über drei Jahre sehr großzügig gezahlt und die TE hat sich trotzdem nicht bemüht, einen Job zu finden.
    Es gibt Menschen, die erst aktiv werden, wenn die Hütte schon anfängt zu brennen. Die bewegen sich nicht aus ihrer Komfortzone, solange ihnen nicht "die Pistole auf die Brust gesetzt wird". Und das scheint hier der Fall zu sein. Die TE gibt das ja selbst zu.

    Außerdem - innerhalb von drei Monaten sollte sich irgendein Aushilfsjob finden lassen.

  8. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Und dann muss die Folgen die Allgemeinheit tragen. Das ist das, was mich am meisten stört. Deshalb finde ich es gut, wenn Frauen, die das klassische Modell leben, für den Fall der Fälle versorgt sind.
    Das wurde hier ja getan. Er wollte sie finanzieren, bis sie auf eigenen Beinen steht. Nur hat sie diesbezüglich keine Anstalten gemacht und würde es wohl auch weiterhin nicht tun, wenn er bezahlt.

    Prinzipiell verstehe ich deinen Einwand natürlich. Der Staat sollte nicht für private Absprachen herhalten müssen. Aber wenn sich - wie in dem Fall - einer der Beteiligten nicht an die Absprachen hält, dann ist der andere eben auch in einer Zwickmühle. Und wir reden hier ja auch nicht von einer Langzeitehe, sondern von einem relativ kurzen Zeitraum. Es kann ja auch nicht sein, dass der Ex sein Leben lang für 6 Ehejahre zahlen soll, nur, weil die TE keine Lust zum Arbeiten hat.

  9. Inaktiver User

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das wurde hier ja getan. Er wollte sie finanzieren, bis sie auf eigenen Beinen steht. Nur hat sie diesbezüglich keine Anstalten gemacht und würde es wohl auch weiterhin nicht tun, wenn er bezahlt.

    Prinzipiell verstehe ich deinen Einwand natürlich. Der Staat sollte nicht für private Absprachen herhalten müssen. Aber wenn sich - wie in dem Fall - einer der Beteiligten nicht an die Absprachen hält, dann ist der andere eben auch in einer Zwickmühle. Und wir reden hier ja auch nicht von einer Langzeitehe, sondern von einem relativ kurzen Zeitraum. Es kann ja auch nicht sein, dass der Ex sein Leben lang für 6 Ehejahre zahlen soll, nur, weil die TE keine Lust zum Arbeiten hat.
    Genau auf den Punkt gebracht.

  10. User Info Menu

    AW: Kann der Vater meiner Tochter meinen Umzug mit Kind verhindern?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Prinzipiell verstehe ich deinen Einwand natürlich. Der Staat sollte nicht für private Absprachen herhalten müssen. Aber wenn sich - wie in dem Fall - einer der Beteiligten nicht an die Absprachen hält, dann ist der andere eben auch in einer Zwickmühle. Und wir reden hier ja auch nicht von einer Langzeitehe, sondern von einem relativ kurzen Zeitraum. Es kann ja auch nicht sein, dass der Ex sein Leben lang für 6 Ehejahre zahlen soll, nur, weil die TE keine Lust zum Arbeiten hat.
    ... zumal der Grund für die Arbeitsunlust nach den Angaben der TE ist, dass sie dann nicht die halbe Woche bei ihrem Freund verbringen könnte.

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