Hallo zusammen,
mein inzwischen 22 jähriger Sohn ist 2008 zu seinem Vater gezogen und vor ca zwei Jahren in eine eigene Wohnung, weil er eine Lehre angefangen hatte. Sein Vater hat daraufhin das Zimmer sofort umgebaut. Mein Sohn hat die Lehre abgebrochen und musste auch die Wohnung aufgeben. Zuerst hat er sich bei einem Freund eingenistet so lange es ging danach ist er bei seinem Bruder untergekommen. Der hat aber jetzt nach über einem Jahr keine Lust mehr auf seinen Bruder weil der "Kleine" sich nicht an der Miete beteiligt und sich auch sonst nicht um die Wohnung kümmert. Heute ruft mich mein Exmann an und meint, der "Kleine" braucht eine eigene Wohnung und Du bist unterhaltsplichtig. Ich weiß dass ich das bin bis er 25 ist ABER er hat mittlerweile eine neue Ausbildung angefangen und da auch schon wieder eine Abmahnung bekommen und ich habe gelesen, dass derUnterhalt durchaus an einige Bedingungen geknüpft ist. Zum Beispiel muss er dafür Sorge tragen, dass er sich selbst versorgen kann und kann sich nicht auf die faule Haut legen weil Mama Untehalt zahlt. Heißt er muss sich auch bemühen seine Lehrstelle zu behalten. Weiß darüber jemand genaueres?
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Ergebnis 1 bis 10 von 23
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10.02.2017, 20:02
Unterhalt für volljährigen Sohn
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10.02.2017, 20:18
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Hast du eigentlich schon mit deinem Sohn geredet?
Mich würde eher interessieren, wie ich ihn unterstützen kann, dass er was lernt.
Das muss doch deine Hauptsorge sein.
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10.02.2017, 20:22Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Im Moment hat er eine Ausbildungsstelle, da würde ich doch erstmal das Beste hoffen.
Im übrigen bist aber nicht nur Du unterhaltspflichtig, sondern genauso sein Vater. Ausbildungsvergütung bekommt er auch, also kann es doch sowieso nur noch um einen kleineren Zuschuss gehen, oder?
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10.02.2017, 20:27Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Nein ! Die Mutter eines 22 jährigen ist nicht dafür verantwrtlich das er seine Ausbildung durchzieht.
Sie ist erstmal für den angemessenen unterhalt verantwortlich, ABER der Sohn hat die Pflicht Nachweise zu erbringen das er seine Ausbildung durchzieht. Wenn er das nicht tut verwirkt er seinen Unterhaltsanspruch.
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10.02.2017, 20:44Inaktiver User
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10.02.2017, 20:52
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Das war auch mein spontaner erster Gedanke! ok, der Junge kriegt es momentan nicht auf die Reihe, manche tun sich damit schwerer als andere, sind in der Entwicklung hinterher. Es kann aber auch an fehlendem Selbstvertrauen liegen, an ungünstigen Umständen; vieles ist manchmal Glück oder Pech. Klar, er ist - nach Jahren und Gesetz - erwachsen und muss lernen, die Verantwortung für sich zu übernehmen. lernen, er kann es offenbar noch nicht, und dafür braucht er Unterstützung, nicht nur finanzieller Art. Nicht jeder, der aus dem Nest geschubst wird, kann fliegen; manche fallen hart und ehe sie sich berappelt haben, hat sie die Katze geholt
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10.02.2017, 20:52
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Das war auch mein spontaner erster Gedanke! ok, der Junge kriegt es momentan nicht auf die Reihe, manche tun sich damit schwerer als andere, sind in der Entwicklung hinterher. Es kann aber auch an fehlendem Selbstvertrauen liegen, an ungünstigen Umständen; vieles ist manchmal Glück oder Pech. Klar, er ist - nach Jahren und Gesetz - erwachsen und muss lernen, die Verantwortung für sich zu übernehmen. lernen, er kann es offenbar noch nicht, und dafür braucht er Unterstützung, nicht nur finanzieller Art. Nicht jeder, der aus dem Nest geschubst wird, kann fliegen; manche fallen hart und ehe sie sich berappelt haben, hat sie die Katze geholt.
und nicht zuletzt: was er jetzt kann und nicht kann, dafür haben die Eltern die Grundlage nd den Rahmen geschaffen
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10.02.2017, 22:09
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10.02.2017, 22:34
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
michaela
ich rate dir als erstes einmal zu schauen ob du ueberhaupt leistungsfaehig bist
stichwort duesseldorfer tabelle schauen
als mutter bist du nicht generell bis zum 25 lebensjahr unterhaltspflichtig
der aktuelle unterhaltsbedarf eines volljaehrigen nicht privilegierten kindes liegt seit 1.1.2017 bei 735 euro, wenn es nicht mehr zuhause wohnt
zieht man hiervon das kindergeld von minimum 192 euro ab, sind wir bei grob 543 euro um die es ueberhaupt geht
teilt man diesen betrag durch beide elternteile sind wir bei 271,50 um die es maximal fuer dich als zahlungsverfplichtung jeden monat geht
selbstverstaendlich wird auch die ausbildungsverguetung angerechnet, zwar nicht zu 100 % aber teilweise
um das ganze jetzt mal grob vereinfacht fuer dich aufzudroeseln
letztendlich kann dir nur eine anwaltliche beratung helfen, um wirklich sicherheit zu haben ob du eine unterhaltspflicht hast oder nicht
es gibt naemlich so vieles zu beachten, das kann man nicht in kuerze hier im forum besprechen
an deiner stelle wuerde ich sowieso erst einmal abwarten ob ueberhaupt ein schreiben kommt mit dem dich der vater bzw. der sohn zur zahlung auffordert
hier im bgb kannst du dich mal zur generellen unterhaltspflicht einlesen
https://www.gesetze-im-internet.de/b...6BJNG014902377
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10.02.2017, 22:53Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Du bist nur dann unterhaltspflichtig, wenn er derzeit eine Ausbildung macht.
Sollte er die Ausbildung abbrechen bzw. rausgeschmissen werden, muß er selbst für sich sorgen. Ggf. zum Amt gehen und Hartz4 beantragen. Es kann übrigens sein, dass das Amt dich dazu bewegen will Unthralt zu zahlen. Das versuchen die meistens. Aber wenn dein Sohn keiner Ausbildung nachtgeht hat er keinen Unterhaltsanspruch.
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, um jeden Preis zahlen zu müssen, bis er 25 ist. Das wirds zwar gerne erzählt, stimmt aber definitiv nicht.
Nicht nur Eltern haben Pflichten sondern auch die Kinder. Das heißt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren kann, wenn es nicht zügig seine Ausbildung voran treibt. Wenn dein Sohn schon mehrfach einen Bock geschossen hat, kann er keinen Unterhalt mehr erwarten. Nachzulesen ist das übrigens im Unterhaltsgesetz.
Lese dich mal auf treffpunkteltern.de ein. Dort findest du die rechtliche Basis und die Düsseldorfer Tabelle.
Falls hier jetzt einige meinen das ich Müll schreibe, wir haben genau das Thema vor ein paar Jahren mit dem Sohn meines jetzigen Mannes durchexzerziert, der auch seine Ausbildung geschmissen hat, mehrfach.


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