Der Vater will offenbar verhindern, dass sein Sprössling wieder bei ihm einzieht, nachdem das Zusammenwohnen mit dem Bruder nicht so ganz geklappt hatUnd nun will er den "Schwarzen Peter", sprich, die Kostenfrage für die weitere Unterbringung des Sohnemanns, ganz flink auf die TE abwälzen.
Rechtlich kenne ich mich gar nicht aus, aber es klingt für mich schlüssig, dass auch der Vater einen finanziellen Beitrag zur eigenen Wohnung/Lebensunterhal des Kindes zu leisten hat. Lass dich auf jeden Fall beraten.
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12.02.2017, 10:37Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
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12.02.2017, 10:45
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Mit dem deutschen Unterhaltsrecht kenne ich mich nicht aus und kann
dazu leider auch nichts sagen.
Aber Dein Sohn scheint generell nicht gut zurecht zu kommen.
@ilazumgeier hat es schön ausgedrückt ...
Mit 22 ist er erwachsen und für sich selbst verantwortlich, keine Frage.
Aber Lebenstüchtigkeit hat auch damit zu tun, sich sicher zu fühlen.
Vielleicht gibt es in diesem Bereich Defizite, an deren Beseitigung
sowohl Du als auch der Vater etwas bewirken könnt?
Mit der Formulierung "auf die faule Haut legen" unterstellst Du ihm
mehr oder minder, dass er aus Berechnung heraus agiert.
So ferne Du Kontakt zu Deinem Sohn hast, würde ich erst mal ein
paar Dinge in Gesprächen hinterfragen.
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28.02.2017, 19:31Inaktiver User
AW: Unterhalt für volljährigen Sohn
Das heißt wohl mit 13? Hast Du seither Unterhalt für ihn gezahlt oder wie wurde das die folgenden Jahre bis zur Volljährigkeit geregelt? Was war denn zwischen den Zeiten los? Welchen Schulabschluss hat er denn? Und seit wann?
Da war Dein Sohn ja dann auch schon 20 - ich finde, das ist seitens des Vaters völlig okay, bei Auszug das Zimmer dann anderweitig zu nutzen. War bei meinen Eltern nicht anders, als ich auszog, wurde mein Zimmer ein Arbeitszimmer.
Das leidvolle Leben eines jungen Erwachsenen. Sprich, er hat sich die ganze Zeit weder um Einkommen gekümmert noch um eine Ausbildung und anscheinend auch mit Dir keinen Kontakt aufgenommen? Das sind alles Dinge, die er selbst regeln müsste. Man kann ihn unterstützen, klar, aber die Geschwister-Befindlichkeiten sind nicht Deine Sache. Mich wundert nur ein bisschen, dass Du mit Deinem Kind anscheinend keinen Kontakt hast?
Ihr seid ggf. BEIDE unterhaltspflichtig. Nicht nur Du.
Aber das ist an diverse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel muss sich das Kind in Ausbildung befinden. Es gilt außerdem §1610 BGB, danach müssen Eltern die erste Berufsausbildung finanzieren. Es gibt da einige Rechtsprechungen zu, z.B. wenn man das falsche studiert hat und umsattelt oder wenn man vor dem Studium noch eine Ausbildung macht. Oder eben auch, wenn man die Ausbildung abbricht. Allgemein wird wohl ein "Griff ins Klo" toleriert, dann bleibt man weiter pflichtig. Das Risiko nach einem Abbruch müssen nicht die Eltern tragen. Du bist also jetzt "nur" so lange in der Pflicht, bis er noch mal abbricht oder - besser wäre das ja - die Ausbildung abschließt.
Es gibt da in der Rechtsprechung eine Demarkationslinie des Abbruchs. Wenn man die Hälfte der Ausbildungszeit noch nicht erreicht hat, dann müssen die Eltern die weitere Ausbildung mit unterstützen, sonst ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie es müssen.
Ach und, dein Ex hat Dir da gar nichts zu sagen. Der Bub ist erwachsen, der muss sich um seinen Unterhalt schon selbst kümmern. Der kann Dich anrufen wie er will, Dein Sohn muss den Unterhalt selbst fordern.
Rein finanziell gesprochen darf er einen geringen Teil des Ausbildungsgehalts selbst behalten. Kindergeld bekommt bei Euch wer? Dein Ex? Du? Wenn die Eltern dem Unterhaltsanspruch nicht nachkommen, könnte Dein Sohn einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen, damit er es selbst bekommt, falls es ihm momentan nicht zugute kommt. Dein Sohn bekommt also sein Gehalt und das Kindergeld, das wird addiert und davon der Selbstbehalt abgezogen.
Du hast 1.300 Euro Selbstbehalt gegenüber einem volljährigen Kind. Dein Sohn darf 90 Euro direkt behalten von seinem Gehalt, der Rest wird gegen seinen Unterhaltsanspruch gerechnet, genau wie das Kindergeld. Der Rest, der dann noch übrig bleibt, ist der Unterhalt, den Ihr Eltern dem Kind schuldet. Dabei wird erst einmal geschaut, was bei Euch Eltern oberhalb des Selbstbehalts noch da ist (bereinigtes Nettoeinkommen), und dann wird das ins Verhältnis gesetzt zueinander. Hätte Dein Ex z.B. 2000 Euro dann übrig und Du 1000 Euro, dann müsste er 2/3 des Unterhalts zahlen und Du 1/3.
Einen Joker hat er schon verspielt mit dem Abbruch der ersten Ausbildung. Wenn er jetzt aus der 2. Ausbildung flöge aus eigenem Verschulden (Abmahnung), bist Du wohl raus aus der Nummer. Wenn er sich nicht in Ausbildung befindet, musst Du sowieso nicht zahlen (eine gewisse Umorientierung von ein paar Wochen wird da toleriert, aber auf die faulen Haut legen für ein Jahr gewiss nicht). Er muss dann eben aufs Sozialamt.
Alles in allem scheint das Ganze aber nicht nur ein Unterhaltsproblem zu sein...


Und nun will er den "Schwarzen Peter", sprich, die Kostenfrage für die weitere Unterbringung des Sohnemanns, ganz flink auf die TE abwälzen.
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