Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 23
  1. Moderation

    User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Zitat Zitat von ilazumgeier Beitrag anzeigen
    Nicht jeder, der aus dem Nest geschubst wird, kann fliegen; manche fallen hart und ehe sie sich berappelt haben, hat sie die Katze geholt
    Schön gesagt.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen wurden bereits aufgezählt: in der Regel sind die Eltern(!) bis zum 25. Lebensjahr des KIndes unterhaltspflichtig, das KInd ist allerdings verpflichtet, sich auszubilden, ansonsten gibt es keinen Unterhaltsanspruch.

    Michaela, hast du regelmäßigen persönlichen Kontakt zu deinem Sohn bzw. in den letzten Jahren gehabt, als er beim Vater wohnte ? Wie ist seine "Schullaufbahn" verlaufen ? War das immer problemlos ? Hast du Unterhalt gezahlt, als er beim Vater lebte ? Wie sieht dein Sohn selber seine Situation ?

    Den Unterhalt bei dir "einfordern" muss der Sohn (er ist volljährig), nicht der Vater.

    Gruß Elli
    Geändert von Inaktiver User (12.02.2017 um 07:25 Uhr) Grund: Ergänzung

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Und wie war das mit dem Unterhalt während der ersten Ausbildung, die er geschmissen hat?

  4. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du bist nur dann unterhaltspflichtig, wenn er derzeit eine Ausbildung macht.

    Sollte er die Ausbildung abbrechen bzw. rausgeschmissen werden, muß er selbst für sich sorgen. Ggf. zum Amt gehen und Hartz4 beantragen. Es kann übrigens sein, dass das Amt dich dazu bewegen will Unthralt zu zahlen. Das versuchen die meistens. Aber wenn dein Sohn keiner Ausbildung nachtgeht hat er keinen Unterhaltsanspruch.

    Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, um jeden Preis zahlen zu müssen, bis er 25 ist. Das wirds zwar gerne erzählt, stimmt aber definitiv nicht.

    Nicht nur Eltern haben Pflichten sondern auch die Kinder. Das heißt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren kann, wenn es nicht zügig seine Ausbildung voran treibt. Wenn dein Sohn schon mehrfach einen Bock geschossen hat, kann er keinen Unterhalt mehr erwarten. Nachzulesen ist das übrigens im Unterhaltsgesetz.
    Das ist grundsätzlich richtig. Ein Unterhaltsgesetz gibt es jedoch nicht. Geregelt ist der Kindesunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Es ist auch ein Irrtum, dass man höchstens bis zum 25. Lebensjahr zahlen muss. Unterhaltspflichtig ist man so lange, bis das Kind eine erste berufsqualifizierende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Studiert man, kann dies auch länger dauern. Dabei wird dem Kind eine gewisse Orientierungsphase zugestanden. Wer also die erste Ausbildung abbricht, weil ihm diese nicht liegt, kann für eine zweite Ausbildung Unterhalt verlangen. Man darf das aber nicht beliebig oft wiederholen.

    Im Übrigen sind beide Eltern ihrem volljährigen Kind anteilig nach ihrem jeweiligen Einkommen verpflichtet. Verdient die Mutter z. B. 2/3 mehr als der Vater, muss sie 2/3 des Unterhaltsbetrags bezahlen und der Vater 1/3.

    Den Anspruch selbst kann nur der Sohn geltend machen, soweit er nicht auf einen Sozialleistungsträger übergegangen ist. Wenn der Vater etwas will, soll er sich bitte an den Sohn wenden.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Ich kann mir nicht vorstellen dass Michaela denkt nicht unterhaltspflichtig zu sein.
    Es gibt ja die rechtliche Seite und die menschliche.

    Der Sohn ist vor relativ langer Zeit zum Vater gezogen.
    Und offenbar ist da einiges schief gelaufen. Nur wird sie informiert wieder zahlen zu dürfen.
    Das lässt darauf schliessen dass der Kontakt zum Sohn zumindest dürftig ist.

    Ich denke der Fall ist klar. Sie muss zahlen.
    Aber, ist es das was der Sohn braucht?

    Mir scheint er braucht doch noch eine andere Art von Unterstützung. Und wenn das Verhältnis zu Michaela nicht allzu zerrüttet ist wäre es wohl das Beste er käme zurück.

    Ich bin ja schon alleine deshalb überhaupt kein Freund von dieser Umherzieherei.
    Meist entstehen solche Wünsche weil die Kinder sich beim anderen Elternteil dann ein "besseres Leben" erhoffen.

    Und falls der Junge es sich mit beiden Elternteilen verscherzt haben sollte muss er eben zusehen zurecht zu kommen.
    Das wird sicher eine harte Bewährungsprobe werden.
    Er hat es dann aber nicht anders gewollt.

  6. User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Dieses Hin- und Herziehen zwischen getrennten Elternteilen ist bei Teenagern recht häufig, scheint mir. Schwierig wird es wohl dann, wenn erst Mama total doof und fies ist ( weil sie die Hauptarbeit mit dem Teenager hat und so unglaubliche Dinge wie regelmäßigen Schulbesuch, halbwegs anständige Noten, keine Sondermülldeponie im Haus und Verzicht auf den Konsum aller legalen und illegalen Drogen verlangt) und Papa für diese Klage größtes Verständnis hat ( immerhin ist man getrennt...Und bei ihm ist Teenie immer brav). Dann wird zu Papa gezogen, ein paar Wochen Ist alles schick, dann ist Papa gemein und fies, lieber doch zu Mama...Und dann werden die Teenager zu Wanderpokalen.

    Bekommt ihnen oft nicht so, so mein Eindruck.

    Ausserdem geht so ein Theater auch an den Eltern nicht spurlos vorbei.

    Vermutlich geht es der TE nicht in erster Linie um die Unterhaltszahlungen, ob und wie sie ihren Sohn in persönlicher Hinsicht unterstützen kann, wird sie selbst wissen.

    "Komm nach Hause und Mama bringt dich in die Spur" funktioniert nur, wenn Sohn das auch will.

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen dass Michaela denkt nicht unterhaltspflichtig zu sein.
    Es gibt ja die rechtliche Seite und die menschliche.

    Der Sohn ist vor relativ langer Zeit zum Vater gezogen.
    Und offenbar ist da einiges schief gelaufen. Nur wird sie informiert wieder zahlen zu dürfen.
    Das lässt darauf schliessen dass der Kontakt zum Sohn zumindest dürftig ist.

    Ich denke der Fall ist klar. Sie muss zahlen.
    Aber, ist es das was der Sohn braucht?
    sie muß nur zahlen,
    wenn sie ueberhaupt leistungsfaehig ist
    und wenn der sohn den anspruch an sie stellt
    und wenn der sohn auch etwas dafuer tut, naemlich seine ausbildung durchziehen
    einen faulenzer muß sie naemlich nicht unterstuetzen und das ist auch gut so

    was der sohn sonst noch von seiner mutter an unterstuetzung braucht, da muß er selbst auf sie zukoemmn, sie kann ihm lediglich die hand reichen, bzw. die tuer oeffnen und abwarten ob er die hilfe und unterstuetzung seiner mutter auch annehmen moechte

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Du bist unterhaltspflichtig, so lange sich dein Sohn in Ausbildung befindet...und das ist aktuell ja der Fall. Warum machst du dir Gedanken über ungelegte Eier? Sollte er tatsächlich eine zweite Abmahnung und anschließend die Kündigung bekommen, kannst du die Unterhaltszahlungen natürlich einstellen...aber so weit ist es ja noch nicht.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen dass Michaela denkt nicht unterhaltspflichtig zu sein.
    Es gibt ja die rechtliche Seite und die menschliche.
    Warum dann dieser Thread!?

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für volljährigen Sohn

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    sie muß nur zahlen,
    wenn sie ueberhaupt leistungsfaehig ist
    und wenn der sohn den anspruch an sie stellt
    und wenn der sohn auch etwas dafuer tut, naemlich seine ausbildung durchziehen
    einen faulenzer muß sie naemlich nicht unterstuetzen und das ist auch gut so

    was der sohn sonst noch von seiner mutter an unterstuetzung braucht, da muß er selbst auf sie zukoemmn, sie kann ihm lediglich die hand reichen, bzw. die tuer oeffnen und abwarten ob er die hilfe und unterstuetzung seiner mutter auch annehmen moechte
    das ist ja nun das Neueste.....lach
    Einen nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Taschen greifen, alte Weisheit.

    Das setzt man doch voraus, dass genügend Geld vorhanden sein muss.

    Ich schliesse mich da Sasapi an.
    Wenn Kinder so plötzlich zum anderen Elternteil ziehen entsteht für das Elternteil oft auch Kosten.
    Die Wohnung ist zu groß, Unterhalt fällt weg, Kindergeld vermutlich auch....

    Das liest sich erbsenzählermässig, kann aber sehr unangenehm zu buche schlagen.
    Es ist halt immer besser wenn sich auch schon getrennte Eltern noch zumindest als Eltern verstehen.
    Oder zumindest einer konsequent ist.
    Ich habe da echt schon soo traurige und gruselige Stories gehört.

Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •