und da haben wir die "sonstigen" steuerpflichtigen einkuenfte, sogenannte lohnersatzleistungen, deshalb mußt du eine steuererklaerung abgeben
hast du allerdings außer deinem lohn in einem kalenderjahr kein krankengeld oder keine sonstigen einkuenfte die dich zur abgabe einer steuererklaerung verpflichten wuerden, kannst du dem finanzamt schreiben das du nicht zur abgabe einer steuererklaerung verpflichtet bist
dann musst du auch keine abgeben
geht es um das jahr fuer das du jetzt steuern nachzahlen sollst ? und von welchem kalenderjahr reden wir ?
Antworten
Ergebnis 21 bis 22 von 22
-
22.01.2017, 19:36
AW: Alleinerziehend und Steuererklärung
-
23.01.2017, 10:57
AW: Alleinerziehend und Steuererklärung
Absetzbar wäre noch:
Riesterrente, zusätzliche Krankenversicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, Spenden, Betreuungskosten für Kinder bis einschl. 14 Jahren (Kindergarten, Hort, Babysitter, Tagesmutter) Schulgeld, Schulbücher, Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung, Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Arztrechnungen und medikamentenrechnung, Scheidungskosten, Beerdigungskosten, Haushaltshilfe, Behinderung, Arztfahrten, Betriebskosten, TÜV Bericht, ASU, Inspektion, Steuerberatungskosten
lg



Zitieren
