Das ist richtig. Mein Anwalt hat mir im Sinne meines Kindes sogar dazu geraten. Das ist für den Fall, dass der Vater (z.B. durch einen Unfall) physisch oder psychisch nicht in der Lage ist zu zahlen, hilfreich. Nachdem ich inzwischen einmal einen Betreuer erlebt habe, der trotz ausreichend vorhandenem Geld nach Zahlung der Miete seine Arbeit zunächst eingestellt hat, bin ich zufrieden, einen Titel unterschrieben zu haben.
Im Übrigen war das vor zehn Jahren bei den Unterhaltsstreitigkeiten auch noch vertrauensbildend und streitwertmindernd.
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23.01.2017, 13:32
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
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23.01.2017, 15:44
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
In den wenigsten Ländern dieser Welt trägt man mit der Eheschließung den gleichen Nachnamen. Was hier normal war (und statistisch gesehen noch ist), ist eben nicht allgemeingültig.
Die Ahnenforschung ist für mich ehrlich gesagt das geringste Argument für ein bestimmtes Namensrecht.
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04.02.2017, 17:41
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
Hallo ich nochmal.
Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wielange es dauert, bis man die Rechnung für ein Beratungsgespräch beim Anwalt bekommt?
Das Gespräch war Mitte Januar und ich habe bis jetzt habe ich nichts erhalten.
Das Jugendamt hat sich auch immer noch nicht gemeldet, obwohl ich da auch nochmal nachgehakt hatte, ich bleibe dran.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
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05.02.2017, 08:17
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
Das kommt auf den Anwalt an, wie schnell der seinen Bürokram erledigt/erledigen lässt.
War klar vereinbart, dass es sich um eine einmalige Beratung handelt?
Bei mir hat aktuell meine Anwältin konkret nachgefragt, ob sie die Akte schließen und die Rechnung machen soll. Ihre Tätigkeit zu dieser "Sache" (Kindesunterhalt) lag ein Jahr zurück und solange hat sie gewartet, ob ich klagen möchte. Da war mehr als nur 1 Beratung vereinbart.
In einem anderen Fall, Mietrecht, hatte ich vor Jahren mal eine Beratung - und nie eine Rechnung bekommen. Der Anwalt war etwas chaotisch organisiert und der Aufwand, die Rechnung zu stellen, war ihm wohl zu hoch. Ich vermute aber, das war ein Einzelfall...
Also, 3 Wochen halte ich nicht für zu lange, da kommt die Abrechnung bestimmt noch. Oder besser mal nachfragen, ob auch beim Anwalt ankam, dass es nur 1 Beratung war?
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05.02.2017, 08:56
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05.02.2017, 10:09
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Ja es war klar, dass es nur ein Beratungsgespräch sein wird und chaotisch war er auch.
Vom Jugendamt möchte ich den Unterhaltstitel, diesen habe ich noch nicht.
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05.02.2017, 10:42
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
das wird auch noch dauern mit dem titel vom jugendamt
du mußt dir mal den vorgagsprozess vor augen halten
jugendamt schreibt vater mit einer frist an
vater reagiert vielleicht dann erstmal gar nicht
erinnerungsschreiben geht raus, also dauert es wieder, bis eine aw vorliegt
naechste frist
termin mit vater
eventuell weiterer termin notwendig
usw...
wenn es langsam geht, gehen hierueber gut und gerne auch mal 2-3 monate in`s land
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05.02.2017, 11:39
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
Ich muss da noch mal nachfragen, ist das so "einfach" mit dem Unterhaltstitel über's Jugendamt? Meine Anwältin hat mir erklärt, dass das eine freiwillige Sache ist und dass im Falle von eh schon bestehenden Zahlungsproblemen eine Klage unausweichlich ist. Diese kostet aber und ich habe bisher darauf verzichtet. Was mich ärgert. Ich würde auch gern einen Unterhaltstitel in der Hand haben. Aber ohne einen weiteren Gerichtsprozess, ich habe schlicht das Geld nicht mehr dafür. Die Beratung der Anwältin kostet mich über 700€, nur für das Ergebnis, dass ich nicht klage, weil mich das mindestens 2000€ kosten würde, mit geringer Aussicht auf Erfolg, weil der Vater arbeitslos und krank ist.
Da werde ich immer ganz hellhörig beim Stichwort Unterhaltstitel über's Jugendamt. Gern! Aber wie??
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05.02.2017, 13:14
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
Bist du Sicher das du soviel Einkommen hast um nicht Beratungshilfe, bzw Prozesskostenhilfe zu erhalten?
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05.02.2017, 14:19
AW: Familienname ändern/Unterhaltsfrage
die te hat keine zahlungsprobleme mit dem kindsvater bezueglich des unterhaltes fuer das kind
der vater ist nur der meinung, er zahlt zuviel
der unterhaltstitel ist erst einmal eine freiwillige sache
wird er nicht erstellt hat man anspruch auf die durchsetzung bei gericht
frage
wie kommt deine anwaeltin auf diese zahlen ?
das stimmt naemlich so nicht...
ich sende dir mal zwei links zum thema per pn, da sie hier nicht erlaubt sind
bekommst du aktuell den kindesunterhalt ? wenn ja in entsprechender hoehe ?
in deinem fall ist es uninteressant wenn keine aussicht auf erfolg besteht, kann zum einen die klage bereits abgewiesen werden und zum anderen was nutzt dir der titel wenn du eh niemals vollstrecken kannst ? es muesste sich schon sehr viel beim vater aendern, wenn du ueberhaupt irgendwann einmal geld bekommen solltest
trotzdem solltest du es nicht unterlassen, den vater dazu aufzufordern den unterhalt zu bezahlen, damit der anspruch nicht verfaellt



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