Wer hat denn das Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind?
Wenn ihr gemeinsam das Sorgerecht habt, darfst du ohne seine Zustimmung überhaupt nicht umziehen bzw. musst dir zuerst vom Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen. Oder ist das schon passiert?
Grundsätzlich muss er die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts tragen. Wenn die Kosten aber durch deinen Umzug deutlich höher werden, musst du dich daran beteiligen oder er zieht sie vom Unterhalt ab. Feste Zahlen gibt es dafür nicht, das ist eine Frage des Einzelfalls.
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Ergebnis 11 bis 20 von 52
Thema: Umzug nach Trennung mit Kind
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15.01.2017, 13:14
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
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15.01.2017, 13:15Inaktiver User
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Aber diese Einigung basiert ja auf den jetzigen Wohnumstand. 70km sind da eine andere Geschichte. Er hält mir vor ich darf nur in einem Radius von 40km umziehen, alles andere bräuchte wohl seine Zustimmung sagt er. Aber das darf er mir ja nicht verbieten wenn ich mich finanziell steigere und in dem Moment ja besser für unsere Tochter gesorgt ist.
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15.01.2017, 13:16Inaktiver User
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15.01.2017, 13:19Inaktiver User
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15.01.2017, 13:21
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Er hat völlig Recht damit, dass du seine Zustimmung brauchst, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht für euer Kind habt. Wenn er die Zustimmung verweigert, musst du beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dort wird dann nach dem Kindeswohl entschieden und nicht nur danach, ob du dich finanziell steigerst.
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15.01.2017, 13:25
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Das ist Unsinn. Bei gemeinsamem Sorgerecht (ein geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) kann allenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Gerichtsbeschluss auf einen Elternteil übertragen werden. Wenn ein solcher Gerichtsbeschluss nicht vorliegt, habt ihr auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und du darfst ohne seine Zustimmung nicht mit dem Kind umziehen.
Hast du mit dem Anwalt wirklich über den Umzug geredet? Oder nur darüber, dass du natürlich über den alltäglichen Aufenthalt allein entscheiden kannst, also z.B. dem Kind die Teilnahme an der gemeinsamen Übernachtung im Kindergarten erlauben kannst?
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15.01.2017, 13:33Inaktiver User
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Ich habe direkt über einen Umzug gesprochen, er meinte das stelle kein Problem dar auch mit gemeinsamen Sorgerecht nicht. Ich war beim Jugendamt und habe vorgesprochen, wollte ein gemeinsames Beratungsgespräch mit dem Papa zusammen, aber auch das hat er abgelehnt. daraufhin sagte der Anwalt ich soll diesen Schritt machen, einfach umziehen ohne sein Einverständnis weil die Umstände einfach dafür sprechen und das Kindswohl nicht gefährdet ist in keinster Weise.
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15.01.2017, 13:37
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Dann würde ich dir raten, mit dem Umgangsrecht sehr, sehr entgegenkommend zu sein, damit der Vater keinen Ärger macht.
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15.01.2017, 13:39Inaktiver User
AW: Umzug nach Trennung mit Kind
Seid Ihr schon länger getrennt?
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15.01.2017, 13:41Inaktiver User


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