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  1. User Info Menu

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Wer hat denn das Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind?
    Wenn ihr gemeinsam das Sorgerecht habt, darfst du ohne seine Zustimmung überhaupt nicht umziehen bzw. musst dir zuerst vom Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen. Oder ist das schon passiert?
    Grundsätzlich muss er die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts tragen. Wenn die Kosten aber durch deinen Umzug deutlich höher werden, musst du dich daran beteiligen oder er zieht sie vom Unterhalt ab. Feste Zahlen gibt es dafür nicht, das ist eine Frage des Einzelfalls.

  2. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dann habt Ihr Euch doch schon geeinigt.
    Aber diese Einigung basiert ja auf den jetzigen Wohnumstand. 70km sind da eine andere Geschichte. Er hält mir vor ich darf nur in einem Radius von 40km umziehen, alles andere bräuchte wohl seine Zustimmung sagt er. Aber das darf er mir ja nicht verbieten wenn ich mich finanziell steigere und in dem Moment ja besser für unsere Tochter gesorgt ist.

  3. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    wir sind noch nicht umgezogen, er will nicht dass wir wegziehen. Meine Tochter und ich sind nach der Trennung (durch ihn) im Ort geblieben wo auch er lebt. Nun steht der Umzug an. Das passt ihm nicht in den Kram. Ich habe ihm angeboten sie zu bringen und zu holen wenn der Fahrweg für ihn ein so grosses Problem darstellt, aber auch das will er nicht. Egal was ich vorschlage, er will es anders oder garnicht.
    Ok, das hört sich schon ganz anders an.

  4. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von stefanie63 Beitrag anzeigen
    Wer hat denn das Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind?
    Wenn ihr gemeinsam das Sorgerecht habt, darfst du ohne seine Zustimmung überhaupt nicht umziehen bzw. musst dir zuerst vom Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen. Oder ist das schon passiert?
    Grundsätzlich muss er die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts tragen. Wenn die Kosten aber durch deinen Umzug deutlich höher werden, musst du dich daran beteiligen oder er zieht sie vom Unterhalt ab. Feste Zahlen gibt es dafür nicht, das ist eine Frage des Einzelfalls.
    Sorgerecht ist geteilt, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir da sie bei mir lebt. So zumindest die Aussage meines Anwaltes.

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    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    A Er hält mir vor ich darf nur in einem Radius von 40km umziehen, alles andere bräuchte wohl seine Zustimmung sagt er. Aber das darf er mir ja nicht verbieten wenn ich mich finanziell steigere und in dem Moment ja besser für unsere Tochter gesorgt ist.
    Er hat völlig Recht damit, dass du seine Zustimmung brauchst, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht für euer Kind habt. Wenn er die Zustimmung verweigert, musst du beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dort wird dann nach dem Kindeswohl entschieden und nicht nur danach, ob du dich finanziell steigerst.

  6. User Info Menu

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sorgerecht ist geteilt, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir da sie bei mir lebt. So zumindest die Aussage meines Anwaltes.
    Das ist Unsinn. Bei gemeinsamem Sorgerecht (ein geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) kann allenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Gerichtsbeschluss auf einen Elternteil übertragen werden. Wenn ein solcher Gerichtsbeschluss nicht vorliegt, habt ihr auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und du darfst ohne seine Zustimmung nicht mit dem Kind umziehen.
    Hast du mit dem Anwalt wirklich über den Umzug geredet? Oder nur darüber, dass du natürlich über den alltäglichen Aufenthalt allein entscheiden kannst, also z.B. dem Kind die Teilnahme an der gemeinsamen Übernachtung im Kindergarten erlauben kannst?

  7. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von stefanie63 Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn. Bei gemeinsamem Sorgerecht (ein geteiltes Sorgerecht gibt es nicht) kann allenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Gerichtsbeschluss auf einen Elternteil übertragen werden. Wenn ein solcher Gerichtsbeschluss nicht vorliegt, habt ihr auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und du darfst ohne seine Zustimmung nicht mit dem Kind umziehen.
    Hast du mit dem Anwalt wirklich über den Umzug geredet? Oder nur darüber, dass du natürlich über den alltäglichen Aufenthalt allein entscheiden kannst, also z.B. dem Kind die Teilnahme an der gemeinsamen Übernachtung im Kindergarten erlauben kannst?
    Ich habe direkt über einen Umzug gesprochen, er meinte das stelle kein Problem dar auch mit gemeinsamen Sorgerecht nicht. Ich war beim Jugendamt und habe vorgesprochen, wollte ein gemeinsames Beratungsgespräch mit dem Papa zusammen, aber auch das hat er abgelehnt. daraufhin sagte der Anwalt ich soll diesen Schritt machen, einfach umziehen ohne sein Einverständnis weil die Umstände einfach dafür sprechen und das Kindswohl nicht gefährdet ist in keinster Weise.

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    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Dann würde ich dir raten, mit dem Umgangsrecht sehr, sehr entgegenkommend zu sein, damit der Vater keinen Ärger macht.

  9. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Seid Ihr schon länger getrennt?

  10. Inaktiver User

    AW: Umzug nach Trennung mit Kind

    Zitat Zitat von stefanie63 Beitrag anzeigen
    Dann würde ich dir raten, mit dem Umgangsrecht sehr, sehr entgegenkommend zu sein, damit der Vater keinen Ärger macht.
    Er kann sie sehen und holen wann er möchte, nur mit der Bitte mir ein zwei Tage vorher Bescheid zu sagen dass auch ich planen kann und eventuelle Termine nicht verschieben muss. Dass er sie nur alle zwei Wochenenden hat liegt in seinem Ermessen.

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