Es ist doch egal, warum das JETZT kommt. Die Kinder haben einen Anspruch darauf, fertig.
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10.12.2016, 12:08Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
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10.12.2016, 12:09
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Es ist unerheblich, wovon sie die letzten Jahre gelebt hat.
Tatsache ist, dass dein Mann der Vater der älteren zwei Kinder und für diese unterhaltspflichtig ist. Also hat er zu zahlen. Punkt.
An deiner Stelle solltest du jetzt mit ihm darüber sprechen, wie es mit den Finanzen und der Arbeit in den nächsten Jahren aussehen soll. Denn auch er sollte zum Lebensunterhalt beitragen, und zwar mit einer bezahlten Arbeit, mindestens in Teilzeit. Sonst zahlst du ihm bei einer Trennung und Scheidung Unterhalt.
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10.12.2016, 12:24Inaktiver User
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10.12.2016, 12:27Inaktiver User
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10.12.2016, 12:29Inaktiver User
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10.12.2016, 12:57
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Das ist reichlich vermessen, das so zu sagen. Dein Mann sollte auch reichlich gut gelebt haben, ohne Unterhaltszahlung und ohne irgendeinen Versuch, seine moralische Schuld zu begleichen. Nicht zuletzt konnte er damit vermutlich sein Hausmanndasein finanzieren. Was sagt er eigentlich dazu?
Geändert von Fourthhandaccount (10.12.2016 um 13:03 Uhr)
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10.12.2016, 12:58
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10.12.2016, 14:07
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Das weiß man doch, dass das Gesetz zum Glück geändert worden ist? Die Kinder können weder etwas für heiratsunwillige Eltern/Väter, noch für Väter, die keinen Unterhalt zahlen (wollen). Vater ist Vater, dafür braucht es keinen Trauschein. Das ist doch wohl logisch?
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10.12.2016, 14:13Inaktiver User
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10.12.2016, 14:16
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Ich fasse zusammen:
Die Kinder haben ein Recht auf Kindesunterhalt - auch rückwirkend. Dies wurde seit Jahren nicht gezahlt, d. h. der Vater hat Schulden beim Staat und diese treiben die Schulden nun ein.
Es ist verwunderlich, dass die Mutter der Kinder dies nicht viel früher eingefordert hat. Möglicherweise, weil es nicht nötig war, sie hat jedoch hier ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern vernachlässig. Denn Elternteile sind verpflichtet den Unterhalt einzufordern - notfalls über das Gericht.
Ich gehe stark davon aus, dass es Unterhaltsforderungen auch an die neue Ehefrau geben wird. In wie weit das Rechtens ist, kann nur ein Anwalt klären.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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